1407/AB XX.GP
zur Zahl 1439/J-NR/1996
Die Abgeordneten zum Natiorialrat Dr. Pumberger; Dr. Povysil, Dkfm. Bauer und
Geriosseri haben ari mich eine schriftliche Arifrage, betreffend beabsichtigte Locke-
rung des Kurpfuscherei-Paragraphen im StGB, gerichtet und folgende Fragen ge-
stellt:
"1.lst lhnen die Ankündigung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegen-
heiten, er werde sich für eine Lockerung des § 184 StGB einsetzen, zur Kennt-
nis gelangt?
2. Wann und in welchem Zusammenhang ist der Bundesminister für wirtschaftli-
che Angelegenheiten betreffend Lockerung des § 184 StGB an Sie bzw.lhr
Ressort herangetreten?
3. Wie lautet der Standpunkt lhres Ressorts zur Lockerung des § 184 StGB im
Hinblick auf den Gesundheitsschutz von Patienten?
4. Werden Sie im Zuge des Begutachtungsverfahrens zur geplanten Gewerbe-
ordnungsreform darauf achten, daß der § 184 StGB nicht anläßlich der Gewer-
beordnungsriovelle ausgehöhlt wird?"
lch beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1
Die Überlegungen des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betref-
fend eine Lockerung des §184 StGB sind mir anläßlich eines an mich gerichteten
Schreibens des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer, Primarius Dr. Mi-
chael Neumann, zur Kenntnis gelangt.
Zu 2
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ist in dieser Angelegenheit
nicht an mein Ressort herangetreten.
Zu 3:
Derzeit besteht aus Sicht des Bundesministeriums für Justiz kein Anlaß zu einer Än-
derung.
lm übrigen wurde erst jüngst die Verwaltungsstrafbestimmung des Ärztegesetzes
gegen die unbefugte Ausübung ärztlichen Tätigkeit venschärft (BGBl.Nr. 378/1996).
Zu 4
Der dem Begutachtungsverfahren unterzogene und am 17. Dezember 1996 vom Mi-
nisterrat als Regierungsvorlage beschlossene Entwurf einer Gewerberechtsnovelle
1997 enthält keine Vorschläge in der in der Anfrage erwähnten Richtung.