1419/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.1417/J-NR/1996, betreffend Verteilung der
Mittel der Bundeskunstförderung auf die einzelnen Bundesländer sowie die Landeshaupt-
städte, die die Abgeordneten MORAK und Kollegen am 31.Oktober 1996 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten-
1. Wieviel jener der Kunstsektion zur Verfügung stehenden Mittel wurden im Jahr
1995 für die Förderung des künstlerischen Schaffens und seine Vermittlung in den
einzelnen Bundesländern vergeben (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent aufge-
schlüsselt angeben)?
2. Wieviel jener der Kunstsektion zur Verfügung stehenden Mittel wurden im Jahr
1995 für die Förderung des künstlerischen Schaffens und seine Vermittlung in den
einzelnen Landeshauptstädten vergeben (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent
aufgeschlüsselt angeben)?
3. Wieviel jener der Kunstsektion zur Verfügung stehenden Mittel wurden im laufen-
den Jahr für die Förderung des künstlerischen Schaffens und seine Vermittlung in
den einzelnen Bundesländern vergeben (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent
aufgeschlüsselt angeben)?
4. Wieviel jener der Kunstsektion zur Verfügung stehenden Mittel wurden im laufen-
den Jahr für die Förderung des künstlerischen Schaffens und seine Vermittlung in
den einzelnen Landeshauptstädten vergeben (Bitte in absoluten Zahlen und in Pro-
zent aufgeschlüsselt angeben)?
Antwort zu Frage 1-4
Da die Adresse des Empfängers von Kunstförderungsmitteln keine direkte Aussage darüber
zuläßt, wohin die Fördeung regional fließt und in welchem Bundesland die Mittel letztendlich
zum Einsatz kommen, ist die Erstellung von Statistiken nicht zielführend.
Als Beispiel sei auf die Förderung des Filministitutes verwiesen, die sowohl dem Sitz des
Filminstitutes, dem Herkunftsland bzw. dem Wohnsitz des Regisseurs, dem Herkunftsland
bzw. dem Wohnsitz des Produzenten, dem Herkunftsland bzw. dem Wohnsitz des Drehbuch-
autors, den Herkunftsländern bzw. den Wohnsitzen der Schauspieler, als auch dem Drehort
etc. zugerechnet werden könnte.
Derartige Beispiele ließen sich viele finden.
Die einzig eindeutige Zuordnung ist jene, daß die Förderungen der österreichischen Kunst
zugute kommen.
5. Inwiefern halten Sie diese - für das vergangene Jahrzehnt repräsentiven - Ver-
teilungsschlüssel für ausgewogen?
Antwort
Die Frage geht von der irrigen Voraussetzung aus, daß die Kunstförderung für die einzelnen
Bundesländer nach einem bestimmten Schlüssel erfolgt. Förderungen richten sich nach den
Förderungsansuchen, sowie nach bestimmten anderen Kriterien (Qualität, Innovation etc.),
nicht aber nach einer Quote für ein
bestimmtes Bundesland.
6. Wird durch diesen Verteilungsschlüssel die im Kunstförderungsgesetz festgeschrie-
bene Absicht des Gesetzgebers erfüllt, "Kunst allen Bevölkerungskreisen zugänglich
zu machen und die materiellen Voraussetzungen für die Entwicklung des künstleri-
schen Lebens in Österreich zu verbessern":?
Antwort:
Die Kunstförderung des Bundes hat, entsprechend der Absicht des Gesetzgebers, einen we-
sentlichen Anteil an den verbesserten materiellen Voraussetzungen für die Entwicklung des
künstlerischen Lebens in Österreich.
7. Da laut Kunstförderungsgesetz nur Leistungen und Vorhaben einer natürlichen oder
vom Bund verschiedenen juristischen Person gefördert werden dürfen,“ die von
überregionalem Interesse oder geeignet sind, beispielgebend zu wirken, innovatori-
schen Charakter haben oder im Rahmen eines einheitlichen Förderungsprogramms
gefördert werden", bleibt zu klären, warum Wiener Vorhaben im Gegensatz zu den
Projekten Restösterreichs meist überregionales Interesse und damit Förderungs-
mittel zugebilligt erhalten?
Antwort
Fördermittel werden nicht nach Bundesländern vergeben. Wien hat, wie sich aus den För-
derungsansuchen ergibt sehr viele kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen, die geeignet
sind beispielgebend zu wirken und die auch von überregionalem Interesse sind.
lch unterstütze aber alle Bemühungen, die Ausgewogenheit der Bundeskunstförderung zu
gewährleisten, und habe insbesondere auch bei der Bestellung der neuen Kunstkuratoren dar-
auf Rücksicht genommen.
8. Wieso verzeichnet die Künstlerhilfe (Bildende Kunst) seit Jahren keine Empfänger
in Vorarlberg bzw. im Burgenland?
Antwort
Die sogenannte Künstlerhilfe. (Ehrengaben an betagte Künstler/innen mit geringem Einkom-
men) im Bereich der bildenden Kunst erfolgt in Absprache mit den interessierten Bundeslän-
dern, die ihrerseits Mittel zur Verfügung stellen.
Seitens der Bundesländer Vorarlberg und Burgenland liegen keine diesbezüglichen Vorschläge
für ein gemeinsames Vorgehen vor.
9. Das langjährige Mitglied des Musikbeirates Gunter Schneider hat im Kunstbe-
richt 1992 beklagt, daß viel zu wenige Betroffene in den Bundesländern - mit abneh-
mender Tendenz nach Westen - wissen, daß und wo Sie Unterstützung für ihre Pro-
jekte finden könnten. Das Beiratsmitglied hat nachdrücklich darauf hingewiesen,
daß in diesem Bereich ein Informationsdefizit besteht, welches unbedingt aufzuhe-
ben wäre. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie - seit Vorlage des Kunstberich-
tes 1992 - gesetzt, um dieses Informationsdefizit zu vermindern?
Antwort
Grundsätzlich muß man sagen, daß Information auch eine Holschuld ist. Ich habe aber Vor-
sorge dafür getroffen, daß schriftliche Unterlagen über die Förderungstätigkeit aller Abtei-
lungen zur Verfügung stehen, und sämtliche Informationen auf der homepage des BMWVK
im Internet (bmwfgv.at)jederzeit abrufbar sind. Darüber hinaus wird bei der Bestellung von
Beiräten und Jurien auf regionale Ausgewogenheit größter Wert gelegt, so daß diese - neben
den zahlreichen Interesenvertretungen der Künstler - ebenfalls als wichtige Informationsträger
fungieren.