1470/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni und Genossen haben am 21 . November 1996

unter der Nr. 1475/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend .

"Truppenübungsplatz Allentsteig" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Hinsichtlich der in der Einleitung zur vorliegenden Anfrage angesprochenen "dringenden

Strukturfragen für die Region', ist neuerlich festzuhalten, daß die in diesem Zusammenhang

relevanten Probleme auf Grund der bestehenden Kompetenzrechtslage nicht durch das

Bundesministerium für Landesverteidigung, sondern nur im Zusammenwirken des Bundes

(vertreten insbesondere durch die Bundesministerien für wirtschaftliche Angelegenheiten

sowie für Arbeit und Soziales) und des Landes Niederösterreich zu lösen wären. Ungeachtet

dessen hat das Bundesministerium für Landesverteidigung schon vor geraumer Zeit das

Österreichische Institut für Raumplanung beauftragt, eine ,'Raumwirksamkeitsanalyse des

Truppenübungsplatzes Allentsteig" zu verfassen, um seinerseits zu einer sachlichen Analyse

und objektiven Darstellung des gegenständlichen Themenkreises zu gelangen. Diese

Analyse hat bekanntlich ergeben, daß die derzeitige Infrastruktur des Truppenübungsplatzes

die Interessen seines zivilen Umfeldes und die des Bundesheeres gleichermaßen

berücksichtigt.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Ja. Der Einsatz von Diensthunden zur Bewachung bzw. Sicherung von Sperrgebieten,

militärischen Objekten, Munitionsbunkern, Waffen und Gerätschaften hat sich bewährt.

Zu 2:

Hiezu ist zunächst der Ordnung halber darauf aufmerksam zu machen, daß die Kirche und

der Friedhof von Großpoppen im Jahre 1938 aufgelassen wurden. Seit damals befindet sich

Großpoppen im Bereich einer Hauptgefechtsschießbahn, wobei jedoch der aufgelassene

Friedhof kein direktes Ziel darstellt. Im Jahre 1968 wurde dieses Areal in die

Sperrgebietsverordnung TÜPl Allentsteig einbezogen und ist daher aus Sicherheitsgründen

nicht öffentlich zugänglich. In diesem Zusammenhang darf ich jedoch daran erinnern, daß

seinerzeit das Gebiet um die ehemalige Kirche und den ehemaligen Friedhof Döllersheim

vom Sperrgebiet ausgenommen wurde, um der Bevölkerung eine ungestörte und jederzeit

betretbare Gedenkstätte zur Verfügung zu stellen.

Zu 3:

Nein.

Zu 4:

Nein.

Zu 5:

Entfällt.

Zu 6 und 7:

Eine generelle Öffnung der LH 75 ist aus zwingenden militärischen Gründen nicht möglich,

weil die genannte Straße beim Schießen mit schweren Waffen im Sicherheitsbereich des

Sperrgebietes TÜPl Allentsteig liegt. Um aber den Bedürfnissen der Bevölkerung

weitestgehend entgegen zu kommen, ist die LH 75 nahezu täglich am Morgen und am

Abend zu bestimmten Zeiten sowie während der schießfreien Zeit (insbesondere an

Wochenenden) geöffnet.

Zu 8:

Die Annahme der Anfragesteller, daß auf dem TÜPl Allentsteig keine geregelten

Schußzeiten bestehen, trifft nicht zu. Tatsächlich sieht die Benützungsordnung für den

Truppenübungsplatz vor, daß an allen Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen

grundsätzlich nicht geschossen wird. In der übrigen Zeit ist der Schießbetrieb prinzipiell auf

die Zeit zwischen frühestens 08.30 Uhr und maximal 22.00 Uhr (Winterhalbjahr) bzw.

24.00 Uhr (Sommerhalbjahr) eingeschränkt, um die Lärmbelastung der Bevölkerung

während der Nachtstunden zu minimieren.

Zu 9:

Entfällt.

Zu 10:

Nein. Hiezu verweise ich auf die ausführliche Begründung zu den Punkten 3 und 4 meiner

Anfragebeantwortung vom 29. März 1995 (460/AB zu 460/J XIX.GP).

Zu 11 und 12:

Wie schon mehrfach dargelegt, ist der Truppenübungsplatz Allentsteig zur Erfüllung der

dem Bundesheer verfassungsgesetzlich übertragenen Aufgaben unverzichtbar. Unbeschadet

bereits früher eingeräumter Erleichterungen für die temporäre zivile Nutzung von einzelnen

Bereichen des Truppenübungsplatzes erscheint eine generelle "Aufhebung des Sperrgebietes

nach Beendigung des Schießbetriebes" aus sicherheitstechnischen Gründen nicht vertretbar.

Im übrigen hat die im Jahre 1995 in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt

ausgearbeitete "Biotoperhebung Allentsteig,' den außerordentlich hohen ökologischen Wert

des Truppenübungsplatzes bestätigt, wobei hervorkam, daß die Widmung dieses Areals als

Sperrgebiet auf Grund seiner extensiven Nutzung für militärische Zwecke erst die

Voraussetzung für die Entwicklung zum unersetzlichen Rückzugsgebiet für bedrohte Tier-

und Pflanzenarten gebildet hat. Im einzelnen verweise ich diesbezüglich auf meine

Anfragebeantwortung vom 12. Dezember 1995 (1995/AB zu 2068/J, XIX.GP).

Zu 13: '

Hiezu ist zu bemerken, daß das Bundesheer mit seinem Truppenübungsplatz Allentsteig

schon jetzt rund 650 Arbeitsplätze sichert und damit wohl der größte und bedeutendendste

Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor in dieser Region ist. Damit fließen jährlich hohe

Millionenbeträge an Investitionen und umsatzorientierter Kaufkraft bzw. konsumorientierter

Nachfrage nach Allentsteig. Darüber hinaus hat das Truppenübungsplatzkommando in

letzter Zeit zahlreiche Beiträge zwecks Verbesserung der Infrastruktur bzw. des Erholungs-

und Freizeitangebotes für die Gemeinde Allentsteig geleistet (u.a. Sanierung des Stadtsees;

Schaffung eines ca. 20 km langen Wanderwegenetzes innerhalb des TÜPl; Ausbau eines

Wanderweges und Errichtung von 2 neuen Fußgängerbrücken bei Steinbach;

kostengünstiger Trinkwasserbezug der Großgemeinde Allentsteig vom TÜPl, Hilfeleistung

bei Schneeräumung und Schneeabfuhr etc.).

Was die angesprochenen Strukturfragen betrifft, verweise ich auf meine einleitenden

Ausführungen.