1460/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Heidrun Silhavy und Genossen

haben am 29. November 1996 unter der Nr. 1561/J an mich eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

Waffenimitationen - Pumpguns gerichtet, die folgenden Wortlaut

hat:

"1. Sind Sie der Meinung, daß Softguns rechtlich eingeordnet

werden müssen?

2 . Sind Maßnahmen geplant, damit Softguns nicht mehr im

Spielwarenhandel verkauft werden dürfen?

3. Treten Sie für eine altersmäßige Verkaufsbeschränkung ein?

Wenn ja, bis zu welchem Alter wollten Softguns nicht

käuflich erworben werden können?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Der Produktsicherheitsbeirat wurde mit dem Problemkreis

Federdruckwaffen ( Softguns ) in der 37 . Sitzung am 12.11.96 aus

Anlaß einer deutschen Notifikation im Rahmen des Eu-

Produktsicherheitsnotfallsverfahrens ( R.E.I.S. - Rapid Exchange

of Information System) befaßt.

Da Federdruckwaffen zur Zeit keiner rechtlichen Regelung

unterliegen, wurde dem Produktsicherheitsbeirat vom

Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz eine

freiwillige Vereinbarung mit dem Waffen- und Spielzeughandel

vorgeschlagen, die die Abgabe dieser Produkte an Personen über

18 Jahre und auf den Waffenhandel beschränkt.

Sollte diese Maßnahme nicht greifen, ist eine entsprechende

rechtliche Regelung - als Verordnung aufgrund des

Produktsicherheitsgesetzes oder durch Änderung des

Waffengesetzes - erforderlich .

Dieser Vorschlag wurde nach der Zustimmung des

Produktsicherheitsbeirates der Wirtschaftskammer Österreich,

Bundesberufsgruppe des Waffenhandels im Bundesgremium des

Eisenhandels, übermittelt. Eine Antwort steht noch aus.