1501/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pumberger, Dr. Povysil,

Mag. Haupt, Dr. Salzl haben am 29 . November 1996 unter der

Nr. 1557/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Creutzfeldt-Jakob-Syndrom gerichtet, die folgenden

Wortlaut hat :

"1. Ist Ihnen bekannt, welche Erhebungen der

Landessanitätsdirektor von Oberösterreich im Fall J.F. aus

St. M. hinsichtlich des Verdachtes auf subakute spongiforme

Enzephalopathie eingeleitet und durchgeführt hat?

2. Ist Ihnen bekannt, warum die Bezirkshauptmannschaft Ried im

Innkreis erst im Oktober 1996 Ihre mit 29.4.96 an die

Landesregierungen adressierte Aufforderung zur Beachtung

der Meldepflicht per Rundschreiben an die Ärzte des Bezirks

versendet?

3. Welche Erklärung haben Sie für den Umstand, daß der Leiter

des Erfassungszentrums für menschliche Prionenerkrankungen

am AKH noch am 27.8.96 im "Kurier" bekanntgibt, es gebe in

Österreich noch keine Verdachtsfälle der neuartigen CJ-

Erkrankungen, obwohl die Verdachtsdiagnose der Patientin

J.F. vom 16.7.1996 datiert?

4. Welchen Sinn macht die von der EU in die Wege geleitete,

kostspielige und nahezu lückenlose Erfassung und

Weiterverbreitung von Gesundheitsdaten, wenn die obligaten

Meldungen einschlägiger Krankheiten unterbleiben?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zunächst möchte ich zur vorliegenden Anfrage grundsätzlich

anmerken, daß ich die Tatsache, daß Details aus den

Krankengeschichten von Patienten Gegenstand parlamentarischer

Anfragen sind, für nicht vereinbar mit den österreichischen

Datenschutzbestimmungen halte. Ungeachtet dessen teile ich zu

den einzelnen Fragen folgendes mit:

Zu Frage 1:

Am 26.8.1996 langte in der Landessanitätsdirektion von

Oberösterreich ein Schreiben des Erstunterzeichners der

gegenständlichen Anfrage ein, in welchem dieser über einen

Todesfall informierte, bei dem trotz eines Verdachtes auf

subakute spongiforme Enzephalopathie keine Obduktion vor der

Bestattung erfolgt sei.

Wie aus den in Zusammenhang mit der Anfrage eingeholten

Stellungnahmen und Unterlagen hervorgeht, wurden aufgrund des

erwähnten Schreibens im Bezirk Eferding Erhebungen

durchgeführt, die Krankengeschichte einschließlich einer

Stellungnahme des im Krankenhaus Wels behandelnden Facharztes

für Neurologie und Psychiatrie Prim . Dr . Holzner eingeholt und

mit diesem persönlich Rücksprache gehalten. Weiters wurden die

Unterlagen an Univ.Prof.Dr.Budka ( Leiter des Österreichischen

Referenzzentrums zur Erfassung und Dokumentation menschlicher

Prionen-Erkrankungen - ÖRpE ) weitergeleitet, der ebenfalls mit

dem behandelnden, als erfahren in der Diagnostik von CJK

bekannten, Neurologen Rücksprache hielt .

Auf Grund dieser Erhebungen und unter zugrundelegung der von

der EU verwendeten klinischen Überwachungskriterien

( "Surveillance Group of Creutzfeld-Jakob Disease in the

European Union" ) lag weder eine mögliche noch wahrscheinliche

CJK vor .

Zu Frage 2:

Die Verordnung BGBl.Nr. 156/1996, mit welcher Todesfälle (und

nicht bloße Verdachtsfälle) an subakuten spongiformen

Enzephalopathien der Anzeigepflicht nach dem Epidemiegesetz

unterworfen wurden, wurde nicht nur allen Ämtern der

Landesregierungen übermittelt, sondern darüber hinaus auch in

den Mitteilungen der Österreichischen Sanitätsverwaltung

veröffentlicht. Zusätzlich wurden alle Ämter der

Landesregierungen mittels Erlasses auf die neu eingeführte

Meldepflicht hingewiesen .

Zu Frage 3:

Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, bestand bei der Patientin

kein dringender Verdacht einer CJK; es bestanden keine

klinischen Kriterien einer möglichen oder wahrscheinlichen CJK

- weder der "gewöhnlichen" CJK noch der neuartigen Variante

(nv-CJK) .

Zu Frage 4:

Die "obligaten Meldungen einschlägiger Krankheiten"

unterbleiben in Österreich nicht.

Todesfälle an gesicherten spongiformen Enzephalopathien sind in

Österreich seit April 1996 meldepflichtig und werden auch vom

ÖRPE gemeinsan mit klinischen Verdachtsfällen laufend erfaßt,

worüber alle 3 Monate ein Bericht an mein Ressort erfolgt.

Es liegen aber schon vor 1996 ausreichende Daten über CJK in

Österreich vor; so hat eine retrospektive neuropathologische

Studie genaue Daten über gesicherte CJK in Österreich bis zum

30 . 9 . 1995 erbracht ( Hainfellner et al . , 1996a ) und wurde

kürzlich inklusive des ersten Halbjahres 1996 aktualisiert

( Hainfellner et al, l996b )