1501/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pumberger, Dr. Povysil,
Mag. Haupt, Dr. Salzl haben am 29 . November 1996 unter der
Nr. 1557/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Creutzfeldt-Jakob-Syndrom gerichtet, die folgenden
Wortlaut hat :
"1. Ist Ihnen bekannt, welche Erhebungen der
Landessanitätsdirektor von Oberösterreich im Fall J.F. aus
St. M. hinsichtlich des Verdachtes auf subakute spongiforme
Enzephalopathie eingeleitet und durchgeführt hat?
2. Ist Ihnen bekannt, warum die Bezirkshauptmannschaft Ried im
Innkreis erst im Oktober 1996 Ihre mit 29.4.96 an die
Landesregierungen adressierte Aufforderung zur Beachtung
der Meldepflicht per Rundschreiben an die Ärzte des Bezirks
versendet?
3. Welche Erklärung haben Sie für den Umstand, daß der Leiter
des Erfassungszentrums für menschliche Prionenerkrankungen
am AKH noch am 27.8.96 im "Kurier" bekanntgibt, es gebe in
Österreich noch keine Verdachtsfälle der neuartigen CJ-
Erkrankungen, obwohl die Verdachtsdiagnose der Patientin
J.F. vom 16.7.1996 datiert?
4. Welchen Sinn macht die von der EU in die Wege geleitete,
kostspielige und nahezu lückenlose Erfassung und
Weiterverbreitung von Gesundheitsdaten, wenn die obligaten
Meldungen einschlägiger Krankheiten
unterbleiben?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zunächst möchte ich zur vorliegenden Anfrage grundsätzlich
anmerken, daß ich die Tatsache, daß Details aus den
Krankengeschichten von Patienten Gegenstand parlamentarischer
Anfragen sind, für nicht vereinbar mit den österreichischen
Datenschutzbestimmungen halte. Ungeachtet dessen teile ich zu
den einzelnen Fragen folgendes mit:
Zu Frage 1:
Am 26.8.1996 langte in der Landessanitätsdirektion von
Oberösterreich ein Schreiben des Erstunterzeichners der
gegenständlichen Anfrage ein, in welchem dieser über einen
Todesfall informierte, bei dem trotz eines Verdachtes auf
subakute spongiforme Enzephalopathie keine Obduktion vor der
Bestattung erfolgt sei.
Wie aus den in Zusammenhang mit der Anfrage eingeholten
Stellungnahmen und Unterlagen hervorgeht, wurden aufgrund des
erwähnten Schreibens im Bezirk Eferding Erhebungen
durchgeführt, die Krankengeschichte einschließlich einer
Stellungnahme des im Krankenhaus Wels behandelnden Facharztes
für Neurologie und Psychiatrie Prim . Dr . Holzner eingeholt und
mit diesem persönlich Rücksprache gehalten. Weiters wurden die
Unterlagen an Univ.Prof.Dr.Budka ( Leiter des Österreichischen
Referenzzentrums zur Erfassung und Dokumentation menschlicher
Prionen-Erkrankungen - ÖRpE ) weitergeleitet, der ebenfalls mit
dem behandelnden, als erfahren in der Diagnostik von CJK
bekannten, Neurologen Rücksprache hielt .
Auf Grund dieser Erhebungen und unter zugrundelegung der von
der EU verwendeten klinischen Überwachungskriterien
( "Surveillance Group of Creutzfeld-Jakob
Disease in the
European Union" ) lag weder eine mögliche noch wahrscheinliche
CJK vor .
Zu Frage 2:
Die Verordnung BGBl.Nr. 156/1996, mit welcher Todesfälle (und
nicht bloße Verdachtsfälle) an subakuten spongiformen
Enzephalopathien der Anzeigepflicht nach dem Epidemiegesetz
unterworfen wurden, wurde nicht nur allen Ämtern der
Landesregierungen übermittelt, sondern darüber hinaus auch in
den Mitteilungen der Österreichischen Sanitätsverwaltung
veröffentlicht. Zusätzlich wurden alle Ämter der
Landesregierungen mittels Erlasses auf die neu eingeführte
Meldepflicht hingewiesen .
Zu Frage 3:
Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, bestand bei der Patientin
kein dringender Verdacht einer CJK; es bestanden keine
klinischen Kriterien einer möglichen oder wahrscheinlichen CJK
- weder der "gewöhnlichen" CJK noch der neuartigen Variante
(nv-CJK) .
Zu Frage 4:
Die "obligaten Meldungen einschlägiger Krankheiten"
unterbleiben in Österreich nicht.
Todesfälle an gesicherten spongiformen Enzephalopathien sind in
Österreich seit April 1996 meldepflichtig und werden auch vom
ÖRPE gemeinsan mit klinischen Verdachtsfällen laufend erfaßt,
worüber alle 3 Monate ein Bericht an mein Ressort erfolgt.
Es liegen aber schon vor 1996 ausreichende Daten über CJK in
Österreich vor; so hat eine retrospektive neuropathologische
Studie genaue Daten über gesicherte CJK
in Österreich bis zum
30 . 9 . 1995 erbracht ( Hainfellner et al . , 1996a ) und wurde
kürzlich inklusive des ersten Halbjahres 1996 aktualisiert
( Hainfellner et al, l996b )