1500/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haller, Koller, Dr. Graf,

Blünegger, Mag. Schreiner haben am 28 . November 1996 unter der

Nr. 1530/J an mich beiliegende schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Informationsarbeit der Regierung bzw. der

einzelnen Ministerien gegenüber der Öffentlichkeit gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 22:

Diese Umfrage ist mir nicht bekannt . Bei Umfragen, die sich

damit beschäftigen, inwieweit sich die Öffentlichkeit

informiert fühlt, reflektieren die Ergebnisse äußerst

subjektive Einstellungen und Erwartungshaltungen. Inwieweit

sich eine Person als mehr oder weniger informiert fühlt, hängt

auch vom Grad der aktiven Informationssuche ab. Weiters ist die

Art der Fragestellung für die jeweilige Antwort

ausschlaggebend. Solche Umfrageergebnisse sind daher nur ein

Indikator für die Beurteilung des Informationsstandes der

Bevölkerung.

Zu den Fragen 2 und 3:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die diesbezüglichen

Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers in der Beantwortung der

an ihn gerichteten Anfrage Nr. 1524/J.

Zu Frage 4:

Das Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz

richtet die Auswahl und Umsetzung der Maßnahmen grundsätzlich

an den zu transportierenden Themen und den zu erreichenden

Zielgruppen aus. Dabei ist es das Bestreben, aktuelle

Entwicklungen im kreativen und technischen Bereich zu

berücksichtigen. Als Beispiele seien hier der Einsatz von

Videoclips im Rahmen der AIDS-Prävention oder die seit ca.

einem Jahr im Internet existierende Homepage des Ministeriums

erwähnt .

Zu Frage 5:

Im Jahr 1995 wurde von meinem Ressort in Kooperation mit dem

ORF eine groß angelegte AIDS-Informationskampagne durchgeführt.

weiters gab es Informationsschwerpunkte zu den Themen Rauchen,

Fernreisen und gesunde Ernährung. Des weiteren wurden neue

Publikationen aufgelegt (z.B. Zum Thema Sucht ) und bestehende

Broschüren aktualisiert .

Zu den Fragen 6 und 8:

Für die Informationsarbeit wurde im Jahr 1995 ein Budget in

Höhe von ca. 20.534.000, - Schilling und im Jahr 1996 in Höhe

von ca. 17.282.000, - Schilling aufgewendet .

VA Ansätze :

1/17008

1/17108

1/17208

1/17228

1/17247

1/17328

1/17378

1/17388

1/17398

bei den VA Posten 4035, 7270 und 7280 sowie VA-Ansatz 1/1.7203

bei VA Post 0420.

Zu Frage 7:

Im Jahr 1996 wurde die AIDS-Informationskampagne des Jahres

1995 inhaltlich adaptiert, ergänzt und neuerlich im ORF, in

Kinos und in den Printmedien eingesetzt. Weiters wurden

Publikationen " Zum Thema Sucht " und über das österr .

Gesundheitswesen neu veröffentlicht und andere Publikationen

aktualisiert .

Zu den Fragen 9 und 10:

Die Informationen werden kostenlos verteilt.

Zu den Fragen 11 und 12:

Im Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz

besteht eine Abteilung, in deren Zuständigkeit neben anderen

Agenden auch die Öffentlichkeitsarbeit fällt.

Zu Frage 13:

Für sämtliche Agenden dieser Abteilung, die im Detail dem

Amtskalender zu entnehmen sind, stehen 5 Mitarbeiter zur

Verfügung, die ihrer Vorbildung und ihren Qualifikationen

entsprechend eingesetzt werden. Die Abteilung besteht seit dem

Jahr 1993.

Zu Frage 14:

Die genannte Abteilung erstellt gemeinsam mit den Fachbereichen

ein jährliches Konzept über geplante Schwerpunkte der

Informationsarbeit, die Entscheidung über die tatsächlich zu

realisierenden Maßnahmen treffe ich.

Zu den Fragen 15 bis 17:

Im Jahr 1996 wurden Aufträge zur Erstellung von Broschüren,

Zeitungsinseraten und Videoclips vergeben. Die Vergabe von

derartigen Aufträgen erfolgt nach den Vergabevorschriften des

Bundes bzw. nach den einschlägigen EU-Richtlinien.

Zu Frage 18:

EU-Förderungen für Informationsprojekte können bei der

Kommission eingereicht werden, sofern die Thematik einen

Informationsschwerpunkt der EU betrifft. Im übrigen verweise ich

auf die diesbezüglichen Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers

in der Beantwortung der an ihn gerichteten Anfrage Nr. 1524/J.

Zu den Fragen 19 bis 21:

Soweit eine koordinierende Tätigkeit durch die Bundesregierung

erforderlich ist, wird sie von der Sektion III des

Bundeskanzleramtes wahrgenommen. Im übrigen verweise ich auf

die diesbezüglichen Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers in

seiner Beantwortung der parl. Anfrage Nr. 1524/J.