1418/AB XX.GP
Beantwortung
der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten
Langthaler, Öllinger, Freundinnen und Freunde an den
Herrn Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend Auswirkungen der Jahrtausendwende
auf die EDV-lnfrastruktur der österreichischen
Sozialversicherung (Nr.1428/J)
Zunächst ist grundsätzlich festzuhalten, daß die Sozialversicherungsträger - wie alle
anderen Verwaltungsbereiche, in denen EDV zum Einsatz kommt - natürlich auch von
der Problematik betroffen sind, daß ab dem Jahr 2000 einzelne Verarbeitungs-
programme nicht mehr die gewünschten Verarbeitungsergebnisse liefern werden und
deshalb entweder ersetzt oder adaptiert werden müssen. Die Ursache dafür liegt darin
begründet, daß in der Zeit der Einführung der EDV in der Sozialversicherung - also
etwa im Zeitraum 1960 bis 1970 - Speichermedien sehr teuer waren und deshalb aus
Kostengründen Daten vielfach in komprimierter Form gespeichert wurden. Dies betraf
insbesondere auch die Speicherung von Datumsangaben, die damals generell in der
verkürzten zweistelligen Form ohne Angabe des Jahrhunderts gespeichert wurden.
Datumsangaben wie beispielsweise Beginn und Ende von Versicherungszeiten, Datum
der Erbringung einer Leistung aus der Sozialversicherung, Datum der Entrichtung von
Beiträgen u.v.a.m. machen aber einen Großteil des Datenvolumens der Sozialversiche-
rung aus.
Aus damaliger Sicht wurde davon ausgegangen, daß diese EDV-Verarbeitungen jeden-
falls vor dem Jahr 2000 erneuert werden müßten. Diese Annahme hat sich aber in der
Praxis nur zum Teil bestätigt, da infolge des raschen Aufgabenzuwachses im EDV-Be-
reich bisher nicht alle alten EDV-Anwendungen erneuert werden konnten. Deshalb
müssen jene Anwendungen, die noch über das Jahr 2000 hinaus in Betrieb sein
werden, hinsichtlich der Datumsverarbeitung überprüft und nötigenfalls umgestellt
werden.
Zu der in der Anfragebegründung angeführten Problematik der Angabe des Geburts-
jahres in der Versicherungsnummer ist zunächst anzumerken, daß sie Sich nicht erst im
Jahr 2000 stellen wird, da es natürlich schon jetzt Versicherte mit Geburtstagen in
unterschiedlichen Jahrhunderten gibt. Die Versicherungsnummer ist ein zehnstelliger
Ordnungsbegriff mit folgendem Aufbau:
LLLPTTMMJJ
LLL dreistellige Laufnummer
P einstellige Prüfziffer
TTMMJJ Tag, Monat und Jahr der Geburt
Versicherte mit gleichem Geburtstag werden über die Laufnummer LLL unterschieden,
die Prüfziffer P wird maschinell errechnet. Bei der erstmaligen Vergabe einer Versiche-
rungsnummer an eine(n) Versicherte(n) wird die jeweils nächste freie Laufnummer
seines/ihres Geburtstages verwendet, wobei das Jahrhundert der Geburt keine Rolle
Spielt. Wenn zum Beispiel für den Geburtstag 7. März 1901 bereits Versicherungs-
nummern bis zur Laufnummer 129 vergeben Sind, würde für den Geburtstag
7. März 2001 die Laufnummer 130 verwendet.
Die verfügbaren 999 Laufnummern pro Geburtstag reichen aus, weil Versicherungs-
nummer 20 Jahre nach deren Tod des(r) Versicherten Storniert und wieder verwendet
werden können. Mit dieser Methode, die auch schon für gleiche Geburtstage in den
Jahren IBJJ und 19JJ verwendet wird, ist auch
ohne Angabe des Geburtsjahrhunderts
eine eindeutige ldentifikation des(r) Versicherten durch die zehnstellige Versiche-
rungsnummer gewährleistet.
Zu den Fragen 1 und3:
Der Gesetzgeber hat in § 31 Abs. 4 Z7 und Abs.5 Z4 ASVG die in der Begründung
der Anfrage angeführten Aufgaben wie z.B. die Vergabe von einheitlichen Versiche-
rungsnummern und die Koordinierungsfunktion auf dem Gebiet der EDV (u.a.gemein-
same Entwicklung, Beschaffung, Anwendung von Software) unter Beachtung der
Grundsätze der Gesamtwirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit im lnteresse einer
einheitlichen Vorgangsweise der Sozialversicherungsträger dem Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger übertragen. Aus diesem Grund sowie aus
Gründen anderer vordringlicherer Aufgaben wurde die Problematik des Jahrtausend-
wechsels nicht gesondert geprüft. Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist
aber bekannt, daß diesbezüglich Schon seit längerem beim Hauptverband der öster-
reichischen Sozialversicherungsträger Gespräche geführt und Lösungsvorschläge
erarbeitet wurden. Eine gesonderte Prüfung ist deshalb nicht erforderlich und auch
nicht geplant.
Zu den Frage 2 und 5:
Der gesamte im Zusammenhang mit dem Jahr 2000 beim Hauptverband der öster-
reichischen Sozialversicherungsträger und allen Sozialversicherungsträgern anfallende
Umstellungsaufwand im EDV-Bereich beträgt nach heutigen Schätzungen etwa
2.500 Personenmonate. Diesem Aufwand entsprechen kalkulatorische Gesamtkosten
von 256 Mio. Schilling.
Ein Großteil dieses Aufwands, nämlich rund 2.000 Personenmonate mit einem kalkula-
torischen Kostenäquivalent von rund 205
Mio. Schilling, wird voraussichtlich von eige-
nen Mitarbeiterlnnen erbracht werden. Die restlichen 500 Personenmonate werden
voraussichtlich durch Fremdkapazität abgedeckt werden müssen.
Die Umstellungsarbeiten, die bereits im Vorjahr begonnen wurden, erstrecken sich ins-
gesamt auf einen Zeitraum von 5 Jahren (1995 bis 1999) mit kalkulatorischen Gesamt-
kosten von etwa 256 Mio. Schilling, wovon nur Kosten in der Höhe von rund
51 Mio. Schilling für externe Unterstützung tatsächlich anfallen werden.
Serviceeinschränkungen werden sich aus der notwendigen Umstellung nicht ergeben.
Zu den Fragen 4 und 6:
Was die Finanzierung der Umstellung betrifft, So handelt es sich grundsätzlich um eine
zu den Verwaltungsaufwendungen zählende Aufgabe, die wie alle anderen zur Erfül-
lung der Aufgaben der Sozialversicherungsträger erforderlichen Aufwendungen selbst-
verständlich aus der laufenden Gebarung der Versicherungsträger zu finanzieren ist.
Zu Frage 7:
Ja. Der finanzielle Aufwand für in diesem Zusammenhang beabsichtigte lnvestitionen
ist in dem für das jeweilige Geschäftsjahr gemeinsam mit dem Voranschlag zu er-
stellenden lnvestitionsplan enthalten.
Zu Frage 8:
Nein. Mit einer Kürzung anderer Posten
ist nicht zu rechnen.
Zu den Fragen 9 und 10:
Wie aus der Beantwortung der vorangehenden Fragen zu ersehen ist, wurde das
Problem rechtzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen samt Kostenberechnung
in die Wege geleitet.