1507/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1597/J-NR/1996 betreffend Vergabe von Schul-

leiterposten an Wirtschaftsfachleute, die die Abgeordneten Mag. Dr. Udo Grollitsch und

KollegInnen am 2. Dezember 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet .

1. Wie groß ist die durchschnittliche Stundenzahl anzusetzen, die ein Schulleiter derzeit

für die pädagogisch-administrativen Aufgaben, für die wirtschaftlichen Verwaltungs-

aufgaben und für den Unterricht jeweils pro Woche aufwendet?

Antwort:

Die Lehrverpflichtung eines Bundeslehrers beträgt 20 Werteinheiten, die Lehrverpflichtung eines

Schulleiters richtet sich nach der Größe der Schule und beträgt zwischen 1,1 und 11,6 Wert-

einheiten (§ 3 Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz = BLVG).

Die über die individuelle Lehrverpflichtung hinausgehende Tätigkeit eines Schulleiters dient vor

allem administrativen, pädagogischen (Hospitationen etc.), aber auch wirtschaftlichen Zwecken

Ausgehend von dem Umstand, daß 20 Werteinheiten 40 Wochenstunden entsprechen

(Umrechnung 1 -2), hat ein Schulleiter eine wöchentliche Dienstleistung im Gegenwert von

40 Wochenstunden zu erbringen.

Eine exakte quantitative Zuordnung einerseits zu pädagogischen und administrativen, andererseits

zu wirtschaftlichen Aufgaben ist in den Schul- und Dienstrechtsgesetzen nicht vorgesehen. Die

jeweiligen Präferenzen sind vielmehr vom Schulleiter aufgrund der jeweiligen Gegebenheiten an

der Schule zu treffen (auch unter Einbeziehung der mit den Schulpartnerschaftsgremien gebotenen

Zusammenarbeit).

2. Wie groß ist die durchschnittliche Stundenzahl anzusetzen, die ein Administrator für

die ihm übertragenen Organisations- und Verwaltungsaufgaben pro Woche aufwendet?

Antwort:

Hier ist zunächst anzuführen, daß es nicht in allen Schultypen Administratoren gibt. Für jene

Schulen, an denen ein Administrator tätig ist, ergibt sich der Umfang des Tätigkeitsbereiches des

Administrators aus der in § 9 Abs. 2 lit. d BLVG aufgestellten Berechnungsmodalität

(1/2 Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe 111 für jede an der Schule geführte Klasse).

Eine sich allenfalls zu 20 Werteinheiten ergebende Differenz ist durch Unterrichtstätigkeit

abzudecken.

3. In welcher Form und in welchem Ausmal3 haben sich die Tätigkeiten des Schulleiters

und des Administrators durch die Schulautonomie und die erworbene Teilrechtsfähig-

keit verändert, bzw. welche Veränderungen sind mittelfristig zu erwarten?

4. Welches Anforderungsprofil wurde an Schulleiter und Administrator in der Vergan-

genheit gestellt, und wie hat sich dieses durch die erworbene Schulautonomie und Teil-

rechtsfähigkeit verändert?

5. Es ist anzunehmen, daß Schulleiter und/oder Administrator auf die veränderten Anfor-

derungen durch Schulungen besser vorbereitet werden. In welcher Form geschieht

dies? Welche Kosten entstehen dadurch im Jahr 1996, und inwieweit wurden diese im

Budget berücksichtigt?

Antwort:

Die Schulen haben noch keine volle Teilrechtsfähigkeit erlangt, sondern die Möglichkeit der

zweckgebundenen Gebarung. Letztere wurde aufgrund der Schulorganisations-Novelle 1 996

eingeführt. Das die Grundlagen der Autonomie untersuchende Projekt "Schule in Bewegung,

Modellschulen entwickeln und erproben Schulautonomie" ist derzeit in der Erprobungs- und

Umsetzungsphase. Für die Schulen gibt es Erleichterungen im Zuge der Entbürokratisierung.

Kompetenzbereinigung, Verkürzung des Instanzenzuges, Deregulierung. etc,. andererseits ist die

weitgehende Zusammenführung von Verantwortung und Kompetenz im Hinblick auf Änderungen

der Aufgabenstrukur auf Schulebene zu untersuchen. Einzelne Modellschulen haben daher bereits

Vorstellungen für Organisations- und Managementversuche vorgebracht.

Die Erprobung dieser Vorschläge bedarf jedoch zumindest der Zustimmung von Bundes-

ministerium für Finanzen und Bundeskanzleramt.

Für eine entsprechende Aus- und Weiterbildung des Personals werden Überlegungen und

Vorschläge im Zuge des Autonomieprojektes vorbereitet und zwar mit folgenden Schwerpunkten.

- Kommunikation und Führung

- Schulentwicklung

- Schulerhaltung

- Schul- und Dienstrecht

- Administration und Verwaltung

- Personalentwicklung

An den Pädagogischen Instituten werden bereits Seminare zum Schulmanagement angeboten,

Diese sollen den Schulleitern jene Basis des Schulmanagements vermitteln, auf der in der Folge

die Umsetzung der Schulautonomie fußen kann.

6. Haben Sie Gutachten an Finanz- und Wirtschaftsexperten in Auftrag gegeben oder von

diesen erhalten, die die Frage der Steigerung der Effizienz der Schuladministration

betreffen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Zu dem angeführten Projekt "Schule in Bewegung" gibt es einen Zwischenbericht, der den

Abgeordneten auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden kann.

7. Ist eine Gesetzesinitiative in Ausarbeitung, die eine Änderung des Anforderungsprofils

künftiger Schulleiter berücksichtigt, von der bisherigen proporzgelenkten Besetzung

abgeht und die Funktion der Schulleitung und der Administration in einer Person ver-

eint? Wenn ja, bis wann ist mit einer Vorlage zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?

Antwort '

Aus dienstrechtlicher Sicht kann unter Anforderungsprofil nur die Normierung der in

dienstrechtlichen Bestimmungen (Beamten-Dienstrechtsgesetz) aufgestellten Anforderungen

verstanden werden. Das Beamten-Dienstrechtsgesetz stellt derzeit noch auf die traditionellen

Aufgaben eines Schulleiters ab. Im Zusammenwirken mit dem Bundeskanzleramt wurden

Überlegungen zur Objektivierung bereits sehr weit entwickelt, bei diesen Überlegungen haben

auch die Fragen des Schulmanagements eine verstärkte Berücksichtigung gefunden,

8. Es ist zu befürchten, daß bis zur notwendigen geeigneten Aus- oder Fortbildung der

Direktoren, insbesondere in größeren Schulen Finanzprobleme entstehen. In welchem

Ausmaß können Sie die diesbezüglichen Beobachtungen der Anfragesteller bestätigen?

9. Wie haben sich die Gesetzesänderungen - auch im Zusammenhang mit dem

"Sparpaket" - auf die Menge der Schulveranstaltungen (Schulsportwochen, Schikurse,

Exkursionen) ausgewirkt?

10. Wie hat sich durch die neue Situation infolge der Schulautonomie die finanzielle

Gewichtung zwischen Betriebskosten und Schulveranstaltungen verschoben?

Antwort:

Das Budget 1997 (UTB Aufwendungen und UT3 Anlagen) wird nach den von Modellschulen und

Landesschulräten bzw. Stadtschulrat für Wien festgelegten einheitlichen Gliederungs- und

Berechnungskriterien auf die Landesschulräte/Stadtschulrat aufgeteilt, die diese Mittel

bedarfsgerecht und transparent an die einzelnen Schulen weitergeben. Die Schulen verwalten die

zugeteilten Mittel eigenverantwortlich., Aufgrund der zweckgebundenen Gebarung und des in

Erprobung befindlichen Bonus-Systems (z.B. bei Reinigung, Energie) eröffnet sich den Schulen

eine größere Flexibilität zur Finanzierung von schulischen Aktivitäten.

Da sich das Projekt ',Schulautonomie" in einigen Bereichen in Erprobung und Umsetzung

befindet, sind die möglichen, finanziellen, organisatorischen und verwaltungsmäßigen

Konsequenzen erst zu evaluieren.

Eine Verschiebung der Budgetmittel zu Lasten von Schulveranstaltungen scheint sich in diesem

Zusammenhang jedenfalls nicht abzuzeichnen.