1445/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1469/J-NR/1996, betreffend Busspuren am
Pannenstreifen von Stadtautobahnen, die die Abgeordneten Dietachmayr und Genossen am 15.
November 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten.
1., 2 und 3: Ist für Sie eine solche Regelung realisierbar?
Wird bei der anstehenden Novelle in Erwägung gezogen dieses Vorhaben in
die StVO einzubinden?
Spricht für Sie etwas gegen ein solches Vorhaben?
Antwort
Zu Ihrem Vorschlag, auf den Pannenstreifen von sogenannten "Stadtautobahnen" Busspuren
einzurichten, darf ich Ihnen mitteilen, daß nach Ansicht von Verkehrsexperten Pannenstreifen
ausschließlich für das Abstellen fahruntüchtiger Fahrzeuge und nicht auch für sonstige Zwecke
verwendet werden sollen. Gerade diese besondere Zweckwidmung des Pannenstreifens würde
jedoch durch die Einrichtung von Busspuren
auf Pannenstreifen völlig beseitigt.
Eine Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs kann nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit
gehen. Da gerade auf Straßenstrecken, die für hohe Geschwindigkeiten ausgelegt sind, bewe-
gungsunfähige Fahrzeuge ein besonderes Unfallrisiko darstellen, darf ihre rasche Entfernung
vom Fahrstreifen in keiner Weise behindert werden. Ich muß Ihnen daher mitteilen, daß eine
Änderung der Straßenverkehrsordnung in dem von Ihnen vorgeschlagenen Sinn derzeit nicht
zur Diskussion steht.