1474/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rudi Steibl und Kollegen vom

26. November 1996, Nr. 1477/J, betreffend Einsparungsmaßnahmen bei den steirischen

Finanzämtern, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1:

Ja, weil dies eine von zahlreichen unerläßlichen Maßnahmen zur Einhaltung des verbind-

lichen Budgetplanes bis zum Jahr 2000 ist.

Zu 2:

Ja, diese Absicht besteht. Eine Diskriminierung der Frauen kann in dieser Maßnahme, die

alleine dem Erreichen der Budgetziele dient, nicht erkannt werden. Es wird Aufgabe des je-

weiligen Vorstandes der Dienststelle bzw. der zuständigen Finanzlandesdirektion als Dienst-

behörde sein, den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten.

Zu 3:

Es besteht die Absicht, den verlängerten Karenzurlaub nach § 75 Beamten-Dienstrechts-

gesetz in jenen Fällen zu gewähren, in denen dies gesetzlich möglich ist. Dies wird dort der

Fall sein, wo trotz des Karenzurlaubes die volle Funktionsfähigkeit der Dienststelle gewahrt

bleibt.