1482/AB XX.GP

 

An den 

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pable' und Kollegen haben am

27,11.l99G unter der Nr. 1521/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend "Auflassung des Gendarmeriepostens Haiming" gerichtet,

die folgenden Wortlaut hat

1. Ist es richtig, daß der Gendarmerieposten Haiming aufgelöst werden soll?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

2. Ist Ihnen bekannt, daß der Bürgermeister von Haiming dem

Landesgendarmeriekommando ein entsprechendes Mietobjekt für den

Gendarmerieposten von Haming zur Verfügung stellen könnte?

3. Werden Sie das Angebot des Bürgermeisters von Haiming, ein geeignetes

Mietobjekt zur Verfügung zu stellen, prüften und es gegebenenfalls

annehmen?

Wenn nein, warum nicht?

4. Glauben Sie, daß der Gendarmerieposten Haiming aus Sicherheitsgründen

wichtig ist?

Wenn nein, aus welchen Gründen wurde er dann nicht schon früher

Aufgelasssen?

Wenn ja, werden Sie den Weiterbestand dieses Gendarmeriepostens

sichern, welche Schritte werden Sie in diese Richtung setzen und wann?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt

Zu Frage 1:

Ja. Es handelt sich um eine Maßnahme im Rahmen einer Neustrukturierung

der Gendarmerieposten im Bezirk Imst, um den hier insgesamt bestehenden

sicherheitsdienstlichen Bedürfnissen mit dem vorhandenen Personal besser

entsprechen zu können.

Nein. Bekannt ist lediglich die Verwendungszusage des Bürgermeisters

gegenüber dem Landesgendarmeriekommando für Tirol, sich für das

Zustandekommen einer geeigneten Ersatzunterkunft bemühen zu wollen. Bis

dato ist beim Landesgendarmeriekommando für Tirol jedoch kein konkretes

Angebot eingetroffen.

Zu Frage 3:

Abgesehen davon, daß von einem derartigen Angebot nichts bekannt ist, ist

die Entscheidung zur Zusammenlegung des Gendarmeriepostens Haiming mit

Nachbardienststellen bereits gefallen. Dabei war weniger die Verfügbarkeit

einer Unterkunft als die grundsätzliche Ausrichtung von Standorten für

Gendarmerieposten auf die Bedürfnisse des Sicherheitsdienstes

ausschlaggebend.

Zu Frage 4:

Die Wichtigkeit eines Gendarmeriepostens ergibt sich zu einem

betrachtlichen Teil auch aus der sicherheitsdienstlichen Struktur, in die er

eingebettet ist. Da bei einem bestehenden Gendarmerieposten grundsätzlich

nicht von Unwichtigkeit gesprochen werden kann, stellt sich lediglich die

Frage, wo eine solche Einrichtung noch wichtiger sein könnte. Infolge der

bereits seit einiger Zeit erkennbaren Notwendigkeit, die Struktur der

Gendarmerieposten im Bezirk Imst auf geänderte Bedürfnisse auszurichten,

war die nicht länger vertretbare Beschaffenheit der bisherigen Unterkunft

des Gendarmeriepostens Haiming lediglich der Anlaß dafür, die erforderliche

Umstrukturierung, die mit der Neuerrichtung eines Gendarmeriepostens in

Längenfeld verbunden sein wird, vorzunehmen. Auf diese Art wird eine

bessere Ausgewogenheit bei der Entfernung der Gendarmerieposten

zueinander und eine zweckmäßigere Verteilung der Überwachungsgebiete

erreicht. Diese eindeutige Verbesserung des Sicherheitsdienstes kann somit

durch bloße organisatorische Maßnahmen ohne höheren Personalbedarf

bewerkstelligt werden und stellt für mich einen durchaus zeitgerechten

Bestandteil meiner Bemühungen dar, die Effizienz des Sicherheitsdienstes

Ungeachtet der bestehenden Budgetmaßnahmen bestmöglich zu gewährleisten.