1482/AB XX.GP
An den
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pable' und Kollegen haben am
27,11.l99G unter der Nr. 1521/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "Auflassung des Gendarmeriepostens Haiming" gerichtet,
die folgenden Wortlaut hat
1. Ist es richtig, daß der Gendarmerieposten Haiming aufgelöst werden soll?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
2. Ist Ihnen bekannt, daß der Bürgermeister von Haiming dem
Landesgendarmeriekommando ein entsprechendes Mietobjekt für den
Gendarmerieposten von Haming zur Verfügung stellen könnte?
3. Werden Sie das Angebot des Bürgermeisters von Haiming, ein geeignetes
Mietobjekt zur Verfügung zu stellen, prüften und es gegebenenfalls
annehmen?
Wenn nein, warum nicht?
4. Glauben Sie, daß der Gendarmerieposten Haiming aus Sicherheitsgründen
wichtig ist?
Wenn nein, aus welchen Gründen wurde er dann nicht schon früher
Aufgelasssen?
Wenn ja, werden Sie den Weiterbestand dieses Gendarmeriepostens
sichern, welche Schritte werden Sie in diese Richtung setzen und wann?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt
Zu Frage 1:
Ja. Es handelt sich um eine Maßnahme im Rahmen einer Neustrukturierung
der Gendarmerieposten im Bezirk Imst, um den hier insgesamt bestehenden
sicherheitsdienstlichen Bedürfnissen mit dem vorhandenen Personal besser
entsprechen zu können.
Nein. Bekannt ist lediglich die Verwendungszusage des Bürgermeisters
gegenüber dem Landesgendarmeriekommando für Tirol, sich für das
Zustandekommen einer geeigneten Ersatzunterkunft bemühen zu wollen. Bis
dato ist beim Landesgendarmeriekommando für Tirol jedoch kein konkretes
Angebot eingetroffen.
Zu Frage 3:
Abgesehen davon, daß von einem derartigen Angebot nichts bekannt ist, ist
die Entscheidung zur Zusammenlegung des Gendarmeriepostens Haiming mit
Nachbardienststellen bereits gefallen. Dabei war weniger die Verfügbarkeit
einer Unterkunft als die grundsätzliche Ausrichtung von Standorten für
Gendarmerieposten auf die Bedürfnisse des Sicherheitsdienstes
ausschlaggebend.
Zu Frage 4:
Die Wichtigkeit eines Gendarmeriepostens ergibt sich zu einem
betrachtlichen Teil auch aus der sicherheitsdienstlichen Struktur, in die er
eingebettet ist. Da bei einem bestehenden Gendarmerieposten grundsätzlich
nicht von Unwichtigkeit gesprochen werden kann, stellt sich lediglich die
Frage, wo eine solche Einrichtung noch wichtiger sein könnte. Infolge der
bereits seit einiger Zeit erkennbaren Notwendigkeit, die Struktur der
Gendarmerieposten im Bezirk Imst auf geänderte Bedürfnisse auszurichten,
war die nicht länger vertretbare Beschaffenheit der bisherigen Unterkunft
des Gendarmeriepostens Haiming lediglich der Anlaß dafür, die erforderliche
Umstrukturierung, die mit der Neuerrichtung eines Gendarmeriepostens in
Längenfeld verbunden sein wird, vorzunehmen. Auf diese Art wird eine
bessere Ausgewogenheit bei der Entfernung der Gendarmerieposten
zueinander und eine zweckmäßigere Verteilung der Überwachungsgebiete
erreicht. Diese eindeutige Verbesserung des Sicherheitsdienstes kann somit
durch bloße organisatorische Maßnahmen ohne höheren Personalbedarf
bewerkstelligt werden und stellt für mich einen durchaus zeitgerechten
Bestandteil meiner Bemühungen dar, die Effizienz des Sicherheitsdienstes
Ungeachtet der bestehenden Budgetmaßnahmen bestmöglich zu gewährleisten.