1452/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schweitzer und Kollegen haben am

28.11.1996 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 1541/J betreffend

"Räumung der Berger-Deponie in Weikersdorf/Wr. Neustadt" gerichtet. Auf die - aus

Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre

ich mich, folgendes mitzuteilen:

ad 1 bis 8

Die Räumung (Sanierung) der Altlast N9 "Mülldeponie Helene Berger" erfolgt im

Rahmen der Vollstreckung eines wasserrechtlichen Räumungsauftrages der

Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt. Sachlich in Betracht kommende

Oberbehörden sind das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung bzw. das

Bundesministerium für lnneres. Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Umwelt,

Jugend und Familie sind nicht gegeben.

Detailinformationen über die gegenständliche Altlast können den in den Ämtern der

Landesregierungen und im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie zur

öffentlichen Einsichtnahme aufliegenden Altlastenatlas entnommen werden.

Fragen bezüglich der weiterführenden Sanierung wären an die angeführten Stellen

zu richten.