1408/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1416/J-NR/1996, betreffend Konsequenzen aus
der parlamentarischen und medialen Behandlung der Bundeskunstberichte, die die Abge-
ordneten MORAK und Kollegen am 31. Oktober 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:
1. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie aufgrund der in den Kunstberichten 1991,
1992, 1993 und 1994 thematisierten Verbesserungsvorschläge Ihrer Mitarbeiter-
Innen und Beiratsmitglieder mittlerweile gesetzt?
Antwort:
Alle in den genannten Kunstberichten enthaltenen Verbesserungsvorschläge von Mitarbeiter-
Innen und Beiratsmitgliedern wurden, soweit sie realisier- und finanzierbar waren, berück-
sichtigt.
2. Der Leiter der (einstigen) Abteilung IV/4 hat im Kunstbericht 1992 erklärt, daß die
rasante Entwicklung der "Neuen Medien" und Technologien Anlaß gebe, "eine wei-
tere Abgrenzung/Definition von FILMBEIRAT und VIDEOBEIRAT zu hinterfra-
gen" und ausgeführt, daß "im Bereich der Abteilung IV/4 eine Trennung der beiden
Beiräte jeweils in einen Beirat für "narrative" Projekte und in einen Beirat für Pro-
jekte aus dem Spannungsfeld der "Medienkunst" ideal wäre. Warum ist es Ihrer
Meinung nach nicht notwendig, auf diesen konkreten Vorschlag einzugehen?
Antwort:
Der angesprochenen Entwicklung wurde insofern Rechnung getragen, als es im Bereich der
Abt. 111/4 einen FILMBEIRAT gibt, der über narrative und experimentelle Projekte - unab-
hängig vom jeweiligen Trägermaterial - diskutiert. Daneben gibt es den BEIRAT FÜR
MEDIENKUNST (technologisch unterstützte Medienkunst), der sich hauptsächlich mit der
Umsetzung künstlerischer Projekte und Anliegen mittels neuer Technologien (Computer,
Netzwerke etc.) beschäftigt.
3. Ferner hat der Leiter der (einstigen) Abteilung IV/4 in seiner Einleitung zum Kunst-
bericht 1992 darauf hingewiesen, daß derzeit bloß im Filmbereich " die notwendige
Bandbreite der Förderungsnotwendigkeiten zwischen den künstlerischen und den
wirtschaftlichen Parametern möglichst lückenlos abgedeckt werden. " Welche kon-
kreten Maßnahmen haben Sie eingesetzt, um die gewünschte, möglichst lückenlose
Abdeckung auch in den Bereichen Experimentalfilm und Video zu garantieren?
Antwort:
Die Bandbreite der Förderungsmöglichkeiten kann im Bereich Experimentalfilm und Video-
filmkunst durch den Filmbeirat lückenlos abgedeckt werden. Schwierigkeiten gibt es finan-
ziell derzeit nur noch im Bereich der Medienkunst, was allerdings ausschließlich auf die ex-
orbitanten Kostensteigerungen und die Neuentwicklungen vor allem von Hard- und Software
zurückzuführen ist.
4. Ein langjähriges Musik-Beiratsmitglied hat in einem Bericht über seine Beiratstätig-
keit erklärt, daß " die zukünftige Stellung und Aufgabe des Musikbeirates mit und
neben den Kuratoren für Musik" zu klären sei, weshalb nicht nur in diesem Zusam-
menhang der Wunsch der Beiratsmitglieder nach mehr Kontakt mit dem zuständi-
gen Minister bestehe. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie seit Vorliegen des
Kunstberichtes 1992 gesetzt, um diesen Wünschen der Beiratsmitglieder gerecht zu
werden?
Antwort-
Die Mitglieder des Musikbeirates wurden in ihrer allgemeinen Beratungskompetenz bestätigt,
ebenso werden konkrete Fragestellungen durch die zuständige Geschäftsabteilung insbeson-
dere bei Beiratssitzungen behandelt. Diese Beratungskompetenz wird durch Kuratoren nicht
geschmälert.
5. Darüber hinaus hat dieses Beiratsmitglied - stellvertretend für zahllose andere Bei-
ratsmitglieder - eine Erweiterung des Tätigkeitsbereiches hin zur Erstattung eigener
Vorschläge für Förderungen und allgemeine kulturpolitische Maßnahmen (Stich-
wort: Förderung des Interesses und Verständnisses für zeitgenössische Musik ...)
gewünscht. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie seit Vorliegen des Kunstbe-
richtes 1992 gesetzt, um diesen Wünschen der Beiratsmitglieder gerecht zu werden?
Antwort:
Die Beiratsmitglieder wurden wiederholt ermuntert, eigene Vorschläge zu erstatten, die durch
die GA weiterbehandelt wurden.
6. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie gesetzt, um in der Kunstsektion den Um-
stand der wiederholten Personalunionen von Beiratsmitgliedern und Förderungs-
werberlnnen zu beenden?
Antwort:
Es ist aus der Frage nicht ersichtlich, auf welche konkreten Fälle Bezug genommen wird. Im
Regelfall können Förderungswerber nicht als Beiratsmitglieder fungieren. Grundsätzlich
besteht allerdings die Möglichkeit, daß jemand, der einmal in den Genuß einer Förderung
gekommen ist, in einen Beirat berufen wird. Eine solche Möglichkeit ist vor allem dann nicht
auszuschließen, wenn in einer bestimmten Kunstsparte der Kreis von Kunstschaffenden oder
Experten relativ klein ist.
Die Einbindung von Künstlern und Kunstkritikern in Beiräte kann gelegentlich dazu führen,
daß diese auch eigene Projekte zur Begutachtung und Finanzierung vorlegen. Dies muß im
Interesse eines hohen Informationsstandes der Beiräte über das zeitgenössische Kunstgesche-
hen akzeptiert werden. Die betroffenen Mitglieder ziehen sich in solchen Fällen aus dem
Beirat zurück und erfahren nur das Ergebnis der geheimen Abstimmung. Selbstverständlich
gibt es eine Kontrolle gegen exzessive Inanspruchnahme, doch wurde eine solche bisher in
keinem Fall festgestellt.
7. Wie weit sind die Vorbereitungen für die Errichtung eines gegenwertsorientierten
"Hauses für Musik" gediehen, das vom Präsidenten der ICNM, Sektion Österreich
im Kunstbericht 1992 als "längst fällig" erachtet wurde?
Antwort:
Die Errichtung eines "Hauses für Musik" als neuer Heimstätte für das Österreichische Musik-
Informations-Zentrum (MlCA) und verwandte Einrichtungen ist durch die Adaptierung eines
Gebäudekomplexes in Wien Vll im Gange.
8. Wie weit sind die Vorbereitungen für die Errichtung eines internationalen Atelier-
hauses in Wien gediehen, dessen Realisierung laut Kunstbericht 1994 für 1996 zu
erwarten war?
Antwort:
Das für ein internationales Atelierhaus des Bundes in Aussicht genommene Gebäude in Wien
11 wurde Mitte 1996 vom Bundesinternat geräumt. Der Verwendungszweck des Hauptgebäu-
des wurde für einen Zeitraum von zwei Jahren dahingehend festgelegt, daß während der Re-
novierung anderer Schulgebäude temporär weiterhin Schulklassen untergebracht werden
sollen.
Für die Unterbringung ausländischer Künstler wurde ein gesonderter Gebäudeteil. der so-
genannte "Ledigentrakt", zur Verfügung gestellt. Einzelne Wohnateliers wurden bereits 1 996
saniert und ausländischen Künstlern zur Verfügung gestellt. Das gesamte Gebäude soll mit
Beginn des Jahres 1997 unter Berücksichtigung der Sparten Fotografie, Neue Medien, bilden-
de Kunst sowie unter Berücksichtigung des Künstleraustausches der UNESCO und des Ver-
eines Kulturkontakt (Nachfolgestaaten) in der Rechtsform des Präkariums in Retrieb gehen.
Für den Fall, daß die Bundesimmobiliengesellschaft sich entschließt, das gesamte Gebäude zu
verkaufen. würde ein Anspruch auf ein Ersatzgebäude begründet werden.
9. Der Leiter der (einstigen) Abteilung IV/3 hat im Kunstbericht 1992 beklagt, daß "in
Österreich keine Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für künstlerische Fotografie
auf Hochschulniveau besteht", weshalb Interessentlnnen nach Braunschweig,
Maastricht oder Arles auswandern müssen. Wie hoch schätzen Sie den Bedarf an
einer solchen Ausbildungsmöglichkeit ein?
Antwort:
Der Bedarf an einer akademischen Ausbildungsmöglichkeit in dieser Kunstsparte ist so groß,
wie der Bedarf an einer Kunsthochschule überhaupt. Wenngleich seitens der Künstlerschaft
immer wieder die dringende Umsetzung einer solchen akademischen Ausbildungsmöglichkeit
deponiert wird, ist es de facto nicht möglich, eine zahlenmäßige Schätzung abzugeben.
In Fachkreisen werden zwischen 40 und 500 potentielle Studenten genannt.
10. Durch welche konkreten Maßnahmen haben Sie seit Vorliegen des Bundeskunst-
berichtes 1993 die Bemühungen der MICA um einen Sozialversicherungsfonds für
Musikschaffende unterstützt, aus dem Zuschüsse zur Sozialversicherung der Musi-
ker und Komponisten gewährt werden, wie dies bei anderen Künstlergruppen (z.B.:
bildende Künstler) schon seit Jahren der Fall ist?
Antwort:
Die Bemühungen um einen Sozialfonds für Musikschaffende wurden durch Mitfinanzierung
einer solchen Einrichtung bestätigt. Der dafür eingerichtete "Fonds" ist als "Verein zur Unter-
stützung und Förderung österreichischer Musikschaffender" tätig.
1 1. In der Kunstsektion gibt es unterschiedliche Klassen von Beiräten, jene, die ministe-
rielle Entscheidungen nur im nachhinein absegnen und Beiräte, die nur Anträge
überprüfen und Beiräte, wie den von Ihnen 1992 persönlich ins Leben gerufenen
" Beirat für Architektur und Design " , der laut Kunstbericht 1992 " von der Praxis
einer reinen Antragsbeurteilung" abgehen " und selber aktiv Projekte und Maß-
nahmen zur Förderung der Architektur und des Designs" entwickeln und vorgeben
darf. Wie rechtfertigen Sie die unterschiedlichen Rechte der diversen Beiräte der
Kunstsektion?
12. Zumindest seit Beginn Ihrer Amtszeit wurde anläßlich der Diskussion der Kunst-
berichte wiederholt beklagt, daß die nach dem Kunstförderungsgesetz nominierten
Beiräte keine einheitliche Geschäftsordnung, sondern unterschiedliche Pouvoirs
haben. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie gesetzt, um der Forderung nach
einer einheitlichen Geschäftsordnung für alle Beiräte der Kunstsektion gerecht zu
werden?
Antwort:
Als Grundlage für die Tätigkeit der Beiräte reichen die Bestimmungen des Kunstförderungs-
gesetzes aus. Die Vereinbarungen über die Vorgangsweise in einzelnen Förderungsbereichen
werden zwischen den Fachabteilungen und den Beiräten getroffen. Prinzipiell haben Beiräte
die Möglichkeit, Vorschläge aus eigenem Antrieb zu erstatten.
Beispielsweise werden im Bereich der Literatur- und Verlagsförderung Beiräte für verschie-
dene Aufgaben bestellt: der Übersetzerbeirat für die Prämierung von Übersetzungen und die
Erstellung von Vorschlägen für Staatspreise, der Literaturbeirat für die Beurteilung von Ma-
nuskripten und literarischen Projekten, der Verlegerbeirat für die Förderung von Verlags-
programmen bzw. von Werbe- und Vertriebsmaßnahmen einzelner Verlage. Beiräte machen
nur Vorschläge. Die definitive Entscheidung liegt beim zuständigen Ressortminister. Eine
einheitliche Geschäftsordnung für alle Beiräte wäre im Hinblick auf die differenzierte Auf-
gabenstellung wenig zweckdienlich.
13. Im Kunstbericht 1994 hat der Beirat für Kunst und Bau bedauert' daß aufgrund
"der Abwicklung der Errichtung von Bundesbauten durch die 1993 gegründete
Bundesimmobiliengesellschaft (BIC) ... sich die Anzahl der Projekte reduziert" hat.
Seitens des Beirates wird daher die Beibehaltung der bindenden Prozentlösung für
Künstlerbeauftragungen auch im Rahmen der BIG eingefordert." Welche konkre-
ten Maßnahmen haben Sie gesetzt, um den Wünschen des Beirates nachzukommen?
Antwort:
Auch nach der Abwicklung der Errichtung von Bundesbauten durch die Bundesimmobilien-
gesellschaft ist die Beibehaltung der bindenden Prozentlösung für Künstlerbeauftragung auf-
recht geblieben.
Eine Änderung hat sich insoferne ergeben, als nunmehr auch das jeweils betroffene Bundes-
ministerium in die Abwicklung einzubinden ist.
14. Für den § 2 Abs. 4 des Kunstförderungsgesetzes hat der Unterrichtsausschuß in
seinem Ausschußbericht folgende Feststellung getroffen: " Der Ausschuß geht davon
aus, daß für Zuschüsse an Unternehmungen sowie für die Förderung von privaten
Theatern, Festspielen und Orchestern im Rahmen des finanzgesetzlichen Ansatzes
1/13016 im jeweiligen Jahr kein höherer Prozentanteil an den gesamten im Kapitel
13 des jeweiligen Bundesvoranschlages veranschlagten Förderungsmitteln verwen-
det werden soll, als im Jahre 1987. Nachweise darüber wären im Rahmen des jähr-
lichen Kunstberichtes zu erbringen."
a) Wieso enthalten die Kunstberichte - entgegen dem eindeutigen Auftrag des Ge-
setzgebers - keine expliziten Nachweise, daß bzw. ob der festgeschriebene Pro-
zentanteil eingehalten worden ist?
b) Wie lautet der vorgeschriebene Prozentanteil für 1987? Wurde er in den nachfol-
genden Jahren eingehalten?
Antwort:
Die vom Unterrichtsausschuß des Nationalrates in Zusammenhang mit dem Bundes-Kunstför-
derungsgesetz empfohlene Begrenzung der gesetzlich vorgegebenen Förderungsmittel für
Private Theater, Festspiele und Orchester innerhalb des entsprechenden Budgetansatzes wur-
de beispielsweise im Zeitraum von 1987 mit rund 49 % bis 1994 auf rund 39 % vollzogen.
Die unzureichend präzisierte Formulierung der Vorgabe hat dazu geführt, daß detaillierte
Berechnungen nicht vorgelegt werden konnten.
15. Leider enthalten die vorgelegten Kunstberichte keinerlei Information über Tätigkeit
und personelle Zusammensetzung des Beirates nach dem Kunstförderungsbeitrags-
gesetz, wodurch ausgerechnet Existenz und Tätigkeit jenes Beirates in den Kunst-
berichten verschwiegen wird, dessen Aufgaben und Zusammensetzung als einzige
vom Gesetzgeber detailliert vorgeschrieben wurde. Wieso fehlt den von Ihnen vor-
gelegten Kunstberichten entgegen den einschlägigen Bestimmungen des Kunstför-
derungsgesetzes ein eigener Berichtsteil über den Kunstförderungsbeitrag, der die
damit finanzierten Projekte, das Protokoll der jährlichen Sitzungen des Beirates
sowie das Verzeichnis aller Beiratsmitglieder und deren Ersatzmitglieder enthält?
Antwort:
Durch die Berücksichtigung von zahlreichen Anregungen, auch aus dem Parlament, hat der
Kunstbericht des Bundes im Laufe der Jahre Dimensionen angenommen, die die Lesbarkeit
und Übersichtlichkeit in Frage stellen könnten. Ein Abdruck von Protokollen wäre - abgese-
hen von der Verletzung des Vertraulichkeitsprinzips von Beiratssitzungen - ein weiterer
Schritt in diese Richtung. Unabhängig vom Kunstbericht können Protokolle und Teilnehmer-
listen an interessierte Abgeordnete auf Wunsch übermittelt werden, wie dies ja auch schon
geschehen ist. Im übrigen enthalten Kunstberichte eine genaue Übersicht über die Vergabe
von KFB-Mitteln.
16. Da die bisherigen Kunstberichte noch nie einen, der laut § 7 (2) Kunstförderungs-
gesetz vorgeschriebenen Verträge enthalten haben, stellt sich die Frage, wieso bzw.
ob Sie von dieser Ihnen eingeräumten Möglichkeit bislang keinen Gehrauch ge-
macht haben?
Antwort: Bei den nach § 7 (2) Kunstförderungsgesetz genannten Verträgen handelt es sich im wesentli-
chen um die jedem (Förderungswerber) zugänglichen Förderungsansuchen. Da der Kunst-
bericht ein Bericht über die Mittelvergabe des Bundes im Kunstbereich sein soll, besteht kein
plausibler Grund ein allgemein zugängliches Vertragsformular abzudrucken.
17. Durch welche konkreten Maßnahmen haben Sie den oft vorgebrachten Wunsch
einer stärkeren Vertretung der Künstlerinnen und deren Interessen in den Gremien
des ORF (Kuratorium, Hörer- und Sehervertretung) unterstützt?
Antwort:
Grundsätzlich ist festzuhalten, daß Fragen der Besetzung des ORF-Kuratoriums oder der
Hörer-Seher-Vertretung in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzlers fallen.
Gemäß § 1 5 Abs. 3 Rundfunkgesetz ernennt der Bundeskanzler weitere 20 Mitglieder für die
Hörer-Seher-Vertretung, unter anderem auch aus dem Bereich der Kunst.
Gemäß § 1 6 Zif. 2 Rundfunkgesetz obliegt es der Hörer-Seher-Vertretung. 6 Mitglieder des
Kuratoriums zu bestellen, davon muß einer aus dem Bereich der Kunst kommen.
Gegenwärtig ist zumindest ein weiteres Mitglied, auch Künstler von Beruf, so daß die Inter-
essen der Künstler durch 2 von 35 Kuratoren gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevöl-
kerung angemessen vertreten sind.
Im übrigen würde eine stärkere institutionelle Vertretung in den Grenzen des ORF einer Ge-
setzesänderung bedürfen.
18. Haben Sie mit dem Generalintendanten des ORF seit seinem Amtsantritt im
Oktober 1994 Gespräche über den Kulturauftrag des ORF geführt? Wenn nein,
wieso nicht?
Antwort:
Ich habe mehrfach Gespräche mit dem Generalintendanten des ORF geführt, bei denen es um
die Wahrnehmung einiger kultureller Bereiche gegangen ist, vor allem der Filmförderung. der
Musik und Darstellenden Kunst. sowie der bildenden Kunst.
Der ORF hat mit der Einführung der Sendung "Treffpunkt Kultur", ".Tip" und der täglichen
Kulturberichterstattung in der ZiB neue Schwerpunkte gesetzt, 1995 wurde ein Sehervertrag
zwischen der Staatsoper und dem ORF geschlossen.
Darüber hinaus bin ich als Kunstminister wahrlich bemüht, einen noch größeren Wirkungs-
grad österreichischer Kunst im ORF zu erreichen und werde auch meine diesbezüglichen
Kontakte mit der Geschäftsführung des ORF dafür benutzen.
19. Welche Konsequenzen haben Sie aus den ersten Zwischenergebnissen der von der
(einstigen) Abteilung IV/5 bei der IG Autorlnnen in Auftrag gegebenen Untersu-
chung zur sozialen und ökonomischen Situation österreichischer Autoren, die laut
Kunstbericht 1993 "voraussichtlich Ende 1994 fertiggestellt werden" sollte, nun-
mehr laut Kunstbericht 1994 "voraussichtlich Ende 1996 fertiggestellt wird", gezo-
gen?
Antwort:
Es liegt in der Natur so umfangreicher und komplexer Untersuchungen, daß die Fertigstellung
nicht immer planmäßig verläuft. Ein Zwischenergebnis der Untersuchung zur sozialen und
ökonomischen Situation österreichischer Autoren wurde vor kurzem in einer Pressekonferenz
vorgestellt. Die Studie wird demnächst fertiggestellt.
20. Welche Konsequenzen haben Sie aus der von der (einstigen) Abteilung IV/7 beim
Institut für Soziologie der Universität Wien in Auftrag gegebenen Untersuchung zur
sozialen Lage der bildenden Künstler, deren voraussichtlicher Fertigstellungstermin
im Kunstbericht 1993 mit Februar 1995 versprochen wurde, gezogen?
Antwort:
Die Studie zur sozialen Lage der bildenden Künstler ist abgeschlossen. Sie wird 1997 publi-
ziert und den interessierten Abgeordneten, auf deren Betreiben sie beauftragt wurde, zur Ver-
fügung gestellt werden.