1443/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

haben am 14. November 1996 unter der Nr. 1467,/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend T-Shirts bei einer österreichischen IFOR-Einheit

gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene

Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zur vorliegenden Anfrage ist festzustellen, daß das Bundesministerium für

Landesverteidigung unmittelbar nach Information über die gegenständlichen Vorgänge alles

unternommen hat, um die Angelegenheit rasch aufzuklären und die erforderlichen

Maßnahmen zu setzen. Hätten die beiden Landtagsabgeordneten allerdings nicht nur die

Medien, sondern direkt das Bundesministerium für Landesverteidigung über ihre

Wahrnehmungen informiert, so wären die Reaktionen meines Ressorts schon in einem

früheren Stadium wirksam geworden.

Es braucht nicht neuerlich betont zu werden, daß es sich bei dem gegenständlichen Vorfall

um ein Beispiel für jenen Mangel an Sensibilität handelt, wie er leider gegenüber

Angehörigen anderer Nationalitäten oder Minderheiten in verschiedenen gesellschaftlichen

Bereichen immer wieder zutagetritt. Diese Feststellung soll das Fehlverhalten keineswegs

entschuldigen, Da das Bundesheer jedoch im wesentlichen ein Spiegelbild der männlichen

österreichischen Bevölkerung darstellt, ist es - ebenso wie die Gesellschaft im allgemeinen -

gegen vereinzelte Fehlleistungen seiner Angehörigen nicht völlig gefeit.

Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen ist der Vollständigkeit halber darauf

hinzuweisen, daß der verantwortliche Offizier unmittelbar vor seinem Einsatz bei AUSLOG

einige Jahre für eine Hilfsorganisation im ehemaligen Jugoslawien tätig war und für seine

humanitäre Haltung mehrfach ausgezeichnet wurde. Daß er nicht sofort gegen diese T-Shirts

eingeschritten ist, bedauert er selbst am meisten.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

ZU1:

Die Initiative ist, wie die Ermittlungen ergeben haben, von Angehörigen des 3. Zuges der

Transportkompanie ausgegangen,

Zu2 und 3:

Das T-Shirt wurde von einem Angehörigen des 3. Zuges bei einer Druckerei in Beremend in

Ungarn in Auftrag gegeben und von ihm auch bezahlt.

Zu 4:

Zu diesem Zeitpunkt wußte nur der Zugskommandant von dem Aufdruck.

Zu 5:

Über den verantwortlichen Zugskommandanten wurde eine Disziplinarstrafe verhängt,

außerdem erfolgte seine unverzügliche Repatriierung.

Zu 6 und 7:

Nach den mir vorliegenden Informationen wurden insgesamt 48 T-Shirts angefertigt. An der

"Aktion" haben sich etwa 30 Soldaten beteiligt, die pro T-Shirt ca. öS 70, - bezahlten.

Zu 8:

Entfällt.

Zu 9:

Nach den mir vorliegenden Informationen wurden keine anderen T-Shirts in Auftrag

gegeben.

Zu 10:

Wie schon erwähnt, erfolgte die Herstellung der T-Shirts über private Initiative. Es wurden

keine Mittel des Bundesministeriums für Landesverteidigung aufgewendet.

Im übrigen verweise ich auf meine Antwort zu 6 und 7.

Zu 11:

Als Sofortmaßnahme wurde bezüglich der angesprochenen T-Shirts ein Trageverbot

ausgesprochen. Ferner wurde angeordnet, daß in Zukunft T-Shirts und Abzeichen jedweder

Art genehmigungspflichtig sind.

Zu 12 und 13:

Weder seitens der Vereinten Nationen noch seitens der NATO liegt bisher eine Anfrage in

bezug auf diese Angelegenheit vor. Ich gehe daher davon aus, daß sich auf Grund der

sofortigen Reaktionen meines Ressorts weitere Veranlassungen erübrigen.

Zu 14:

Die mir vorliegenden Informationen geben keinen Hinweis, daß die Republik Österreich

oder das österreichische Kontingent bei der Bevölkerung in Bosnien-Herzegowina an An-

sehen eingebüßt haben. Die österreichischen Soldaten erfüllen weiterhin ihre Aufgabe im

Dienste des Friedens und können damit ihre Hilfsbereitschaft und ihre humanitäre

Gesinnung im Einsatzraum täglich unter Beweis stellen.

Zu 15:

Ohne jeden Zweifel.

Zu 16 und 17:

Vorkommnisse der gegenständlichen Art lassen sich nicht durch verfassungsgesetzliche

Normen, sondern nur durch permanente staats- und wehrpolitische Bewußtseinsbildung

(Achtung vor der Würde des Menschen, Hilfe für Schwächere; Eintreten für bedrohte

Minderheiten etc.) in Verbindung mit einer strengen Dienstaufsicht verhindern. Die

Aufgabe, die notwendige Sensibilität im Umgang mit anderen zu vermitteln, kann aber nicht

dem Bundesheer allein überlassen bleiben, sondern müßte vorrangiges Erziehungsziel auch

für Familie, Schule und alle Institutionen des Staates sein.

Im übrigen lege ich Wert auf die Feststellung, daß der gegenständliche Vorfall keineswegs

geeignet ist, auf eine bestimmte "Geisteshaltung" im österreichischen Bundesheer zu

schließen. So konnte ich bei meinen zahllosen Truppenkontakten in den letzten Wochen

immer wieder feststellen, daß die inkriminierten T-Shirts bei den Soldaten durchwegs auf

Ablehnung stießen bzw. Bedauern und Verärgerung über die daraus erwachsenen negativen

Schlußfolgerungen in den Medien auslösten.

Zu 18:

Nein. Abgesehen davon, daß mein Ressort keine Propaganda betreibt, sondern im Rahmen

seiner Öffentlichkeitsarbeit stets nur über die dem Bundesheer übertragenen

verfassungsgesetzlichen Aufgaben informiert, weise ich die polemische Fragestellung mit

Nachdruck zurück.