1473/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen vom
29. November 1996, Nr. 1589/J, betreffend Vorkommnisse bei der DDSG, beehre ich mich
folgendes mitzuteilen.
Die in der Einleitung zur Anfrage dargestellten Behauptungen und Schlußfolgerungen sind
für mich nicht nachvollziehbar und sind auch in dieser Form nicht durch den Prüfungsbericht
des Rechnungshofes gedeckt.
A.
Zu 1 und 2:
Diese verkehrspolitischen Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes-
ministeriums für Finanzen. Es ist aber festzuhalten, daß diese Fragen nicht losgelöst von
den volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen sowie - was die
weitere Belastung des Steuerzahlers betrifft - nicht ohne Bedachtnahme auf die budgetären
Auswirkungen beurteilt werden sollten.
B.
Zu 3. bis 5:
Wie mir berichtet wird, hat das in der Anfrage erwähnte und zur Klärung der weiteren Ent-
scheidungsüberlegungen und allfälliger restriktiverer Vertragsgestaltungen erforderliche Ge-
spräch beim erwähnten Sektionsleiter stattgefunden. Festzuhalten ist aber, daß von mir zu
keinem Zeitpunkt die personelle Entscheidung
beeinflußt wurde.
Dies gilt auch - wie mir berichtet wird - für dieses in Wahrnehmung der Eigentümerverant-
wortung notwendige Gespräch, bei dem eine über eine Sondierung hinausgehende und das
zuständige Organ bindende Absprache gar nicht getroffen werden konnte.
Unter Bedachtnahme auf die aktienrechtliche Sorgfaltspflicht hat der Aufsichtsrat der DDSG
in seiner Sitzung am 6. November 1996 eine autonome Entscheidung getroffen und ein-
stimmig Herrn Ing. Benold für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 1997 zum Alleinvor-
stand bestellt.
c.
Zu 6 und 7:
Die Behauptung hinsichtlich einer Pensionszusage für den nunmehrigen Alleinvorstand in
Höhe von 70 % bis 80 % seines Letztbezuges trifft nicht zu. Wie die DDSG dem Bundes-
ministerium für Finanzen in einer Stellungnahme mitgeteilt hat, hat Herr Ing. Benold unter
Berücksichtigung seiner mehr als 2Ojährigen Dienstzeit bei der DDSG einen Anspruch auf
eine bedingte Pension in weit geringerer Höhe vor seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied
erworben. Ein zusätzlicher Pensionsanspruch aus seinem Vorstandsvertrag besteht nicht.
Wie der Stellungnahme der DDSG zu entnehmen ist, ist deren ehemaliger Prokurist
Direktor Dosch nach mehr als 41jähriger Dienstzeit mit Jahresende 1996 in den Ruhestand
getreten, wobei betriebsbedingt ein nicht konsumierter Urlaubsrest von 78 Werktagen be-
standen hat. Die finanzielle Abgeltung der Urlaubsansprüche hat - wie mir berichtet wird - zu
keiner Verdoppelung der gesetzlichen Abfertigung geführt.
D.
Zu 8 bis 10:
Die Erreichung eines Jahresumsatzes von ca. 50 Mio. öS stellt eine ehrgeizige, jedoch
durchaus realistische Zielsetzung für die künftige Vorstandstätigkeit dar. Die von der DDSG
angestellten Berechnungen lassen aus heutiger Sicht eine Erwirtschaftung der reinen
Betriebskosten erwarten. Das unter Zugrundelegung von Gutachten eines Wirtschaftsprüfers
vom Vorstand ausgearbeitete Unternehmenskonzept ist vom Aufsichtsrat der DDSG am
1 8. März 1 996 einstimmig beschlossen
worden.
E.
Zu 11. bis 15.:
Die DDSG ist nach dem Abverkauf der Schiffseinheiten im Bereich der Personenschiffahrt
und nach Verschmelzung mit der vormaligen DDSG-Donaureisen GmbH im wesentlichen mit
der Verwaltung der Ländenrechte, der Vermietung der Büroräumlichkeiten sowie der
Administration der Pensionszahlungen betraut. Der Entscheidungsprozeß in der Frage eines
Weiterbestandes der DDSG bzw. einer Liquidation des Unternehmens ist derzeit noch nicht
abgeschlossen. Die gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen erfordern während der Dauer
des formellen Bestandes der DDSG als Kapitalgesellschaft die Nachbesetzung der Vor-
standsfunktion, die aber, um größtmögliche Flexibilität zu gewährleisten, nur für ein Jahr er-
folgte.