1474/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rudi Steibl und Kollegen vom
26. November 1996, Nr. 1477/J, betreffend Einsparungsmaßnahmen bei den steirischen
Finanzämtern, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1:
Ja, weil dies eine von zahlreichen unerläßlichen Maßnahmen zur Einhaltung des verbind-
lichen Budgetplanes bis zum Jahr 2000 ist.
Zu 2:
Ja, diese Absicht besteht. Eine Diskriminierung der Frauen kann in dieser Maßnahme, die
alleine dem Erreichen der Budgetziele dient, nicht erkannt werden. Es wird Aufgabe des je-
weiligen Vorstandes der Dienststelle bzw. der zuständigen Finanzlandesdirektion als Dienst-
behörde sein, den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten.
Zu 3:
Es besteht die Absicht, den verlängerten Karenzurlaub nach § 75 Beamten-Dienstrechts-
gesetz in jenen Fällen zu gewähren, in denen dies gesetzlich möglich ist. Dies wird dort der
Fall sein, wo trotz des Karenzurlaubes die volle Funktionsfähigkeit der Dienststelle gewahrt
bleibt.