1488/AB XX.GP

 

der Anfrage der Abgeordneten Blünegger, Haller, Dolinschek und Kollegen

betreffend Beteiligung und Unterstützung an der Kampagne

gegen die demokratische Veranstaltung der Deutschen Burschenschaft

(,Burschenschafterkommers") anläßlich "1000 Jahre Österreich" durch die

Wiener Arbeiterkammer und Aufruf zum Verfassungsbruch, Nr. lG42/J

Zur gegenständlichen Anfrage ist zunächst grundsätzlich zu bemerken:

Gegenstand einer parlamentarischer Anfrage kann nur eine Angelegenheit der

Vollziehung sein (Art. 52 B-VG). Das parlamentarische Interpellationsrecht im

Bereich der gesetzlichen Interessenvertretungen hat sich daher auf die Aus-

übung der staatlichen Aufsicht, wie sie in den jeweiligen Materiengesetzen de-

terminiert ist, zu beschränken. Es bezieht sich hingegen nicht auf die Tätigkeit

von Organen von Körperschaften im Rahmen der berufiichen Selbstverwaltung.

Die Aufsicht über die Arbeiterkammern und die Bundesarbeitskammer ist im

Arbeiterkammergesetz 1992, im speziellen in § 91 dieses Gesetzes, geregelt. Aus

dem Legalitätsprinzip des Art. 18 B-VG ergibt sich, daß Aufsichtsmaßnahmen

nur soweit zulässig sind, als sie vom Gesetz eindeutig determiniert werden. Eine

umfassende allgemeine Prüfung der Tätigkeit einer gesetzlichen Interessenver-

tretung, besonders ihrer politischen Meinungsbildung, steht dem Bundesmini-

sterium für Arbeit und Soziales nicht zu. Soweit daher in der Anfrage unter an-

derem "politische Schritte" gefordert werden, geht dies an den gesetzlich deter-

minierten Aufgabenstellungen der Aufsichtsbehörde völlig vorbei und mißver-

steht das Wesen der autonomen und selbstverantwortlichen Interessenvertre-

tung im Rahmen der Selbstverwaltung.

Im gegenständlichen Fall ist zudem überhaupt keine Frage der Aufsicht über die

Arbeiterkammern angesprochen, da, wie sich aus einer Stellungnahme der Ar

beiterkammer Wien, die von meinem Ressort eingeholt worden ist, ergibt, die

Abeiterkammer Wien an der behaupteten Kampagne "gegen eine demokrati-

sche Veranstaltung" weder teilgenommen noch sie unterstützt hat.

Frau AbgzNR Eleonora Hostasch hat persönlich die "Plattform gegen Rechtsex-

tremismus" unterstützt. Diese Unterstützung kann aber nicht der Abeiter-

kammer insgesamt zugerechnet werden.

Die Arbeiterkammer hat weder ein Inserat in Auftrag gegeben noch ihre Zu-

stimmung zur Nennung als unterstützende Organisation gegeben und daher

auch keine finanzielle Mittel für ein solches Inserat oder andere Aktivitäten in

diesem Zusammenhang aufgewendet.

Die Nennung der Abeiterkammer Wien als unterstützende Organisation in dem

angesprochenen Zeitungsinserat liegt daher nicht im Verantwortungsbereich der

Abeiterkammer Wien.

Die Abeiterkammer Wien verweist in ihrer Stellungnahme abschließend auf

folgen des :

"Im übrigen geht die Abeiterkammer selbstverständlich davon aus, daß die von

den Fragestellern angesprochenen demokratischen Grundrechte der Versamm-

lungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung nicht nur allen Menschen, son-

dern auch juristischen Personen im Rahmen der Verfassungsordnung zustehen.

Politischen Extremismus zu verhindern und zu bekämpfen, ist daher nicht nur

legitim, sondern - wie die Geschichte vielfach leidvoll bewiesen hat - notwendig."

Diese Stellungnahme ist aus meiner Sicht vollinhaltlich zu bejahen.

Zu den Fragen im einzelnen:

Frage 1

Hat sich die Wiener Arbeiterkammer an den Kosten für Inserate (Kurier, Stan-

dard, etc.) oder an sonstigen Kosten der gegenständlichen Aktion linksextremer

und verfassungsfeindlicher Kräfte beteiligt?

Frage 2

Wurde die Organisation einer Demonstration gegen das

"Burschenschaftertreffen" direkt oder durch Zurverfügungstellung von Sachmit-

teln durch die Wiener AK unterstützt?

Frage 3

In welcher Weise erfolgte eine zweifellos vorliegende ideelle Unterstützung

"Plattform gegen Rechtsextremismus" durch die Wiener AK und welche Perso-

nen haben diese zu verantworten?

Frage 4

Ortet der Herr Bundesminister für Arbeit und Soziales im Falle Vorliegens einer

materiellen Unterstützung der Demonstration/der "Plattform" eine zweckwidrige

Verwendung von Pflichtbeitragsgeldern und welche Maßnahmen gedenkt er zu

ergreifen?

Frage 5

Erfolgte die Unterstützung gegenständlicher demokratiefeindlicher Aktionen

durch die Wiener AK im Einklang mit deren Zielsetzungen und welche politi-

schen Schritte werden dagegen unternommen werden?

Antwort:

Wie sich aus den einleitenden Ausführungen ergibt, hat sich die Arbeiterkam-

mer Wien an der "Plattform gegen Rechtsextremismus" nicht beteiligt.