1489/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1507/J-NR/1996, betreffend gefährliches

Nadelöhr für Schiffahrt in Mauthausen, die die Abgeordneten Meisinger, Rosenstingl,

Dipl.-Ing. Prinzhorn und Kollegen am 27. November 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich

mich wie folgt zu beantworten:

1. 8. und 9. Warum hat das Verkehrsministerium die vor fünf Jahren ausgebaggerten

Durchfahrtsjoche bis heute nicht freigegeben?

Welche konkreten Maßnahmen werden Sie künftig setzen, um das Nadel

öhr für die Donauschiffahrt sicherer zu machen?

Wann werden Sie die Maßnahmen setzen?

Die derzeitige schiffaahrtspolizeiliche Verkehrsregelung bei der Donaubrücke Mauthausen mag

vielleicht verschiedentlich von den Schiffsführern als nautisch nicht komfortabel empfunden

werden, entspricht jedoch den örtlichen Strömungsverhältnissen, sodaß das Durchfahrtsjoch

von Verbänden und Fahrzeugen jeder Abmessung bzw. jedes Tiefgangs befahren werden kann;

sie ist nicht nur schiffahrtstechnisch unbedenklich, sondern auch hinsichtlich Ausweich- bzw.

Abwarteverpflichtungen klar und rechtlich eindeutig. Eine Änderung dieser Durchfahrts-

regelung kann erst nach Abschluß des den gesamten Bereich oberhalb des rechtsufrigen und des

mittleren Joches der Donaubrücke Mauthausen betreffenden und nicht nur Baggerungen,

sondern auch Felsräumungsarbeiten umfassenden Sanierungsprojektes der Wasserstraßendirek-

tion vorgenommen werden, jede provisorische Zwischenlösung würde zu Mißverständnissen

Anlaß geben und gerade deshalb die Sicherheit der Schiffahrt gefährden.

2. Warum wurden vor fünf Jahren drei Fahrrinnen um 38 Millionen

Schilling ausgebaggert?

Das genannte Sanierungsprojekt zielt auf eine Einbahn-Verkehrsregelung dergestalt ab, daß

dem Talverkehr das rechtsufrige, dem Bergverkehr das mittlere Brückenjoch zur Verfügung

steht, und zwar jeweils ohne Gegenverkehr sowie mit für das ungehinderte Manövrieren

ausreichender Wassertiefe über die ganze Breite des Brückenjoches. Die Verbesserungsmaß-

nahmen, deren wasserbauliche Durchführung in die Zuständigkeit der dem Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten nachgeordneten Wasserstraßendirektion fällt, erstrecken

sich somit nicht auf drei, sondern nur auf zwei ',Fahrrinnen".

3. Wieviele Unfälle sind in den vergangenen fünf Jahren an dieser Stelle

passiert?

1 992: 2 Havarien

1 993: keine

1 994 : keine

1995: 1 Havarie

1996: 2 Havarien (bei einer der beiden Havarlen wurde ein unbemanntes Fahrzeug aus dem

Ennshafen in die Donau abgetrieben)

4. Welche Schäden entstanden durch die Unfälle?

Bei den Havarien im Jahr 1992 entstanden jeweils Sachschäden an den Fahrzeugen, die mit

Brückenpfeilern in Berührung kamen, bei der Havarie im Jahr 1995 entstanden geringfügige

Schäden an den beteiligten Fahrzeugen; bei den Havarien im Jahr 1996 entstanden keine

nennenswerten Schäden an den Fahrzeugen. Die Brückenkonstruktion wurde in keinem Fall

beschädigt; allerdings wurde die Brücke zur technischen (Überprüfung nach derartigen Vorfäl-

len mehrmals kurzzeitig für den Bahnverkehr gesperrt.

5. Wieviele verletzte Personen gab es dabei?

Antwort

Die genannten Unfälle führten zu keinerlei Personenschäden.

6. Warum haben Sie nicht auf die Warnungen der Schiffahrtspolizei in

Mauthausen gehört?

Die im Verkehrsressort eingerichtete Schiffahrtspolizei unterhält in Mauthausen keine Außen-

stelle; die in der Anfrage zitierten "Warnungen der Schiffahrtspolizei in Mauthausen" können

lediglich die persönliche Meinung eines - im übrigen für die Donaubrücke Mauthausen örtlich

nicht zuständigen - Schiffahrtspolizeiorganes darstellen. Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt,

kann von einem gefährlichen Nadelöhr keine Rede sein.

7., 11. und 12. Was haben Sie in den vergangenen fünf Jahren für die Öffnung weiterer

Durchfahrtsjoche unternommen?

Haben Sie darüber mit dem Wirtschaftsministerium bereits konkrete

Gespräche geführt?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Hinsichtlich des Sanierungsprojektes für den Bereich oberhalb der Donaubrücke Mauthausen

besteht Einvernehmen zwischen dem Verkehrsressort und dem Wirtschahsressort; darüber

hinaus finden regelmäßig Gespräche zwischen den betroffenen Fachabteilungen statt.

10. Welche finanziellen Mittel werden erforderlich sein, damit endlich weitere

Durchfahrtsjoche für den sicheren Schiffsverkehr geöffnet werden?

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für

Wissenschaft, Verkehr und Kunst.