1500/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haller, Koller, Dr. Graf,
Blünegger, Mag. Schreiner haben am 28 . November 1996 unter der
Nr. 1530/J an mich beiliegende schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Informationsarbeit der Regierung bzw. der
einzelnen Ministerien gegenüber der Öffentlichkeit gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 22:
Diese Umfrage ist mir nicht bekannt . Bei Umfragen, die sich
damit beschäftigen, inwieweit sich die Öffentlichkeit
informiert fühlt, reflektieren die Ergebnisse äußerst
subjektive Einstellungen und Erwartungshaltungen. Inwieweit
sich eine Person als mehr oder weniger informiert fühlt, hängt
auch vom Grad der aktiven Informationssuche ab. Weiters ist die
Art der Fragestellung für die jeweilige Antwort
ausschlaggebend. Solche Umfrageergebnisse sind daher nur ein
Indikator für die Beurteilung des Informationsstandes der
Bevölkerung.
Zu den Fragen 2 und 3:
Zu diesen Fragen verweise ich auf die diesbezüglichen
Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers in der Beantwortung der
an ihn gerichteten Anfrage Nr. 1524/J.
Zu Frage 4:
Das Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz
richtet die Auswahl und Umsetzung der Maßnahmen grundsätzlich
an den zu transportierenden Themen und den zu erreichenden
Zielgruppen aus. Dabei ist es das Bestreben, aktuelle
Entwicklungen im kreativen und technischen Bereich zu
berücksichtigen. Als Beispiele seien hier der Einsatz von
Videoclips im Rahmen der AIDS-Prävention oder die seit ca.
einem Jahr im Internet existierende Homepage des Ministeriums
erwähnt .
Zu Frage 5:
Im Jahr 1995 wurde von meinem Ressort in Kooperation mit dem
ORF eine groß angelegte AIDS-Informationskampagne durchgeführt.
weiters gab es Informationsschwerpunkte zu den Themen Rauchen,
Fernreisen und gesunde Ernährung. Des weiteren wurden neue
Publikationen aufgelegt (z.B. Zum Thema Sucht ) und bestehende
Broschüren aktualisiert .
Zu den Fragen 6 und 8:
Für die Informationsarbeit wurde im Jahr 1995 ein Budget in
Höhe von ca. 20.534.000, - Schilling und im Jahr 1996 in Höhe
von ca. 17.282.000, - Schilling aufgewendet .
VA Ansätze :
1/17008
1/17108
1/17208
1/17228
1/17247
1/17328
1/17378
1/17388
1/17398
bei den VA Posten 4035, 7270 und 7280 sowie VA-Ansatz 1/1.7203
bei VA Post 0420.
Zu Frage 7:
Im Jahr 1996 wurde die AIDS-Informationskampagne des Jahres
1995 inhaltlich adaptiert, ergänzt und neuerlich im ORF, in
Kinos und in den Printmedien eingesetzt. Weiters wurden
Publikationen " Zum Thema Sucht " und über das österr .
Gesundheitswesen neu veröffentlicht und andere Publikationen
aktualisiert .
Zu den Fragen 9 und 10:
Die Informationen werden kostenlos verteilt.
Zu den Fragen 11 und 12:
Im Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz
besteht eine Abteilung, in deren Zuständigkeit neben anderen
Agenden auch die Öffentlichkeitsarbeit fällt.
Zu Frage 13:
Für sämtliche Agenden dieser Abteilung, die im Detail dem
Amtskalender zu entnehmen sind, stehen 5 Mitarbeiter zur
Verfügung, die ihrer Vorbildung und ihren Qualifikationen
entsprechend eingesetzt werden. Die Abteilung besteht seit dem
Jahr 1993.
Zu Frage 14:
Die genannte Abteilung erstellt gemeinsam mit den Fachbereichen
ein jährliches Konzept über geplante
Schwerpunkte der
Informationsarbeit, die Entscheidung über die tatsächlich zu
realisierenden Maßnahmen treffe ich.
Zu den Fragen 15 bis 17:
Im Jahr 1996 wurden Aufträge zur Erstellung von Broschüren,
Zeitungsinseraten und Videoclips vergeben. Die Vergabe von
derartigen Aufträgen erfolgt nach den Vergabevorschriften des
Bundes bzw. nach den einschlägigen EU-Richtlinien.
Zu Frage 18:
EU-Förderungen für Informationsprojekte können bei der
Kommission eingereicht werden, sofern die Thematik einen
Informationsschwerpunkt der EU betrifft. Im übrigen verweise ich
auf die diesbezüglichen Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers
in der Beantwortung der an ihn gerichteten Anfrage Nr. 1524/J.
Zu den Fragen 19 bis 21:
Soweit eine koordinierende Tätigkeit durch die Bundesregierung
erforderlich ist, wird sie von der Sektion III des
Bundeskanzleramtes wahrgenommen. Im übrigen verweise ich auf
die diesbezüglichen Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers in
seiner Beantwortung der parl. Anfrage Nr. 1524/J.