An den

                          

 

                     Präsidenten des Nationalrates                                                                                    

 

151/AB

                                                                                                                      

                     Parlament

 

1017 WIEN

 

 

Die Abgeordneten AUER und Kollegen haben am 27.  Feber 1996 unter der Nr. 156/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend der Verlegung des Bezirksgendarmerie­kommandos und der Bezirksleitzentrale Thalheim/Wels nach Marchtrenk gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

"l) Um welches bestehende Angebot bzw Gebäude der Gemeinde Marchtrenk handelt es sich?

 

2)      Welcher Umfang an Räumlichkeiten steht laut diesem Ange­bot für die zu verlegenden Stellen zur Verfügung?

 

3)      Welcher m2-Preis für die Miete der benötigten Räumlich­keiten liegt diesem Angebot zugrunde?

 

4)      Wann wurde dieses Angebot durch die Gemeinde Marchtrenk seitens Bürgermeister, Gemeindevorstand oder Gemeinderat erstellt, welchen konkreten Inhalt hatte dieses Angebot und wurde es als bindendes Angebot erstellt?

 

5)      Haben seit der obengenannten Anfragebeantwortung vom

01.12.1995 die angekündigten Gespräche mit den beteilig­ten Bürgermeistern stattgefunden und wenn ja, was war der Inhalt dieser Gespräche?

 

6)       Haben Sie konkrete Vorstellungen, wo der Gendarmeriepo­sten Thalheim untergebracht wird, wenn der derzeitige Vermieter nach Verlegung des Bezirksgendarmeriekommandos nicht mehr bereit sein wird, die Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen?"

Die Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1)

Es handelt sich um das Angebot der Gemeinde Marchtrenk, im Zuge des geplanten Ausbaues des Marktgemeindeamtes auch die Errichtung einer neuen Unterkunft für den Gendarmerieposten Marchtrenk, das Bezirksgendarmeriekommando sowie die Bezirks­leitzentrale zu berücksichtigen.

Zu Frag 2)

Seitens der Marktgemeinde Marchtrenk wurde zugesagt, beim Ausbau des Gemeindeamtes den Umfang an Räumlichkeiten zu berücksichtigen, die den dienstlichen Erfordernissen der Gendarmerie entspricht.

Das vom Landesgendarmeriekommando für Oberösterreich zu erstellende Raum- und Funktionsprogramm wird auf die Unter­bringung eines Gendarmeriepostens für 30 Beamte (inklusive Bezirksleitzentrale) und eines Bezirksgendarmeriekommandos für 4 bis 5 Bedienstete ausgerichtet werden.

 

Zu Frage

 

Nach Zusage der Marktgemeinde Marchtrenk wird der Preis für die Miete der benötigten Räumlichkeiten voraussichtlich zwischen S 60,-- und S 70,-- je m2 liegen.

 

Zu Frage 4)

 

Die Entscheidung über die Verlegung des Bezirksgendarmerie­kommandos und der Bezirksleitzentrale wurde dem Bürgermeister und den Gemeindefunktionären erst am 5.3.1996 zur Kenntnis gebracht.  Die Zusage des oa.  Mietpreises wurde hiebei vom Bürgermeister mündlich erteilt, ein konkretes endgültiges Angebot konnte auf Grund der kurzen Zeitspanne noch nicht erstellt werden.

 

Zu Frage

 

Es haben Gespräche mit den beteiligten Bürgermeistern am 13.2.1996 und am 5.3.1996 stattgefunden; am 13.2.1996 wurde der Sachverhalt erörtert, am 5.3.1996 wurde den Bürgermei­stern im Beisein weiterer Gemeindefunktionäre mitgeteilt, daß die Verlegung des Bezirksgendarmeriekommandos und der Bezirksleitzentrale nach Marchtrenk geplant sei.

 

Zu Frage

 

Sollte der derzeitige Vermieter in Thalheim nach Verlegung des Bezirksgendarmeriekommandos und der Bezirksleitzentrale nach Marchtrenk nicht mehr bereit sein, die Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, müßte eine andere Unterkunft ausge­mittelt werden.

Die Verlegung wird voraussichtlich frühestens im Jahr 1998 stattfinden, sodaß bis dahin die erforderlichen Absprachen getroffen werden können.