1457/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Gredler, Schmidt , Motter und Partner/innen

haben an mich am 28 . November 1996 unter Zl . 1546/J-NR/1996

eine schriftliche Anfrage bezüglich der österreichischen

Haltung zur Menschenrechtssituation in Myanmar (früher

Burma) gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1. Wie ist Ihre Einschätzung der Menschenrechtssituation und

des Funktionierens demokratischer Institutionen in Burma?

2 . In welchen Punkten unterscheidet sich diesbezüglich Ihre

Haltung von den von Staatssekretärin Ferrero-Waldner in dem

erwähnten Interview getroffenen Aussagen?

3 . Meinen Sie - ebenso wie Ihre Staatssekretärin - , daß man

die Lage in Burma realistischer einschätzen müßte und

"Geduld mit dem Militärregime in Rangun" haben müsse?

4 . Was hat sich bezüglich Demokratie und Menschenrechte in

Burma seit den 8Oer Jahren verbessert , wie von

Staatssekretärin Ferrero-Waldner behauptet?

5 . Inwiefern hat sich die Lage der Minderheiten in Burma

verbessert?

6 . Staatssekretärin Ferrero-Waldner meinte in dem zitierten

PRESSE-Interview: "Wir dürfen nicht zu weit gehen mit

unseren Maßnahmen gegen Burma, damit wir den Dialog

aufrecht erhalten. " Wie ist diese Aussage zu interpretieren?

7 . Meinen Sie, daß die Ausführungen Ferrero-Waldners für die

Lage der Menschenrechte, besonders aber für die burmesische

Opposition förderlich sind? Wenn ja, warum?

8. Hat Staatssekretärin Ferrero-Waldner während ihrer

Asien-Reise versucht , mit Vertretern der burmesischen

Opposition oder ihrer Vorsitzenden Suu Kyi in Kontakt zu

treten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was waren die

Ergebnisse dieser Gespräche?

9 . Welche Maßnahmen wird Österreich ergreifen - entweder

bilateral oder im Rahmen der EU - wenn sich die Situation

der Menschenrechte in Burma in absehbarer Zeit nicht

bessert bzw. verschlechtert? Werden auch

wirtschaftssanktionen oder der Abbruch der diplomatischen

Beziehungen erwogen?

Ich beehre mich, die Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu 1), 2), 3) und 4):

In der Einschätzung der Menschenrechtslage in der Union

Myanmar gibt es zwischen mir und der Frau Staatssekretärin im

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten keine

Unterschiede, weil unsere Position auf den einschlägigen

Standpunkten, Entschließungen und Deklarationen der

Europäischen Union ruht, an deren Ausgestaltung auch

Österreich mitgewirkt hat . Darin wird die große Besorgnis der

EU über die Menschenrechtslage in Myanmar zum Ausdruck

gebracht und gleichzeitig das Militärregime in diesem Land

u.a. aufgefordert, möglichst umgehend einen konstruktiven

Dialog mit den demokratischen Kräften des Landes im Hinblick

auf eine nationale Aussöhnung zu beginnen.

In gleicher Weise haben auch die Vereinten Nationen zu

wiederholten Malen ihre tiefe Besorgnis über die Menschen-

rechtslage in Myanmar unterstrichen, wobei die jüngste

Verweigerung einer Zusammenarbeit mit dem für Myanmar

eingesetzten Sonderberichterstatter der UN-Menschenrechts-

kommission und mit dem Vertreter des UN-Generalsekretärs

besonders kritisiert wird. Auch im UN-Rahmen wird nach-

drücklich vom Militärregime in Myanmar ein konstruktiver

Dialog mit dem Ziel einer nationalen Versöhnung gefordert.

Diese Forderungen gilt es, mit Geduld, Festigkeit und

realistischer Zielorientiertheit immer wieder vorzubringen.

Nichts in den von der Anfrage relevierten Äußerungen der Frau

Staatssekretärin läßt den Schluß zu, daß

österreichischerseits auf die Erhebung dieser Forderungen

sowohl im Rahmen der EU wie auch im Rahmen der Vereinten

Nationen in Zukunft verzichtet werden würde.

Zu 5)

In Myanmar leben mehr als 60 nationale Minderheiten. Manche

dieser nationalen Minderheiten sind auch militärisch

organisiert und waren bis vor kurzem in bürgerkriegsartige

Auseinandersetzungen mit der Zentralregierung von Myanmar

verwickelt. Die faktische Beendigung dieser seit Jahrzehnten

andauernden Kämpfe mit 15 von 16 solchen militärischen

Organisationen ist ein Umstand, der Anlaß zur Hoffnung geben

kann, daß in Myanmar künftighin positive Entwicklungen für

den Schutz nationaler Minderheiten möglich werden.

Zu 6):

Die EU ist seit geraumer Zeit bestrebt, durch einen

kritischen Dialog mit dem Militärregime in Myanmar auch auf

Besserungen im Bereich der Menschenrechte hinzuwirken. Die

Äußerungen der Frau Staatssekretärin sind in diesem Sinne zu

verstehen.

Zu7):

Die Äußerungen der Frau Staatsekretärin liegen völlig im

Rahmen der EU- Linie , die auf die Förderung und Unterstützung

der Menschenrechte ausgerichtet ist, und wirkt sich daher auf

die Lage der Menschenrechte im allgemeinen oder speziell für

die Opposition in Myanmar nicht nachteilig aus .

Zu 8):

In Übereinstimmung mit der derzeit bestehenden EU-Haltung

gegenüber dem Militärregime in Myanmar war eine Reise der

Frau Staatssekretärin nach Myanmar nicht beabsichtigt,

weshalb auch Kontakte mit Vertretern der Opposition in

Myanmar nicht möglich waren. In diesem Zusammenhang ist

allerdings auf regelmäßige Besuche mitakkreditierter

EU-Botschafter bei Frau Aung San Suu Kyi hinzuweisen; die

Besuche gehen auf eine österreichische Anregung zurück.

Zu 9):

Österreich wird sowohl im Rahmen der EU wie auch im Rahmen

der vereinten Nationen auf eine Verbesserung der

Menschenrechtslage in Myanmar drängen. Der Idee von

Wirtschaftssanktionen oder dem Abbruch der diplomatischen

Beziehungen stehe ich reserviert gegenüber, wobei

Insbesondere in Rechnung zu stellen ist, daß die

österreichischen Wirtschaftsbeziehungen mit Myanmar nicht

stark entwickelt sind und Österreich in Myanmar nicht durch

einen residenten Botschafter vertreten ist.