1464/AB XX.GP
Die Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen haben am
27.11.1996 unter 1514/J an mich eine schriftliche parlamentarische _
Anfrage betreffend KFZ-Beschaffung bei Polizei und Gendarmerie
für das Jahr 1996 gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Nach welchen Gesichtspunkten wird entschieden, ob Ankauf
oder Leasing bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen für
die Bundespolizei und Bundesgendarmerie bevorzugt wird, und
von wem wird diese Entscheidung getroffen?
2. In welchem Umfang wurde das Jahr 1996 der Bedarf an
Dienstfahrzeugen einerseits durch Leasing, andererseits
durch Ankauf gedeckt?
3. Wurde in die Entscheidung über die zu bevorzugende Variante,
Kauf oder Leasing, die zukünftige Kostenentwicklung der
jeweiligen Variante miteinbezogen?
Wenn ja, wie verhält sich im konkreten Fall
die Kostenentwicklung von Leasing gegenüber Kauf, wenn der
Leasingvertrag für mehr als drei Jahre abgeschlossen wird?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Zur Budgetbelastung habe ich im Einvernehmen mit dem
Herrn Bundesminister für Finanzen entschieden, die Dienstkraft-
fahrzeuge der Bundespolizei und Bundesgendarmerie im Jahre 1996
zu leasen.
Zu Frage 2:
Zur Deckung des Bedarfes 1996 wurden im Zuge einer Aus-
schreibung (offenes Verfahren) insgesamt 540 Kraftfahrzeuge,
davon 345 für die Bundesgendarmerie und 195 für die Bundespolizei-
durch Leasingfinanzierung beschafft.
Zusätzlich wurden von der Bundespolizei aufgrund des vorzeitig
dringend aufgetretenen Bedarfs 20 Kraftfahrzeuge angekauft.
Von der Bundesgendarmerie wurden wegen des dringenden Bedarfs
an der Grenze 60 Kraftfahrzeuge und mit Mitteln aus der
zweckgebundenen Gebarung nach der 19. StVO-Novelle (§ 100 Abs
10) 34 Kraftfahrzeuge angekauft. Weiters wurden im Rahmen der
Nachbestellungsklausel der Ausschreibung für 1995 130 Kraft-
fahrzeuge für den Bedarf 1996 (vor dem gegenständlichen Aus-
schreibungsverfahren) angekauft.
Zu Frage 3:
Ja .
Im Laufe der ersten drei Jahre wird eine Einsparung erzielt,
ab dem vierten Jahr entstehen Mehrkosten.