1412/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1420/J betreffend Ausbau des hochrangigen Straßennetzes mit
Schwerpunkt Wien-Donaustadt, welche die Abgeordneten Edler und
Genossen am 31. Oktober 1996 an mich richteten und aus Gründen
der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich
fest:
Antwort zu den Punkten 1. bis 3 der Anfrage:
Die Grundlage für die zukünftige Verwendung der Mauteinnahmen für
Errichtungs- und Erweiterungsmaßnahmen von Bundesstraßen bilden
das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 sowie die darauf auf-
bauenden Verordnungen .
Insbesonders sollen die im Baugipfelpaket ( Baugipfel der Bundes-
regierung vom April 1996) enthaltenen Vorhaben auf Basis des
Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes 1996 realisiert werden. Diese
sind:
A 2 , Völkermarkt - Klagenfurt ( K )
A 2, Packabschnitt (St) (Vollausbau)
A 8, Wels - Sattledt (OÖ)
A 9, Inzersdorf - schön (oÖ)
A 9, Schön - St. Pankraz (oÖ)
A 9, Selzthal (St) (Vollausbau)
A 9, 2. Röhre Plabutsch (St) (Vollausbau)
A 14, Arlbergtunnel (V) (Vollausbau)
S 6 , Semmeringquerung ( N/St )
S 6, Ganzsteintunnel (St) (Vollausbau)
S 6, Kindberg - St. Marein (St) (Vollausbau)
S 16, Pians - Flirsch (T)
S 18 , Bodenseeschnellstraße ( V )
S 31, St. Martin - Oberpullendorf (a)
S 35, Stausee - Röthelstein (a)
B 301, Wr. Südrandstraße (W/N)
B 302, Wr. Nordrandstraße (W/N)
B 315, Umfahrung Landeck (T)
Die im wiener Raum relevanten Projekte (B 301, B 302 ) werden zur
Gänze mit Mauteinnahmen finanziert.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu den Punkten 5 bis 8 der Anfrage:
Eine weiterführende Nord-Ost-Umfahrung Wiens in Verlängerung der
B 301 Ist im Bundesstraßengesetz nicht enthalten. Seitens der
Bundesstraßenverwaltung sind folglich bisher keine
diesbezüglichen Planungen vorgenommen und keine Finanzierungs-
überlegungen angestellt worden.