1490/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1599 /J-NR/1996, betreffend Vergabe
einer 3. Mobilfunklizenz nach dem DCS-1 800 Standard (Umsetzung der EU-Richtlinie
96/388/EWG), die die Abgeordneten Mag. Kukacka und Kollegen am 3. Dezember
1 996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1 . Wann werden Sie als Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
eine dritte Mobilfunklizenz nach dem DCS-1800 Standard ausschreiben?
Warum wurde bisher noch keine DCS-1800-Lizenz ausgeschrieben, obwohl
dies längst möglich gewesen wäre und Österreich sich gegenüber der EU-
Kommission zu einer Lizenzvergabe vor dem letztmöglichen Termin
(1.1.1998) verpflichtet hat?
Warum wollen Sie als Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
den Wachstumsmarkt Mobilkommunikation in Österreich durch Ihre zöger-
liche Politik künstlich klein halten und die bisherigen Lizenzinhaber vor
weiterem Wettbewerb schützen7
Antwort:
Ich möchte weder den Markt für Mobilkommunikation klein halten noch die bisherigen
Betreiber schützen.
Die Vergabe weiterer Konzessionen ist aber nicht nur eine wirtschaftliche Größe
sondern aufgrund der Geographie Österreichs auch von frequenztechnischen Vorga-
ben abhängig.
Ich beabsichtige aber, die Konzession für den reservierten Fernmeldedienst im Mobil-
funkbereich nach dem DCS-1 800 Standard im Frühjahr 1 997 auszuschreiben.
Eine Ausschreibung war vor allem aus technischen Gründen nicht früher möglich. Erst
Ende Oktober 1 996 hat sich eine europäische Funkkonferenz im Rahmen der CEPT
mit der Widmung und Nutzung der Frequenzen im 1 800 Mhz-Bereich beschäftigt. Dabei
hat sich gezeigt, daß etliche unserer Nachbarländer (Tschechien, Slowakei, Ungarn,
Schweiz) diesen Frequenzbereich für andere Zwecke oder Dienste nutzen und nicht für
Sprachtelefondienst freimachen werden. Deshalb ist es erforderlich, mit diesen Ländern
eine individuelle Frequenzkoordination durchzuführen. Diese Arbeiten sollten bis
Frühjahr 1 997 abgeschlossen sein.
2. Wie wird das angekündigte "zweistufige" Versteigerungsverfahren für die
Vergabe der DCS-1800-Lizenz im Detail ablaufen?
ln welcher Höhe bewegen sich die vom Bundesminister für Wissenschaft,
Verkehr und Kunst erwarteten Einnahmen für die DCS-1800-Lizenz?
Wird für die DCS 1800-Lizenzgebühr eine Obergrenze festgesetzt werden, um
es den Betreibern zu ermöglichen, die Tarife im Interesse ihrer Kunden
niedrig zu halten?
Wenn ja, wie in welcher Höhe wird sich diese Obergrenze bewegen?
Antwort:
Das Verfahren ist so angelegt, daß in der ersten Stufe die Qualifikation der Bewerber
überprüft werden und in der zweiten Stufe dann der erfolgreichste Bewerber ausge-
wählt werden soll. Dies kann auch im Wege einer Versteigerung der Konzession
erfolgen.
Zu der erwarteten Konzessionsabgabe kann ich derzeit noch keine Angaben machen.
Die Vorschreibung einer Obergrenze scheint mir aber kein taugliches Instrumentarium
und ich werde eine solche nicht vorgeben.
3. Beabsichtigen Sie die derzeitigen Inhaber einer Mobilfunk-Lizenz von der
Vergabe der ersten DCS 1800-Lizenz auszuschließen?
Wenn, nein warum nicht?
Wenn ja, für welchen Zeitraum planen Sie die derzeitigen GSM-Betreiber von
der Vergabe von DCS 1800-Lizenzen auszuschließen?
Antwort:
Die derzeitigen Inhaber einer Konzession zur Erbringung des reservierten Fernmelde-
dienstes im GSM-Bereich werden sich nicht am Verfahren zur Erteilung einer Konzes-
sion im DCS-1800 Bereich beteiligen dürfen, und zwar aus naheliegenden wettbe-
werbsrechtlichen Gründen.
Aufgrund der Konzession sind mobilkom und max.mobil. verpflichtet, ihr Netz so zu
gestalten, daß sie mit den zur Verfügung gestellten Frequenzen jedenfalls 350.000
Teilnehmer versorgen können. Erst dann sind Anträge auf Zuteilung weiterer Frequen-
zen zulässig. Da im Bereich 900 Mhz keine Frequenzen mehr verfügbar sind, kommen
hier nur Frequenzen aus dem Bereich 1800 Mhz in Betracht.
4. Beabsichtigen Sie die Vergabe einer bundesweiten DCS 1800-Lizenz oder die
Vergabe mehrerer regionaler DCS 1800-Lizenz - oder beides?
Antwort:
Ich beabsichtige zunächst die Vergabe einer bundesweiten Konzession. Die Vergabe
weiterer Konzessionen ist aber Gegenstand weiterer Überlegungen.