1473/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen vom

29. November 1996, Nr. 1589/J, betreffend Vorkommnisse bei der DDSG, beehre ich mich

folgendes mitzuteilen.

Die in der Einleitung zur Anfrage dargestellten Behauptungen und Schlußfolgerungen sind

für mich nicht nachvollziehbar und sind auch in dieser Form nicht durch den Prüfungsbericht

des Rechnungshofes gedeckt.

A.

Zu 1 und 2:

Diese verkehrspolitischen Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes-

ministeriums für Finanzen. Es ist aber festzuhalten, daß diese Fragen nicht losgelöst von

den volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen sowie - was die

weitere Belastung des Steuerzahlers betrifft - nicht ohne Bedachtnahme auf die budgetären

Auswirkungen beurteilt werden sollten.

B.

Zu 3. bis 5:

Wie mir berichtet wird, hat das in der Anfrage erwähnte und zur Klärung der weiteren Ent-

scheidungsüberlegungen und allfälliger restriktiverer Vertragsgestaltungen erforderliche Ge-

spräch beim erwähnten Sektionsleiter stattgefunden. Festzuhalten ist aber, daß von mir zu

keinem Zeitpunkt die personelle Entscheidung beeinflußt wurde.

Dies gilt auch - wie mir berichtet wird - für dieses in Wahrnehmung der Eigentümerverant-

wortung notwendige Gespräch, bei dem eine über eine Sondierung hinausgehende und das

zuständige Organ bindende Absprache gar nicht getroffen werden konnte.

Unter Bedachtnahme auf die aktienrechtliche Sorgfaltspflicht hat der Aufsichtsrat der DDSG

in seiner Sitzung am 6. November 1996 eine autonome Entscheidung getroffen und ein-

stimmig Herrn Ing. Benold für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 1997 zum Alleinvor-

stand bestellt.

c.

Zu 6 und 7:

Die Behauptung hinsichtlich einer Pensionszusage für den nunmehrigen Alleinvorstand in

Höhe von 70 % bis 80 % seines Letztbezuges trifft nicht zu. Wie die DDSG dem Bundes-

ministerium für Finanzen in einer Stellungnahme mitgeteilt hat, hat Herr Ing. Benold unter

Berücksichtigung seiner mehr als 2Ojährigen Dienstzeit bei der DDSG einen Anspruch auf

eine bedingte Pension in weit geringerer Höhe vor seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied

erworben. Ein zusätzlicher Pensionsanspruch aus seinem Vorstandsvertrag besteht nicht.

Wie der Stellungnahme der DDSG zu entnehmen ist, ist deren ehemaliger Prokurist

Direktor Dosch nach mehr als 41jähriger Dienstzeit mit Jahresende 1996 in den Ruhestand

getreten, wobei betriebsbedingt ein nicht konsumierter Urlaubsrest von 78 Werktagen be-

standen hat. Die finanzielle Abgeltung der Urlaubsansprüche hat - wie mir berichtet wird - zu

keiner Verdoppelung der gesetzlichen Abfertigung geführt.

D.

Zu 8 bis 10:

Die Erreichung eines Jahresumsatzes von ca. 50 Mio. öS stellt eine ehrgeizige, jedoch

durchaus realistische Zielsetzung für die künftige Vorstandstätigkeit dar. Die von der DDSG

angestellten Berechnungen lassen aus heutiger Sicht eine Erwirtschaftung der reinen

Betriebskosten erwarten. Das unter Zugrundelegung von Gutachten eines Wirtschaftsprüfers

vom Vorstand ausgearbeitete Unternehmenskonzept ist vom Aufsichtsrat der DDSG am

1 8. März 1 996 einstimmig beschlossen worden.

E.

Zu 11. bis 15.:

Die DDSG ist nach dem Abverkauf der Schiffseinheiten im Bereich der Personenschiffahrt

und nach Verschmelzung mit der vormaligen DDSG-Donaureisen GmbH im wesentlichen mit

der Verwaltung der Ländenrechte, der Vermietung der Büroräumlichkeiten sowie der

Administration der Pensionszahlungen betraut. Der Entscheidungsprozeß in der Frage eines

Weiterbestandes der DDSG bzw. einer Liquidation des Unternehmens ist derzeit noch nicht

abgeschlossen. Die gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen erfordern während der Dauer

des formellen Bestandes der DDSG als Kapitalgesellschaft die Nachbesetzung der Vor-

standsfunktion, die aber, um größtmögliche Flexibilität zu gewährleisten, nur für ein Jahr er-

folgte.