1464/AB XX.GP

 

Die Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen haben am

27.11.1996 unter 1514/J an mich eine schriftliche parlamentarische _

Anfrage betreffend KFZ-Beschaffung bei Polizei und Gendarmerie

für das Jahr 1996 gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

 

1. Nach welchen Gesichtspunkten wird entschieden, ob Ankauf

oder Leasing bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen für

die Bundespolizei und Bundesgendarmerie bevorzugt wird, und

von wem wird diese Entscheidung getroffen?

 

2. In welchem Umfang wurde das Jahr 1996 der Bedarf an

Dienstfahrzeugen einerseits durch Leasing, andererseits

durch Ankauf gedeckt?

 

3. Wurde in die Entscheidung über die zu bevorzugende Variante,

Kauf oder Leasing, die zukünftige Kostenentwicklung der

jeweiligen Variante miteinbezogen?

 

Wenn ja, wie verhält sich im konkreten Fall

die Kostenentwicklung von Leasing gegenüber Kauf, wenn der

Leasingvertrag für mehr als drei Jahre abgeschlossen wird?


 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Zur Budgetbelastung habe ich im Einvernehmen mit dem

Herrn Bundesminister für Finanzen entschieden, die Dienstkraft-

fahrzeuge der Bundespolizei und Bundesgendarmerie im Jahre 1996

zu leasen.

 

 

Zu Frage 2:

Zur Deckung des Bedarfes 1996 wurden im Zuge einer Aus-

schreibung (offenes Verfahren) insgesamt 540 Kraftfahrzeuge,

davon 345 für die Bundesgendarmerie und 195 für die Bundespolizei-

durch Leasingfinanzierung beschafft.

Zusätzlich wurden von der Bundespolizei aufgrund des vorzeitig

dringend aufgetretenen Bedarfs 20 Kraftfahrzeuge angekauft.

Von der Bundesgendarmerie wurden wegen des dringenden Bedarfs

an der Grenze 60 Kraftfahrzeuge und mit Mitteln aus der

zweckgebundenen Gebarung nach der 19. StVO-Novelle (§ 100 Abs

10) 34 Kraftfahrzeuge angekauft. Weiters wurden im Rahmen der

Nachbestellungsklausel der Ausschreibung für 1995 130 Kraft-

fahrzeuge für den Bedarf 1996 (vor dem gegenständlichen Aus-

schreibungsverfahren) angekauft.

 

Zu Frage 3:

Ja .

Im Laufe der ersten drei Jahre wird eine Einsparung erzielt,

ab dem vierten Jahr entstehen Mehrkosten.