1412/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1420/J betreffend Ausbau des hochrangigen Straßennetzes mit

Schwerpunkt Wien-Donaustadt, welche die Abgeordneten Edler und

Genossen am 31. Oktober 1996 an mich richteten und aus Gründen

der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich

fest:

Antwort zu den Punkten 1. bis 3 der Anfrage:

Die Grundlage für die zukünftige Verwendung der Mauteinnahmen für

Errichtungs- und Erweiterungsmaßnahmen von Bundesstraßen bilden

das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 sowie die darauf auf-

bauenden Verordnungen .

Insbesonders sollen die im Baugipfelpaket ( Baugipfel der Bundes-

regierung vom April 1996) enthaltenen Vorhaben auf Basis des

Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes 1996 realisiert werden. Diese

sind:

A 2 , Völkermarkt - Klagenfurt ( K )

A 2, Packabschnitt (St) (Vollausbau)

A 8, Wels - Sattledt (OÖ)

 

A 9, Inzersdorf - schön (oÖ)

A 9, Schön - St. Pankraz (oÖ)

A 9, Selzthal (St) (Vollausbau)

A 9, 2. Röhre Plabutsch (St) (Vollausbau)

A 14, Arlbergtunnel (V) (Vollausbau)

S 6 , Semmeringquerung ( N/St )

S 6, Ganzsteintunnel (St) (Vollausbau)

S 6, Kindberg - St. Marein (St) (Vollausbau)

S 16, Pians - Flirsch (T)

S 18 , Bodenseeschnellstraße ( V )

S 31, St. Martin - Oberpullendorf (a)

S 35, Stausee - Röthelstein (a)

B 301, Wr. Südrandstraße (W/N)

B 302, Wr. Nordrandstraße (W/N)

B 315, Umfahrung Landeck (T)

Die im wiener Raum relevanten Projekte (B 301, B 302 ) werden zur

Gänze mit Mauteinnahmen finanziert.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Nein.

Antwort zu den Punkten 5 bis 8 der Anfrage:

Eine weiterführende Nord-Ost-Umfahrung Wiens in Verlängerung der

B 301 Ist im Bundesstraßengesetz nicht enthalten. Seitens der

Bundesstraßenverwaltung sind folglich bisher keine

diesbezüglichen Planungen vorgenommen und keine Finanzierungs-

überlegungen angestellt worden.