1452/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schweitzer und Kollegen haben am
28.11.1996 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 1541/J betreffend
"Räumung der Berger-Deponie in Weikersdorf/Wr. Neustadt" gerichtet. Auf die - aus
Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre
ich mich, folgendes mitzuteilen:
ad 1 bis 8
Die Räumung (Sanierung) der Altlast N9 "Mülldeponie Helene Berger" erfolgt im
Rahmen der Vollstreckung eines wasserrechtlichen Räumungsauftrages der
Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt. Sachlich in Betracht kommende
Oberbehörden sind das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung bzw. das
Bundesministerium für lnneres. Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Umwelt,
Jugend und Familie sind nicht gegeben.
Detailinformationen über die gegenständliche Altlast können den in den Ämtern der
Landesregierungen und im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie zur
öffentlichen Einsichtnahme aufliegenden Altlastenatlas entnommen werden.
Fragen bezüglich der weiterführenden Sanierung wären an die angeführten Stellen
zu richten.