1468/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am
27. November 1996 unter der Nr. 1492/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend ,'Beeinträchtigung und Gefährdung der Bevölkerung der Gemeinde
Trajstof/Trausdorf durch andauernde Lande- und Startmanöver des Bundesheeres abseits
von Flugplätzen" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den einleitenden Ausführungen der Anfragesteller ist zunächst klarzustellen, daß die
Benutzung des Feldflugplatzes Trausdorf durch Militärluftfahrzeuge des österreichischen
Bundesheeres selbstverständlich gesetzeskonform, nämlich im Einklang mit § 9 Abs. 3 des
Luftfahrtgesetzes, BGBl.Nr. 253/1957, erfolgt. Die weitaus überwiegende Zahl dieser Starts
und Landungen werden im Rahmen des Grenzsicherungseinsatzes des österreichischen
Bundesheeres für das Bundesministerium für Inneres geleistet. Im übrigen verweise ich auf
meine nachstehenden Ausführungen.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende
Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Im Rahmen des eingangs erwähnten Assistenzeinsatzes des österreichischen Bundesheeres
an der burgenländischen Grenze finden auf dem Gelände des ehemaligen Flugplatzes
Trausdorf täglich zwischen zwei und acht Außenlandungen und Außenstarts, hauptsächlich
mit Hubschraubern bzw. mit Flugzeugen der Type Pilatus Portier PC6 und Ll9, statt.
Außerdem wird dieses Gelände noch zweimal im Jahr, jeweils in der Dauer von etwa drei
Wochen, für die Flugausbildung der Fliegerabwehrschule (Luftzielschießen) benötigt. Zum
Einsatz kommen dabei regelmäßig zwei Flugzeuge der Type Pilatus Porter PC6 mit
Schleppsack. .
Zu 4:
In Übereinstimmung mit § 9 Abs. 4 des Luftfahrtgesetzes werden ausschließlich nur jene
Grundstücke benützt, für die schriftliche Einverständniserklärungen seitens der Verfügungs-
berechtigten vorliegen (Parzellen 4797/z, 4803/z, 4806 sowie 4802/2).
Zu 5 und 6:
Der von den Anfragestellern genannte Bescheid bezog sich auf die Entziehung der
Zivilflugplatzbewilligungen in Trausdorf und erstreckt sich daher nicht auf Außenlandungen
mit Militärluftfahrzeugen. Die zur Verfügung stehenden Start- und Landeflächen sind unter
Anlegung eines hohen Sicherheitsmaßstabes mehr als ausreichend. Eine Gefährdung der
Anrainer, von Verkehrsteilnehmern auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie der Piloten und
Passagiere wird durch die Einhaltung entsprechender Anflug- und Startverfahren vermieden.
Zu 7:
Wie bereits erwähnt, sind die Außenlandungen des österreichischen Bundesheeres in
Trausdorf in erster Linie zum Zwecke der Überwachung der burgenländischen Grenze im
Rahmen des Assistenzeinsatzes und im geringen
Maße zu Ausbildungszwecken notwendig.
Zu 8, 9 und 10:
Grundsätzlich wird sowohl im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt im allgemeinen als auch
aus Gründen der Lärmschutzes der Bevölkerung im Rahmen des Möglichen versucht, durch
entsprechende Wahl des An- bzw. Abfluges ein Überfliegen von verbautem Gebiet zu
vermeiden. Auf Grund von flugtechnischen Vorgaben (Start immer gegen den Wind) muß
jedoch fallweise von diesem Grundsatz abgegangen werden, wobei für den Überflug von
verbautem Gebiet im Normalfall eine Mindestflughöhe von 300 m über Grund einbehalten
wird.
Durch diese Verfahren wird auch dem Umstand einer möglichst geringen geräuschmäßigen
Belastung für die Zivilbevölkerung Rechnung getragen.
Zu 11:
Wie bereits erwähnt, erfolgt die Benützung des Feldflugplatzes Trausdorf durch
Militärluftfahrzeuge des österreichischen Bundesheeres in voller Übereinstimmung mit den
einschlägigen Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes und unter strenger Berücksichtigung
aller notwendigen Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen. Das Bundesheer benützt
diesen Feldflugplatz nur im unbedingt erforderlichen Umfang in Erfüllung seines
verfassungsgesetzlichen Auftrages. Da die burgenländische Bevölkerung insgesamt immer
sehr positiv zum Grenzsicherungs- und Überwachungseinsatz des Bundesheeres an der
österreichischen Staatsgrenze eingestellt war, hoffe ich auch auf das Verständnis der
Ortsbewohner von Trausdorf für die unabdingbaren Flugbewegungen durch
Militärluftfahrzeuge.