1469/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Riedler und Genossen haben am 21 . November 1996

unter der Nr. 1474/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ,'Tragen

von T-Shirts mit rassistischem Aufdruck durch österreichische IFOR-Soldaten" gerichtet.

Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage

beantworte ich wie folgt:

Bevor ich auf die einzelnen Fragen näher eingehe, verweise ich auf meine Ausführungen

vom 14. Jänner 1997 in Beantwortung der ähnlichlautenden Anfrage Nr. 1467/J der

Abgeordneten Mag. Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde.

Zu 1:

Das Bundesministerium für Landesverteidigung wurde in der gegenständlichen Angelegen-

heit erstmals am 11. November 1996 informiert.

Zu 2 und 4:

Diese T-Shirts wurden nicht "zur Verteilung gebracht", sondern gehen auf die private

Initiative einiger Angehörigen des 3. Zuges der Transportkompanie zurück. Es wurden

insgesamt 48 derartige T-Shirts angefertigt, etwa 30 Soldaten haben sich an dieser "Aktion,'

beteiligt.

Zu 3 und 7:

Der verantwortliche Zugskommandant, Oberleutnant T., wurde unverzüglich repatriiert und

über ihn eine Disziplinarstrafe verhängt.

Zu 5:

Soweit ersichtlich, hat der gegenständliche Vorfall keine weiteren internationalen

Auswirkungen gehabt.

Zu 6 und 8:

Bezüglich der angesprochenen T-Shirts wurde sofort ein Trageverbot ausgesprochen. Ferner

wurde angeordnet, daß in Zukunft T-Shirts und Abzeichen jedweder Art genehmigungs-

pflichtig sind.

Zu 9:

Im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen wurden die österreichischen IFOR-Soldaten vor

Beginn ihres Einsatzes über das Vertragswerk von Dayton informiert. Diese Information

erfolgte vorwiegend unter Heranziehung von Vortragsfolien, in denen die Inhalte,

abgestimmt auf die verschiedenen Funktionsebenen, aufbereitet wurden. In vergleichbarer

Form wurden die Einsatzrichtlinien ("Rules of Engagement") vermittelt, in denen u.a. die

Aufgaben und das Verhalten des Einzelnen, auch gegenüber der (örtlichen Bevölkerung,

geregelt sind. Überdies wurden die Soldaten vor ihrem Auslandseinsatz durch den

Heerespsychologischen Dienst einem speziellen Testprogramm unterzogen und auf die

körperlichen und psychischen Belastungen vorbereitet.

Zu 10:

Wie schon mehrfach zum Ausdruck gebracht, erachte ich den Anlaßfall für ein

bedauerliches Beispiel mangelnder Sensibilität gegenüber Angehörigen anderer Nationa-

litäten oder Minderheiten. Eine darüber hinausgehende Interpretation des Aufdruckes auf

den T-Shirts, denen bekanntlich eine Karikatur in der Zeitschrift NEWS zugrundeliegt,

bildet keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.

Zu 11:

Nach den mir vorliegenden Informationen wurden keine weiteren T-Shirts in Auftrag

gegeben.