1440/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.1473/J-NR/1996, betreffend Kerosinablassungen
über dem TÜPL Allentsteig, die die Abgeordneten Parnigoni und Genossen am 21. November
1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten-
1.und 2. lst es richtig, daß der TÜPL Allentsteig für Zivilflugzeuge beim Überfliegen
zum Ablassen von Kerosin genutzt wird?
Wenn ja, wie oft und in welchen Mengen?
Wenn ja, wird dabei das Überflugsverbot übertreten?
Wenn ja, in welchem Ausmaß?
N e i n. Wie bereits in mehreren parlamentarischen Anfragen ausdrücklich mitgeteilt wurde
(1356/J-NR/1996, 3949/J-NR/1992, 1746/J-NR/1991):
In Österreich gibt es kein für die Durchführung von "fuel-dumping,' generell festgelegtes
Gebiet. Eine generelle Festlegung wäre
schon deshalb nicht möglich, da "fuel-dumping', nur in
F l u g n o t f ä l l e n zulässig ist, und jene Orte, an denen solche Flugnotfälle auftreten: im
vorhinein nicht bekannt sein können. Ein Ablassen von Flugtreibstoff außer in Notfällen ist
u n z u 1 ä s s i g. Abgesehen davon würde schon im Hinblick auf die Treibstoffkosten (ein Liter
Kerosin kostet derzeit in Österreich etwa S 8,60 + 20%USt) keine Fluggesellschaft ohne
zwingenden Grund Treibstoff ablassen.
Darüberhinaus sind nur relativ wenige Flugzeugtypen mit Vorrichtungen zum "fuel-dumping"
ausgerüstet (hauptsächlich Langstreckenverkehrsflugzeuge mit großer Differenz zwischen
maximal zulässigem Abfluggewicht und maximal zulässigem Landegewicht).