1460/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Heidrun Silhavy und Genossen
haben am 29. November 1996 unter der Nr. 1561/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Waffenimitationen - Pumpguns gerichtet, die folgenden Wortlaut
hat:
"1. Sind Sie der Meinung, daß Softguns rechtlich eingeordnet
werden müssen?
2 . Sind Maßnahmen geplant, damit Softguns nicht mehr im
Spielwarenhandel verkauft werden dürfen?
3. Treten Sie für eine altersmäßige Verkaufsbeschränkung ein?
Wenn ja, bis zu welchem Alter wollten Softguns nicht
käuflich erworben werden
können?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Der Produktsicherheitsbeirat wurde mit dem Problemkreis
Federdruckwaffen ( Softguns ) in der 37 . Sitzung am 12.11.96 aus
Anlaß einer deutschen Notifikation im Rahmen des Eu-
Produktsicherheitsnotfallsverfahrens ( R.E.I.S. - Rapid Exchange
of Information System) befaßt.
Da Federdruckwaffen zur Zeit keiner rechtlichen Regelung
unterliegen, wurde dem Produktsicherheitsbeirat vom
Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz eine
freiwillige Vereinbarung mit dem Waffen- und Spielzeughandel
vorgeschlagen, die die Abgabe dieser Produkte an Personen über
18 Jahre und auf den Waffenhandel beschränkt.
Sollte diese Maßnahme nicht greifen, ist eine entsprechende
rechtliche Regelung - als Verordnung aufgrund des
Produktsicherheitsgesetzes oder durch Änderung des
Waffengesetzes - erforderlich .
Dieser Vorschlag wurde nach der Zustimmung des
Produktsicherheitsbeirates der Wirtschaftskammer Österreich,
Bundesberufsgruppe des Waffenhandels im Bundesgremium des
Eisenhandels, übermittelt. Eine Antwort steht noch aus.