1458/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und

Freunde haben am 21. November 1996 unter der Nr. 1470/J an mich

eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

Ausbildungsstop bei den Hebammen gerichtet, die folgenden

Wortlaut hat :

"1. Warum ist es derzeit nicht möglich, eine Ausbildung als

Hebamme an den Hebammenakademien zu beginnen?

2. Wie ist der Ausbildungsstop trotz Ausweitung des

Tätigkeitsbereiches der Hebammen und der Verlängerung der

Ausbildung zu erklären?

3. Wie ist die rechtliche Grundlage der Aussetzung der

Hebammenausbildung?

4. Gibt es eine Bedarfsplanung für den Hebammenberuf für die

nächsten 10 Jahre?

Wenn ja, wie lautet diese?

wenn nein, warum nicht?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

An den Bundeshebammenakademien ( es handelt sich dabei um die

ehemaligen Bundeshebammenlehranstalten, die gemäß § 58

Hebammengesetz übergeleitet wurden) haben zwischen Oktober 1995

und März 1996 Lehrgänge mit jeweils 24 studierenden begonnen.

Die Organisation der Bundeshebammenakademien, aber auch der

künftig zu erwartende Bedarf, schließen es aus, während der

dreijährigen Dauer dieser Lehrgänge neue, parallel geführte

Lehrgänge zu beginnen. Hebammenakademien anderer Rechtsträger

können unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften

jederzeit eine Ausbildung von Hebammen beginnen.

Zu den Fragen 2 und 3:

Von einem Ausbildungsstop oder einer Aussetzung der

Hebammenausbildung kann - wie auch bereits zu Frage 1

ausgeführt - keine Rede sein.

Ergänzend sei bemerkt, daß nach dem Hebammengesetz kein

Ausbildungsmonopol des Bundes besteht und somit auch Privaten

und anderen Gebietskörperschaften im Rahmen der

Privatwirtschaftsverwaltung die Möglichkeit eröffnet ist,

Hebammenakademien zu errichten (vgl. Schwamberger,

Hebammengesetz, Wien 1995 Anm. 1 zu § 25 ) .

Zu Frage 4:

Aufgrund einer Bedarfsplanung des ÖBIG, die bis ins Jahr 2010

reicht, ist mit einer rückläufigen Geburtentendenz zu rechnen.

Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 1..