1498/AB XX.GP
Gegenstand: schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Haller und Kol-
legen vom 28.11.1996, Nr. 1534/J, betreffend
Informationsarbeit der Regierung bzw. der ein-
zelnen Ministerien gegenüber der Öffentlich-
keit
An den
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Heinz Fischer
Parlament
1017 W I E N
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Haller und
Kollegen vom 28.11.1996, Nr. 1534/J, betreffend Informationsarbeit
der Regierung bzw. der einzelnen Ministerien gegenüber der Öffent-
lichkeit, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 22:
Diese Umfrage ist mir nicht bekannt, ich weiß aber, daß ein hoher
Informationsbedarf bei der bäuerlichen Bevölkerung besteht. Das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft war und ist daher
ständig bemüht, die Bevölkerung Österreichs im allgemeinen und
insbesondere die von der Tätigkeit des Ressorts berührten Menschen
bestmöglich zu informieren. An diesem
Grundsatz wird sich auch
weiterhin nichts ändern.
Zu den Fragen 2 und 3:
Zur Beantwortung dieser Fragen darf auf die Antwort des Herrn Bun-
deskanzlers auf die an ihn gerichtete gleichlautende schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 1524/J verwiesen werden.
Zu den Fragen 4, 5 und 7:
Wie bereits erwähnt, ist eine gute Informationsbasis der österrei-
chischen Bevölkerung über die Aktivitäten des Bundesministeriums
für Land- und Forstwirtschaft ein wesentliches Anliegen des Res-
sorts. Zur Erreichung dieses Zieles wurden durch das Bundesministe-
rium für Land- und Forstwirtschaft in den Jahren 1995 und 1996
vielfältigste Aktivitäten gesetzt, vor allem durch zahlreiche Fach-
publikationen, Informationskampagnen zu speziellen Land-, forst-
und wasserwirtschaftlichen Themenschwerpunkten, Veranstaltung von
Pressekonferenzen und Pressegesprächen sowie durch Inserate in auf-
lagenstarken österreichischen Zeitungen, Zeitschriften und Magazi-
nen .
Die Schwerpunkte der Informationen des Bundesministeriums für Land-
und Forstwirtschaft in den Jahren 1995 und 1996 ergaben sich zwei-
felsohne durch den Beitritt Österreichs zur EU und den damit ver-
bundenen Umstellungsproblemen und Herausforderungen für die heimi-
sche Landwirtschaft. Die Broschüren "Mein Betrieb und die EU" wur-
den an alle bäuerlichen Betriebe versandt und die Landwirte waren
somit direkt über die Neuerungen in allen landwirtschaftlichen Be-
reichen, die degressiven Ausgleichszahlungen, Strukturförderungen,
Dienstleistungen, Erzeugergemeinschaften, Berggebiete/Benachteilig-
te Gebiete, Forstförderungen u.a. informiert. Mit diversen Ver-
anstaltungen wurden Konsumenten auf die
Leistungen und die Situa-
tion der österreichischen Bauern hingewiesen. Präsentationen von
Konzepten z . a. über das "Ökoland Österreich" , Umfragen unter
Landwirten und Konsumenten ergaben wichtige Hinweise zur Ausrich-
tung der agrarpolitischen Zielsetzungen.
Zu den Fragen 6 bis 10:
Im Jahr 1995 wurde für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesmini-
steriums für Land- und Forstwirtschaft beim finanzgesetzlichen An-
satz 1/60008 "BMLF Zentralleitung-Aufwendungen" ein Betrag von S
19,275.000,-- zu Lasten der Kosten "4038 001 Handelswaren zur
unentgeltlichen Abgabe" und "Entgelte für sonstige Leistungen von
Unternehmungen" aufgewendet. Im Jahr 1996 wurden beim finanzge-
getzlichen Ansatz 1/60008 S 14,000.000,-- für Informationsarbeit
zur Verfügung gestellt . Endgültige Ziffern, den Rechnungsabschluß
1996 betreffend, liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Zu diesen Aufwendungen kommen noch Ausgaben für diverse landwirt-
schaftliche, forstwirtschaftliche und wasserwirtschaftliche Fach-
publikationen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft,
z.B. für den "Grünen Bericht", "Jahresbericht" , "Forschungsbe-
richt", "Förderungsdienst" etc. zu Lasten verschiedener Konten der
finanzgesetzlichen Ansätze 1/60038 "Agrar- und forstpolitische
sowie wasserwirtschaftliche Unterlagen" , 1/60068 "Land-, forst- und
wasserwirtschaftliche Sonderaufgaben" und 1/60198 "Forschungs- und
Versuchswesen" . Die Abgabe dieser Publikationen erfolgt in der
Regel kostenlos; nur in Ausnahmefällen (z.a.Publikation von Auf-
tragsarbeiten) wird ein Druckkostenersatz verrechnet .
Zu den Fragen 11 und 12:
Seit dem Jahre 1992 ist im Präsidium des Bundesministeriums für
Land- und Forstwirtschaft eine "Abteilung
Öffentlichkeitsarbeit"
eingerichtet .
Zu Frage 13:
Der Personalstand der "Abteilung Öffentlichkeitsarbeit" umfaßt
14 Personen. Die Mitarbeiter werden ihrer Vorbildung und Qualifika-
tion entsprechend eingesetzt. Der Aufgabenbereich der "Abteilung
Öffentlichkeitsarbeit " ist dem Amtskalender zu entnehmen.
Zu Frage 14:
Gemäß geltender Geschäfts- und Personaleinteilung des Bundesmini-
steriums für Land- und Forstwirtschaft obliegt der "Abteilung
Öffentlichkeitsarbeit" die Planung und Koordination der Öffentlich-
keitsarbeit der Zentralleitung und der nachgeordneten Dienst-
stellen. Über die Richtlinien und Leitsätze der Öffentlichkeits-
arbeit entscheidet der Bundesminister.
Zu den Fragen 15 bis 17:
Ja; diese Aufträge wurden entsprechend den einschlägigen Richtli-
nien (öNORM A 2050, Bundesvergabegesetz, BGBl. Nr. 462/1993,
i.d.g.F.) vergeben . Die Auftragsvergabe erfolgte bislang nur an
inländische Firmen .
Zu Frage 18:
EU-Förderungen für Informationsprojekte können bei der EU-Kommis-
sion eingereicht werden, sofern die Thematik einen Informations-
schwerpunkt der EU betrifft . Die
EU-Kommission und das Europäische
Parlament haben für 1997 - und die folgenden Jahre - drei vorrangi-
ge Informationsaufgaben definiert:
- Einführung des EURO als gemeinsame Währung;
- Gemeinsam Europa bauen - die Reform der EU,
- Bürger Europas - Chancen des Binnenmarktes .
Die Europäische Union gewährt Förderungen für solche Projekte, wo
Information einen wichtigen Bestandteil des Projekts darstellt und
diese Information für die Umsetzung dieses Projektes erforderlich
ist.
Zu den Fragen 19 bis 21:
Zur Beantwortung dieser Fragen darf auf die Beantwortung des Herrn
Bundeskanzlers auf die an ihn gerichtete gleichlautende schriftli-
che parlamentarische Anfrage Nr. 1524/J verwiesen werden.