141/AB

            

 

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten

zum Nationalrat Anschober, Freundinnen                                                                                                         

und Freunde betreffend Geldwäscherei

internationale Zusammenarbeit und                                                                                                                    österreichische Rechtslage

 

Beilage

 

 

An den

 

Herrn Präsidenten des Nationalrates

Parlament 1017 Wien

Der Abgeordnete zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben am 27.  Februar 1996 unter der Nr. 177/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Geldwäscherei internationale Zusammenarbeit und österreichische Rechtslage gerichtet, welche folgenden Wortlaut hat:

111.        In einer internen Information des Außenministeriums wird ein alarmierender Bericht über die Situation der Geldwäscherei in Österreich vorgelegt.

 

Ist dieser Bericht vom 10.  November 1995 bekannt?

 

Wie lautet dieser Bericht im Detail?

 

2.       Das FATF-Sekretariat erstellt Länderberichte über die Umsetzung der 40 Empfehlungen von 1990 in Sachen Geldwäsche.  Liegt ein entsprechender Bericht Über die Beurteilung Österreichs und der österreichischen Umsetzungen der 40 Empfehlungen durch das FATF-Sekretariat vor?

 

Welchen konkreten wörtlichen Inhalt hat dieser Länderbericht Österreichs?

 

Bei welchem Datum wurde er fertiggestellt bzw. übermittelt?

 

3.       Welche konkreten Konsequenzen wurden bislang aus diesen internationalen Vorwürfen und aus den Kritikpunkten des Länderberichtes gezogen?

 

 

 

4.       Österreich hat das Wiener Übereinkommen 1989 und das Europarats Übereinkommen unterzeichnet.

 

Warum wurde bis zum heutigen Tag von einer Ratifizierung und damit von der völkerrechtlichen Verbindlichkeit dieser beiden Übereinkommen Abstand genommen?

 

5.       Im angeführten Bericht des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten heißt es auf Seite 4 unter Punkt 12 wörtlich: "Die Existenz anonymer Konten in Österreich bedeutet jedoch, daß das Prinzip "know your customer" nicht lückenlos umgesetzt ist.,- Anläßlich der Sitzung des FATF 7 (19.-21. September 1995) wurde seitens der Vertreter der Europäischen Kommission die Besorgnis über die in Österreich nach wie vor aufrechte Anonymität von Wertpapieren und Sparkonten zum Ausdruck gebracht.

 

Welche konkreten Informationen liegen über diese FATF 7-Treffen vor?  Langte im Ministerium ein konkreter Bericht diesbezüglich ein?  Wie lautet dessen Wortinhalt?"

 

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

 

 

 

zu 1.:

 

Von der zuständigen Abt. des BM&A wurde am 10.11.1995 eine Information Über ?Bekämpfung der Geldwäscherei; Internationale Zusammenarbeit und österreichische Rechtslagen erstellt, die mir bekannt ist.

Diese Zusammenstellung wurde Herrn Abg. z. NR Anschober ausdrücklich als internes Papier gekennzeichnet - bereits am

21.11.1995             zu seiner persönlichen Information übermittelt.

 

zu 2.:

 

Dem BMAA liegt lediglich die im Jahresbericht von FATF IV (1992/93) vom 29.6.1993 enthaltene Kurzfassung des Berichts über die Länderprüfung Österreichs 1993 vor.  Eine Kopie dieses Texts ist angeschlossen.

 

 

 

zu 3.

 

Das BMAA bemüht sich innerstaatlich seit langem um den Beitritt Österreichs zur Konvention über psychotrope Stoffe 1971 sowie die Ratifizierung des Wiener Übereinkommens 1988 (Konvention der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen) und des

Europaratsübereinkommens 1990 (Übereinkommen Über das Waschen, das Aufspüren, die Beschlagnahme und die Einziehung von Erträgen aus Straftaten).  Bei Vorliegen der entsprechenden innerstaatlichen Voraussetzungen wird der Ratifizierungsprozeß unverzüglich eingeleitet werden.

 

zu 4.:

 

Das Wiener Übereinkommen 1988 (Konvention der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen) sowie das Europaratsübereinkommen 1990 (Übereinkommen Über das Waschen, das Aufspüren, die Beschlagnahme und die Einziehung von Erträgen aus Straftaten) wurden von Österreich noch nicht ratifiziert, weil die innerstaatlichen Umsetzungsmaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind.

 

Neben einer Strafrechtsänderung betreffend eine Neuregelung des Rechtsinstruments der Bereicherungsabschöpfung und einer Verbesserung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit bei Rechtshilfe und Vollstreckung im Bereich vermögensrechtlicher Anordnungen ist zur Umsetzung der genannten Übereinkommen auch eine Überarbeitung des Suchtgiftgesetzes erforderlich.

 

zu 5.:

 

Bei der Plenartagung der FATF am 19.-21.9.1995 wurde keine offizielle Kritik an Österreich geäußert.  Die zitierte Stelle aus einer internen Information des BMAA bezieht sich auf ein Gespräch der Vertreterin des BMAA mit einem Vertreter der Europäischen Kommission am Rande der Veranstaltung.  Ein Bericht der FATF Über die Plenartagung liegt dem BM&A nicht vor.

 

Wien, am   2-. April 1996

 

Der Bundesminister

für auswärtige Angelegenheiten: