1468/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am

27. November 1996 unter der Nr. 1492/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend ,'Beeinträchtigung und Gefährdung der Bevölkerung der Gemeinde

Trajstof/Trausdorf durch andauernde Lande- und Startmanöver des Bundesheeres abseits

von Flugplätzen" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie

beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den einleitenden Ausführungen der Anfragesteller ist zunächst klarzustellen, daß die

Benutzung des Feldflugplatzes Trausdorf durch Militärluftfahrzeuge des österreichischen

Bundesheeres selbstverständlich gesetzeskonform, nämlich im Einklang mit § 9 Abs. 3 des

Luftfahrtgesetzes, BGBl.Nr. 253/1957, erfolgt. Die weitaus überwiegende Zahl dieser Starts

und Landungen werden im Rahmen des Grenzsicherungseinsatzes des österreichischen

Bundesheeres für das Bundesministerium für Inneres geleistet. Im übrigen verweise ich auf

meine nachstehenden Ausführungen.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Im Rahmen des eingangs erwähnten Assistenzeinsatzes des österreichischen Bundesheeres

an der burgenländischen Grenze finden auf dem Gelände des ehemaligen Flugplatzes

Trausdorf täglich zwischen zwei und acht Außenlandungen und Außenstarts, hauptsächlich

mit Hubschraubern bzw. mit Flugzeugen der Type Pilatus Portier PC6 und Ll9, statt.

Außerdem wird dieses Gelände noch zweimal im Jahr, jeweils in der Dauer von etwa drei

Wochen, für die Flugausbildung der Fliegerabwehrschule (Luftzielschießen) benötigt. Zum

Einsatz kommen dabei regelmäßig zwei Flugzeuge der Type Pilatus Porter PC6 mit

Schleppsack. .

Zu 4:

In Übereinstimmung mit § 9 Abs. 4 des Luftfahrtgesetzes werden ausschließlich nur jene

Grundstücke benützt, für die schriftliche Einverständniserklärungen seitens der Verfügungs-

berechtigten vorliegen (Parzellen 4797/z, 4803/z, 4806 sowie 4802/2).

Zu 5 und 6:

Der von den Anfragestellern genannte Bescheid bezog sich auf die Entziehung der

Zivilflugplatzbewilligungen in Trausdorf und erstreckt sich daher nicht auf Außenlandungen

mit Militärluftfahrzeugen. Die zur Verfügung stehenden Start- und Landeflächen sind unter

Anlegung eines hohen Sicherheitsmaßstabes mehr als ausreichend. Eine Gefährdung der

Anrainer, von Verkehrsteilnehmern auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie der Piloten und

Passagiere wird durch die Einhaltung entsprechender Anflug- und Startverfahren vermieden.

Zu 7:

Wie bereits erwähnt, sind die Außenlandungen des österreichischen Bundesheeres in

Trausdorf in erster Linie zum Zwecke der Überwachung der burgenländischen Grenze im

Rahmen des Assistenzeinsatzes und im geringen Maße zu Ausbildungszwecken notwendig.

Zu 8, 9 und 10:

Grundsätzlich wird sowohl im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt im allgemeinen als auch

aus Gründen der Lärmschutzes der Bevölkerung im Rahmen des Möglichen versucht, durch

entsprechende Wahl des An- bzw. Abfluges ein Überfliegen von verbautem Gebiet zu

vermeiden. Auf Grund von flugtechnischen Vorgaben (Start immer gegen den Wind) muß

jedoch fallweise von diesem Grundsatz abgegangen werden, wobei für den Überflug von

verbautem Gebiet im Normalfall eine Mindestflughöhe von 300 m über Grund einbehalten

wird.

Durch diese Verfahren wird auch dem Umstand einer möglichst geringen geräuschmäßigen

Belastung für die Zivilbevölkerung Rechnung getragen.

Zu 11:

Wie bereits erwähnt, erfolgt die Benützung des Feldflugplatzes Trausdorf durch

Militärluftfahrzeuge des österreichischen Bundesheeres in voller Übereinstimmung mit den

einschlägigen Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes und unter strenger Berücksichtigung

aller notwendigen Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen. Das Bundesheer benützt

diesen Feldflugplatz nur im unbedingt erforderlichen Umfang in Erfüllung seines

verfassungsgesetzlichen Auftrages. Da die burgenländische Bevölkerung insgesamt immer

sehr positiv zum Grenzsicherungs- und Überwachungseinsatz des Bundesheeres an der

österreichischen Staatsgrenze eingestellt war, hoffe ich auch auf das Verständnis der

Ortsbewohner von Trausdorf für die unabdingbaren Flugbewegungen durch

Militärluftfahrzeuge.