1458/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde haben am 21. November 1996 unter der Nr. 1470/J an mich
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Ausbildungsstop bei den Hebammen gerichtet, die folgenden
Wortlaut hat :
"1. Warum ist es derzeit nicht möglich, eine Ausbildung als
Hebamme an den Hebammenakademien zu beginnen?
2. Wie ist der Ausbildungsstop trotz Ausweitung des
Tätigkeitsbereiches der Hebammen und der Verlängerung der
Ausbildung zu erklären?
3. Wie ist die rechtliche Grundlage der Aussetzung der
Hebammenausbildung?
4. Gibt es eine Bedarfsplanung für den Hebammenberuf für die
nächsten 10 Jahre?
Wenn ja, wie lautet diese?
wenn nein, warum nicht?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
An den Bundeshebammenakademien ( es handelt sich dabei um die
ehemaligen Bundeshebammenlehranstalten, die gemäß § 58
Hebammengesetz übergeleitet wurden) haben zwischen Oktober 1995
und März 1996 Lehrgänge mit jeweils 24 studierenden begonnen.
Die Organisation der Bundeshebammenakademien, aber auch der
künftig zu erwartende Bedarf, schließen es aus, während der
dreijährigen Dauer dieser Lehrgänge neue, parallel geführte
Lehrgänge zu beginnen. Hebammenakademien anderer Rechtsträger
können unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften
jederzeit eine Ausbildung von Hebammen beginnen.
Zu den Fragen 2 und 3:
Von einem Ausbildungsstop oder einer Aussetzung der
Hebammenausbildung kann - wie auch bereits zu Frage 1
ausgeführt - keine Rede sein.
Ergänzend sei bemerkt, daß nach dem Hebammengesetz kein
Ausbildungsmonopol des Bundes besteht und somit auch Privaten
und anderen Gebietskörperschaften im Rahmen der
Privatwirtschaftsverwaltung die Möglichkeit eröffnet ist,
Hebammenakademien zu errichten (vgl. Schwamberger,
Hebammengesetz, Wien 1995 Anm. 1 zu § 25 ) .
Zu Frage 4:
Aufgrund einer Bedarfsplanung des ÖBIG, die bis ins Jahr 2010
reicht, ist mit einer rückläufigen Geburtentendenz zu rechnen.
Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 1..