1507/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1597/J-NR/1996 betreffend Vergabe von Schul-
leiterposten an Wirtschaftsfachleute, die die Abgeordneten Mag. Dr. Udo Grollitsch und
KollegInnen am 2. Dezember 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet .
1. Wie groß ist die durchschnittliche Stundenzahl anzusetzen, die ein Schulleiter derzeit
für die pädagogisch-administrativen Aufgaben, für die wirtschaftlichen Verwaltungs-
aufgaben und für den Unterricht jeweils pro Woche aufwendet?
Antwort:
Die Lehrverpflichtung eines Bundeslehrers beträgt 20 Werteinheiten, die Lehrverpflichtung eines
Schulleiters richtet sich nach der Größe der Schule und beträgt zwischen 1,1 und 11,6 Wert-
einheiten (§ 3 Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz = BLVG).
Die über die individuelle Lehrverpflichtung hinausgehende Tätigkeit eines Schulleiters dient vor
allem administrativen, pädagogischen (Hospitationen etc.), aber auch wirtschaftlichen Zwecken
Ausgehend von dem Umstand, daß 20 Werteinheiten 40 Wochenstunden entsprechen
(Umrechnung 1 -2), hat ein Schulleiter eine wöchentliche Dienstleistung im Gegenwert von
40 Wochenstunden zu erbringen.
Eine exakte quantitative Zuordnung einerseits zu pädagogischen und administrativen, andererseits
zu wirtschaftlichen Aufgaben ist in den Schul- und Dienstrechtsgesetzen nicht vorgesehen. Die
jeweiligen Präferenzen sind vielmehr vom Schulleiter aufgrund der jeweiligen Gegebenheiten an
der Schule zu treffen (auch unter Einbeziehung der mit den Schulpartnerschaftsgremien gebotenen
Zusammenarbeit).
2. Wie groß ist die durchschnittliche Stundenzahl anzusetzen, die ein Administrator für
die ihm übertragenen Organisations- und Verwaltungsaufgaben pro Woche aufwendet?
Antwort:
Hier ist zunächst anzuführen, daß es nicht in allen Schultypen Administratoren gibt. Für jene
Schulen, an denen ein Administrator tätig ist, ergibt sich der Umfang des Tätigkeitsbereiches des
Administrators aus der in § 9 Abs. 2 lit. d BLVG aufgestellten Berechnungsmodalität
(1/2 Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe 111 für jede an der Schule geführte Klasse).
Eine sich allenfalls zu 20 Werteinheiten ergebende Differenz ist durch Unterrichtstätigkeit
abzudecken.
3. In welcher Form und in welchem Ausmal3 haben sich die Tätigkeiten des Schulleiters
und des Administrators durch die Schulautonomie und die erworbene Teilrechtsfähig-
keit verändert, bzw. welche Veränderungen sind mittelfristig zu erwarten?
4. Welches Anforderungsprofil wurde an Schulleiter und Administrator in der Vergan-
genheit gestellt, und wie hat sich dieses durch die erworbene Schulautonomie und Teil-
rechtsfähigkeit verändert?
5. Es ist anzunehmen, daß Schulleiter und/oder Administrator auf die veränderten Anfor-
derungen durch Schulungen besser vorbereitet werden. In welcher Form geschieht
dies? Welche Kosten entstehen dadurch im Jahr 1996, und inwieweit wurden diese im
Budget berücksichtigt?
Antwort:
Die Schulen haben noch keine volle Teilrechtsfähigkeit erlangt, sondern die Möglichkeit der
zweckgebundenen Gebarung. Letztere wurde aufgrund der Schulorganisations-Novelle 1 996
eingeführt. Das die Grundlagen der Autonomie untersuchende Projekt "Schule in Bewegung,
Modellschulen entwickeln und erproben Schulautonomie" ist derzeit in der Erprobungs- und
Umsetzungsphase. Für die Schulen gibt es Erleichterungen im Zuge der Entbürokratisierung.
Kompetenzbereinigung, Verkürzung des Instanzenzuges, Deregulierung. etc,. andererseits ist die
weitgehende Zusammenführung von Verantwortung und Kompetenz im Hinblick auf Änderungen
der Aufgabenstrukur auf Schulebene zu untersuchen. Einzelne Modellschulen haben daher bereits
Vorstellungen für Organisations- und
Managementversuche vorgebracht.
Die Erprobung dieser Vorschläge bedarf jedoch zumindest der Zustimmung von Bundes-
ministerium für Finanzen und Bundeskanzleramt.
Für eine entsprechende Aus- und Weiterbildung des Personals werden Überlegungen und
Vorschläge im Zuge des Autonomieprojektes vorbereitet und zwar mit folgenden Schwerpunkten.
- Kommunikation und Führung
- Schulentwicklung
- Schulerhaltung
- Schul- und Dienstrecht
- Administration und Verwaltung
- Personalentwicklung
An den Pädagogischen Instituten werden bereits Seminare zum Schulmanagement angeboten,
Diese sollen den Schulleitern jene Basis des Schulmanagements vermitteln, auf der in der Folge
die Umsetzung der Schulautonomie fußen kann.
6. Haben Sie Gutachten an Finanz- und Wirtschaftsexperten in Auftrag gegeben oder von
diesen erhalten, die die Frage der Steigerung der Effizienz der Schuladministration
betreffen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Zu dem angeführten Projekt "Schule in Bewegung" gibt es einen Zwischenbericht, der den
Abgeordneten auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden kann.
7. Ist eine Gesetzesinitiative in Ausarbeitung, die eine Änderung des Anforderungsprofils
künftiger Schulleiter berücksichtigt, von der bisherigen proporzgelenkten Besetzung
abgeht und die Funktion der Schulleitung und der Administration in einer Person ver-
eint? Wenn ja, bis wann ist mit einer Vorlage zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort '
Aus dienstrechtlicher Sicht kann unter Anforderungsprofil nur die Normierung der in
dienstrechtlichen Bestimmungen (Beamten-Dienstrechtsgesetz) aufgestellten Anforderungen
verstanden werden. Das Beamten-Dienstrechtsgesetz stellt derzeit noch auf die traditionellen
Aufgaben eines Schulleiters ab. Im
Zusammenwirken mit dem Bundeskanzleramt wurden
Überlegungen zur Objektivierung bereits sehr weit entwickelt, bei diesen Überlegungen haben
auch die Fragen des Schulmanagements eine verstärkte Berücksichtigung gefunden,
8. Es ist zu befürchten, daß bis zur notwendigen geeigneten Aus- oder Fortbildung der
Direktoren, insbesondere in größeren Schulen Finanzprobleme entstehen. In welchem
Ausmaß können Sie die diesbezüglichen Beobachtungen der Anfragesteller bestätigen?
9. Wie haben sich die Gesetzesänderungen - auch im Zusammenhang mit dem
"Sparpaket" - auf die Menge der Schulveranstaltungen (Schulsportwochen, Schikurse,
Exkursionen) ausgewirkt?
10. Wie hat sich durch die neue Situation infolge der Schulautonomie die finanzielle
Gewichtung zwischen Betriebskosten und Schulveranstaltungen verschoben?
Antwort:
Das Budget 1997 (UTB Aufwendungen und UT3 Anlagen) wird nach den von Modellschulen und
Landesschulräten bzw. Stadtschulrat für Wien festgelegten einheitlichen Gliederungs- und
Berechnungskriterien auf die Landesschulräte/Stadtschulrat aufgeteilt, die diese Mittel
bedarfsgerecht und transparent an die einzelnen Schulen weitergeben. Die Schulen verwalten die
zugeteilten Mittel eigenverantwortlich., Aufgrund der zweckgebundenen Gebarung und des in
Erprobung befindlichen Bonus-Systems (z.B. bei Reinigung, Energie) eröffnet sich den Schulen
eine größere Flexibilität zur Finanzierung von schulischen Aktivitäten.
Da sich das Projekt ',Schulautonomie" in einigen Bereichen in Erprobung und Umsetzung
befindet, sind die möglichen, finanziellen, organisatorischen und verwaltungsmäßigen
Konsequenzen erst zu evaluieren.
Eine Verschiebung der Budgetmittel zu Lasten von Schulveranstaltungen scheint sich in diesem
Zusammenhang jedenfalls nicht abzuzeichnen.