1407/AB XX.GP

 

zur Zahl 1439/J-NR/1996

Die Abgeordneten zum Natiorialrat Dr. Pumberger; Dr. Povysil, Dkfm. Bauer und

Geriosseri haben ari mich eine schriftliche Arifrage, betreffend beabsichtigte Locke-

rung des Kurpfuscherei-Paragraphen im StGB, gerichtet und folgende Fragen ge-

stellt:

"1.lst lhnen die Ankündigung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegen-

heiten, er werde sich für eine Lockerung des § 184 StGB einsetzen, zur Kennt-

nis gelangt?

2. Wann und in welchem Zusammenhang ist der Bundesminister für wirtschaftli-

che Angelegenheiten betreffend Lockerung des § 184 StGB an Sie bzw.lhr

Ressort herangetreten?

3. Wie lautet der Standpunkt lhres Ressorts zur Lockerung des § 184 StGB im

Hinblick auf den Gesundheitsschutz von Patienten?

4. Werden Sie im Zuge des Begutachtungsverfahrens zur geplanten Gewerbe-

ordnungsreform darauf achten, daß der § 184 StGB nicht anläßlich der Gewer-

beordnungsriovelle ausgehöhlt wird?"

 

lch beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1

Die Überlegungen des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betref-

fend eine Lockerung des §184 StGB sind mir anläßlich eines an mich gerichteten

Schreibens des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer, Primarius Dr. Mi-

chael Neumann, zur Kenntnis gelangt.

Zu 2

Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ist in dieser Angelegenheit

nicht an mein Ressort herangetreten.

Zu 3:

Derzeit besteht aus Sicht des Bundesministeriums für Justiz kein Anlaß zu einer Än-

derung.

lm übrigen wurde erst jüngst die Verwaltungsstrafbestimmung des Ärztegesetzes

gegen die unbefugte Ausübung ärztlichen Tätigkeit venschärft (BGBl.Nr. 378/1996).

Zu 4

Der dem Begutachtungsverfahren unterzogene und am 17. Dezember 1996 vom Mi-

nisterrat als Regierungsvorlage beschlossene Entwurf einer Gewerberechtsnovelle

1997 enthält keine Vorschläge in der in der Anfrage erwähnten Richtung.