1435/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1419/J-NR/1996, betreffend Lenkerberechtigung
für Mopeds im grenzüberschreitenden Verkehr, die die Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen
am 31.Oktober 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1.und 2: Seit wann ist Ihnen (bzw. lhrem Haus) bekannt, daß österreichische Mo-
pedlenker in Tschechien nicht mehr ohne Motorradführerschein fahren
dürfen?
War die Tatsache, daß die Tschechoslowakei seinerzeit den fraglichen
Vorbehalt zum Wiener Übereinkommen samt der Erklärung, Mopeds
Motorrädern gleichzustellen abgegeben hat, in lhrem Ministerium bis zu
einem Anlaßfall unbekannt?
Antwort
Tschechien hat im Wege des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten eine Er-
klärung abgegeben, wonach Motorfahrräder den Krafträdern gleichgestellt werden und somit
für das Lenken von Mopeds eine Lenkerberechtigung der Gruppe A erforderlich ist. Diese
Tatsache ist meinem Haus seit der Kundmachung im BGBl.Nr. 298/1994 am 19.April 1994,
bekannt.
3.,4., Wie war es möglich, daß Ihr Haus in dieser Frage falsche Rechtsauskünfte
6., 7. und 8. erteilte?
Können Sie ausschließen, daß weitere ähnliche Rechtsfällen für öster-
reichische Lenker existieren, von denen nicht einmal das Verkehrs-
ministerium weiß?
Was haben Sie konkret unternommen, um österreichischen Mopedlenkern
Fahrten in das benachbarte Tschechien wieder zu ermöglichen?
Haben Sie in dieser Angelegenheit das Außenministerium befaßt, wenn ja,
mit welchem Ergebnis, wen nein, warum nicht?
Welche Aktivitäten werden Sie entwickeln, um Tschechien zu einer
Beendigung dieser Diskriminierung der Österreicher zu bewegen?
Antwort:
Das damalige Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr ist bereits im April
1993 an das dafür zuständige Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten mit dem
Ersuchen herangetreten, zu prüfen, ob diese Gleichstellungserklärung nicht wieder zurückgezo-
gen werden könnte. Dies wäre gemäß Art. 54 Z 2 des Wiener Übereinkommens durch eine an
den Generalsekretär gerichtete Notifikation jederzeit möglich. Die Aufgabe der bisherigen
restriktiven Haltung Tschechiens wäre sowohl im Hinblick auf Vermeidung von Härtefällen an
der Grenze als auch im Interesse eines möglichst freien und ungehinderten Touristenverkehrs
zu begrüßen. Weiters wurde das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten auch
aufgefordert, bei Nicht-Erreichen des erstgenannten Vorschlages eine Toleranzregelung mit
den zuständigen Behörden Tschechiens zu erwirken, sodaß zumindest Inhabern von öster-
reichischen Mopedausweisen das Lenken von Motorfahrrädern auf dem dortigen Staatsgebiet
gestattet wird. Im Mai 1996 erging eine neuerliche Aufforderung an das dafür zuständige
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, eine Lösung in dieser Angelegenheit
herbeizuführen. Eine Antwort seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
steht bis dato noch aus.
5. Ist Ihnen bekannt, warum die fragliche Bestimmung offenbar jahrelang
nicht exekutiert wurde und diese Praxis
plötzlich geändert wurde?
Antwort:
Zu diesem Punkt liegen meinem Ressort keine näheren Informationen vor, da dies in den
Vollzugsbereich Tschechiens fällt.
9. Halten Sie es im Hinblick auf diese einseitige Diskriminierung österreichi-
scher Mopedlenker durch eine Ausnahme vom Abkommen von Wien über
den Straßenverkehr weiterhin für richtig, umgekehrt von einseitigen Maß-
nahmen gegen die umweltbelastenden Ost-KFZ im Hinblick auf die Gegen-
seitigkeit Abstand zu nehmen, wie dies stets auf entsprechende Initiativen
der Freiheitlichen argumentiert wurde; wenn ja, wie begründen Sie dies?
Antwort:
Tschechien hat nach Art. 54 Abs. 2 des Wiener (Übereinkommens über den Straßenverkehr eine
Erklärung abgegeben, welche die Motorfahrräder den Krafträdern gleichstellt, und verlangt
somit von den Lenkern von Motorfahrrädern im internationalen Verkehr einen Führerschein.
Ein einseitiges Vorgehen Österreichs wäre als willkürliches Vorgehen zu klassifizieren. Dessen
ungeachtet werden aber seit längerem die Bemühungen, Vorschriften über Umweltstandards
auch in das Wiener Übereinkommen einzubinden, sowie die Kontrollen bzw. Überprüfungen
an Österreichs Grenzen hinsichtlich der Verkehrssicherheit von Kraftfahrzeugen verstärkt.
10. Welche Möglichkeiten sehen sie österreichischerseits, dieses Problem (etwa
durch Schaffung einer geeigneten Führerscheinkategorie im Zuge des neuen
Führerscheingesetzes) zu lösen und beabsichtigen sie dies zu tun?
Antwort:
Die betroffenen Lenker können mit einer Lenkerberechtigung der Gruppe A Fahrten in das
benachbarte Tschechien unternehmen.