1470/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni und Genossen haben am 21 . November 1996
unter der Nr. 1475/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend .
"Truppenübungsplatz Allentsteig" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren
Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Hinsichtlich der in der Einleitung zur vorliegenden Anfrage angesprochenen "dringenden
Strukturfragen für die Region', ist neuerlich festzuhalten, daß die in diesem Zusammenhang
relevanten Probleme auf Grund der bestehenden Kompetenzrechtslage nicht durch das
Bundesministerium für Landesverteidigung, sondern nur im Zusammenwirken des Bundes
(vertreten insbesondere durch die Bundesministerien für wirtschaftliche Angelegenheiten
sowie für Arbeit und Soziales) und des Landes Niederösterreich zu lösen wären. Ungeachtet
dessen hat das Bundesministerium für Landesverteidigung schon vor geraumer Zeit das
Österreichische Institut für Raumplanung beauftragt, eine ,'Raumwirksamkeitsanalyse des
Truppenübungsplatzes Allentsteig" zu verfassen, um seinerseits zu einer sachlichen Analyse
und objektiven Darstellung des gegenständlichen Themenkreises zu gelangen. Diese
Analyse hat bekanntlich ergeben, daß die derzeitige Infrastruktur des Truppenübungsplatzes
die Interessen seines zivilen Umfeldes und die des Bundesheeres gleichermaßen
berücksichtigt.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende
Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Ja. Der Einsatz von Diensthunden zur Bewachung bzw. Sicherung von Sperrgebieten,
militärischen Objekten, Munitionsbunkern, Waffen und Gerätschaften hat sich bewährt.
Zu 2:
Hiezu ist zunächst der Ordnung halber darauf aufmerksam zu machen, daß die Kirche und
der Friedhof von Großpoppen im Jahre 1938 aufgelassen wurden. Seit damals befindet sich
Großpoppen im Bereich einer Hauptgefechtsschießbahn, wobei jedoch der aufgelassene
Friedhof kein direktes Ziel darstellt. Im Jahre 1968 wurde dieses Areal in die
Sperrgebietsverordnung TÜPl Allentsteig einbezogen und ist daher aus Sicherheitsgründen
nicht öffentlich zugänglich. In diesem Zusammenhang darf ich jedoch daran erinnern, daß
seinerzeit das Gebiet um die ehemalige Kirche und den ehemaligen Friedhof Döllersheim
vom Sperrgebiet ausgenommen wurde, um der Bevölkerung eine ungestörte und jederzeit
betretbare Gedenkstätte zur Verfügung zu stellen.
Zu 3:
Nein.
Zu 4:
Nein.
Zu 5:
Entfällt.
Zu 6 und 7:
Eine generelle Öffnung der LH 75 ist aus zwingenden militärischen Gründen nicht möglich,
weil die genannte Straße beim Schießen mit schweren Waffen im Sicherheitsbereich des
Sperrgebietes TÜPl Allentsteig liegt. Um aber den Bedürfnissen der Bevölkerung
weitestgehend entgegen zu kommen, ist die LH
75 nahezu täglich am Morgen und am
Abend zu bestimmten Zeiten sowie während der schießfreien Zeit (insbesondere an
Wochenenden) geöffnet.
Zu 8:
Die Annahme der Anfragesteller, daß auf dem TÜPl Allentsteig keine geregelten
Schußzeiten bestehen, trifft nicht zu. Tatsächlich sieht die Benützungsordnung für den
Truppenübungsplatz vor, daß an allen Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
grundsätzlich nicht geschossen wird. In der übrigen Zeit ist der Schießbetrieb prinzipiell auf
die Zeit zwischen frühestens 08.30 Uhr und maximal 22.00 Uhr (Winterhalbjahr) bzw.
24.00 Uhr (Sommerhalbjahr) eingeschränkt, um die Lärmbelastung der Bevölkerung
während der Nachtstunden zu minimieren.
Zu 9:
Entfällt.
Zu 10:
Nein. Hiezu verweise ich auf die ausführliche Begründung zu den Punkten 3 und 4 meiner
Anfragebeantwortung vom 29. März 1995 (460/AB zu 460/J XIX.GP).
Zu 11 und 12:
Wie schon mehrfach dargelegt, ist der Truppenübungsplatz Allentsteig zur Erfüllung der
dem Bundesheer verfassungsgesetzlich übertragenen Aufgaben unverzichtbar. Unbeschadet
bereits früher eingeräumter Erleichterungen für die temporäre zivile Nutzung von einzelnen
Bereichen des Truppenübungsplatzes erscheint eine generelle "Aufhebung des Sperrgebietes
nach Beendigung des Schießbetriebes" aus sicherheitstechnischen Gründen nicht vertretbar.
Im übrigen hat die im Jahre 1995 in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt
ausgearbeitete "Biotoperhebung Allentsteig,' den außerordentlich hohen ökologischen Wert
des Truppenübungsplatzes bestätigt, wobei hervorkam, daß die Widmung dieses Areals als
Sperrgebiet auf Grund seiner extensiven
Nutzung für militärische Zwecke erst die
Voraussetzung für die Entwicklung zum unersetzlichen Rückzugsgebiet für bedrohte Tier-
und Pflanzenarten gebildet hat. Im einzelnen verweise ich diesbezüglich auf meine
Anfragebeantwortung vom 12. Dezember 1995 (1995/AB zu 2068/J, XIX.GP).
Zu 13: '
Hiezu ist zu bemerken, daß das Bundesheer mit seinem Truppenübungsplatz Allentsteig
schon jetzt rund 650 Arbeitsplätze sichert und damit wohl der größte und bedeutendendste
Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor in dieser Region ist. Damit fließen jährlich hohe
Millionenbeträge an Investitionen und umsatzorientierter Kaufkraft bzw. konsumorientierter
Nachfrage nach Allentsteig. Darüber hinaus hat das Truppenübungsplatzkommando in
letzter Zeit zahlreiche Beiträge zwecks Verbesserung der Infrastruktur bzw. des Erholungs-
und Freizeitangebotes für die Gemeinde Allentsteig geleistet (u.a. Sanierung des Stadtsees;
Schaffung eines ca. 20 km langen Wanderwegenetzes innerhalb des TÜPl; Ausbau eines
Wanderweges und Errichtung von 2 neuen Fußgängerbrücken bei Steinbach;
kostengünstiger Trinkwasserbezug der Großgemeinde Allentsteig vom TÜPl, Hilfeleistung
bei Schneeräumung und Schneeabfuhr etc.).
Was die angesprochenen Strukturfragen betrifft, verweise ich auf meine einleitenden
Ausführungen.