1445/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1469/J-NR/1996, betreffend Busspuren am

Pannenstreifen von Stadtautobahnen, die die Abgeordneten Dietachmayr und Genossen am 15.

November 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten.

1., 2 und 3: Ist für Sie eine solche Regelung realisierbar?

Wird bei der anstehenden Novelle in Erwägung gezogen dieses Vorhaben in

die StVO einzubinden?

Spricht für Sie etwas gegen ein solches Vorhaben?

Antwort

Zu Ihrem Vorschlag, auf den Pannenstreifen von sogenannten "Stadtautobahnen" Busspuren

einzurichten, darf ich Ihnen mitteilen, daß nach Ansicht von Verkehrsexperten Pannenstreifen

ausschließlich für das Abstellen fahruntüchtiger Fahrzeuge und nicht auch für sonstige Zwecke

verwendet werden sollen. Gerade diese besondere Zweckwidmung des Pannenstreifens würde

jedoch durch die Einrichtung von Busspuren auf  Pannenstreifen völlig beseitigt.

Eine Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs kann nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit

gehen. Da gerade auf Straßenstrecken, die für hohe Geschwindigkeiten ausgelegt sind, bewe-

gungsunfähige Fahrzeuge ein besonderes Unfallrisiko darstellen, darf ihre rasche Entfernung

vom Fahrstreifen in keiner Weise behindert werden. Ich muß Ihnen daher mitteilen, daß eine

Änderung der Straßenverkehrsordnung in dem von Ihnen vorgeschlagenen Sinn derzeit nicht

zur Diskussion steht.