146/AB
An den
Präsidenten des Nationalrats
Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 W i e n
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am 8. Februar 1996 unter der Nr. 134/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die versteckte Parteienfinanzierung von SPÖ-Organisationen aus der Volksgruppenförderung gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
111. Wurde die Förderung von SPÖ-Mandataren aus der Volksgruppenförderung bereits vom Rechnungshof überprüft?
2. Wem kamen die S 179.000,- an Volksgruppenförderung zugute, die die SPÖ-Mandatare im Jahr 1994 zwar erhalten hatten, mangels Belegen aber nicht abrechnen konnten?
3. Wieviel an Mietkosten wurden dem Präsidium der SPÖ-Mandatare aus der Volksgruppenförderung im Jahr 1995 bezahlt?
4. Auf wen lauteten die von den SPÖ-Mandataren vorgelegten Mietrechnungen?
5. Auf wen lauteten die von den SPÖ-Mandataren vorgelegten Telefonrechnungen?
6. Auf welche genauen Teilbeträge lauteten
a) die Abrechnungen der SPÖ-Mandatare für Förderungen aus der Volksgruppenförderung in den Jahren 1995, und
b) wofür wurden die einzelnen aus Steuergeldern finanzierten Teilbeträge ausgegeben?
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7. Wie lautet der Tätigkeitsbericht der vom Bundeskanzleramt bezahlten "lebenden Subvention" der SPÖ-Mandatare aus dem Jahre 1995 und wieviele Seiten umfaßt er?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend ist darauf hinzuweisen, daß die dem "Präsidium der SPÖ-Mandatare aus kroatischen und gemischtsprachigen Gemeinden" 1995 gewährte Förderung auf einen vom Volksgruppenbeirat erstellten und einstimmig beschlossenen Vorschlag über die Verteilung der Fördermittel beruht.
Zu Frage 1:
Der Rechnungshof überprüft die die Volksgruppenförderung betreffende Gebarung im Rahmen seiner Kontrolle gegenüber dem Bundeskanzleramt, wobei gemäß S 9 RHG 1948 i.d.g.F. eine stichprobenartige Überprüfung des jeweiligen Rechnungsabschlusses betreffend das vorausgegangene Finanzjahr erfolgt.
Zu Frage 2:
Von den dem "Präsidium der SPÖ-Mandatare aus kroatischen und gemischtsprachigen Gemeinden des Burgenlandes" im Jahr 1994 gewährten Förderungsmitteln wurde ein Betrag in der Höhe von S 179.000,-- im Jahr 1995 zurückgezahlt und in Folge dem Ansatz "Volksgruppenförderung" gutgeschrieben.
Zu den Fragen 3 bis 7:
Das "Präsidium der SPÖ-Mandatare aus kroatischen und gemischtsprachigen Gemeinden des Burgenlandes" hat mit Schreiben vom 13. Dezember 1995 um Erstreckung der Abrechnungsfrist für die im Jahr 1995 gewährten Förderungsmittel ersucht; die Abrechnungsfrist wurde bis Ende Juni 1996 erstreckt.
Eine Beantwortung der Fragen 3 bis 7 ist erst nach Abrechnung durch den Förderungswerber möglich.
HTML-Dokument erstellt 27.08.1996 um 11:35:31.