149/AB
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 W i e n
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. TRATTNER und Kollegen haben am 15. März 1996 unter der Zahl Nr. 314/J-NR/1996 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Reduktion und Zusammenlegung von Sektionen, Gruppen, Abteilungen und Referaten" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"Die in den letzten Jahren mehr oder weniger betriebene Verwaltungsreform verfolgte unter anderem die Prämisse, daß nach Kompetenzbereinigungs- und Zweckmäßigkeitskriterien die Sektionen" Gruppen, Abteilungen und Referate zusammenzulegen und allenfalls zu reduzieren sind. Dies auch wegen des seit 1995 erfolgten EU-Beitrittes, der ein Abhandenkommen von nationalen Kompetenzen in Gemeinschaftskompetenzen der EU mit sich brachte. Die Entwicklung der Planstellen in den Bundesministerien und des dort anfallenden Personalaufwandes läßt jedoch die gegenständlichen Verwal tungsreformmaßnahmen nicht erkennen, zumal 1994 und 1995 sowohl die Planstellen, als auch der Personalaufwand in den Bundesministerien angewachsen sind.
Aus gegebenem Anlaß stellen daher die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
A n f r a g e
1. Welche Anstrengungen wurden in Ihrem Ministerium unternommen, um Sektionen, Gruppen, Abteilungen und Referate zusammenzulegen oder zu reduzieren, um damit eine schlanke und zeitgemäße Zentralverwaltung zu erreichen ?
2. Wie stellt sich die Anzahl der in Ihrem Bundesministerium vorhandenen Sektionen, Gruppen, Abteilungen und Referate ziffernmäßig dar, wobei die letzten 5 Jahre gegenübergestellt werden mögen ?
3. Welche Reduktions- und Zusammenlegungsmaßnahmen von Sektionen, Gruppen, Abteilungen und Referaten planen Sie pro futuro und welches Einsparungsziel wird damit lukriert
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur Frage 1:
Die in den letzten Jahren vorgenommenen Änderungen der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Inneres erfolgten nach Maßgabe der jeweils aktuellen Herausforderungen, für deren Bewältigung auch in der Zentralstelle eine entsprechende Aufbauorganisation sicherzustellen war. Dabei wurde vor allem der verstärkten Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Entwicklung im Flüchtlings- und Fremdenwesen, den Aufgaben im Zusammenhang mit der Europäischen Integration sowie der Umsetzung des Schengener Vertragswerkes und dem damit verbundenen Aufbau eines Grenzdienstes Rechnung getragen. Daß die hiefür erforderlichen Ressourcen - ohne wesentliche Erhöhung des Verwaltungspersonals - bisher zur Verfügung gestellt werden konnten, ist wohl schon als schlüssiges Indiz für eine dabei stattgefundene Umorientierung in der Geschäftsverteilung und einer dadurch bewirkten Konsequenz im Personaleinsatz zu werten. Jedenfalls konnte durch vielfach erfolgte Aufgabenkonzentration und Neudefinition bestehender Geschäftsbereiche der strukturelle Mehrbedarf auf der höheren Organisationsebene, nämlich bei Sektionen und Gruppen, bisher aufgefangen werden, was nach Maßgabe des Umfangs neu hinzugekommener
bzw. bestehender Ressortagenden im Ergebnis einer doch wesentlichen Reduktion im organisatorischen Bereich gleichzuhalten ist.
Zur Frage 2:
Im Bereich des Bundesministeriums für Inneres - Zentralleitung waren zu den nachstehenden Zeitpunkten folgende Sektionen, Gruppen, Abteilungen und Referate eingerichtet:
Stand 1. März 1991 Stand 1. März 1996
4 Sektionen 4 Sektionen
8 Gruppen 8 Gruppen
42 Abteilungen 46 Abteilungen
6 Referate 20 Referate
Zur Frage 3:
Die im öffentlichen Dienst vorzunehmenden Personaleinsparungen bieten eine nicht zu übersehende Chance, zu neuen Organisationsstrukturen zu finden. Da sich aber ein solches Vorhaben nicht unreflektiert vom sonstigen Ressortbereich nur auf Reduktions und Zusammenlegungsmaßnahmen in der Zentralstelle beschränken kann, wurden von mir sowohl für den zentralen als auch für den nachgeordneten Exekutivbereich bereits konkrete Umsetzungsschritte zu einer umfassenden strukturellen Optimierung eingeleitet, die insgesamt von der Überlegung getragen ist, Aufgaben, die nicht unmittelbar dem Sicherheitswesen zuzuordnen sind sowie Tätigkeiten, die gleichermaßen von Dritten erfüllt werden können, abzugeben und die dadurch gewonnenen personellen und organisatorischen Ressourcen ausschließlich für die Erfüllung der eigentlichen Kernaufgaben im Sicherheitswesen heranzuziehen. Damit werden unzweifelhaft auch im Bundesministerium für Inneres auf sämtlichen Organisationsebenen Umschichtungen bzw. Reduzierungen bewirkt werden; um die laufenden Projektarbeiten nicht zu präjudi-
zieren, möchte ich mich aber hinsichtlich der Lukrierung der dabei voraussichtlich zu erzielenden Einsparung noch nicht festlegen.