1520/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1588/J-NR/1996, betreffend Forschungsgesell-

schaft Seibersdorf GesmbH, Bundesforschungs- und Prüfzentrum Arsenal und der geplanten

Fusion, die die Abgeordneten Dr. GRAF und Kollegen am 29. November 199G an mich ge-

richtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Ehe ich auf die Beantwortung der einzelnen Fragen eingehe, muß ich zu den unten angeführten

Passagen in der Präambel der gegenständlichen Anfrage folgendes feststellen:

Zu Absatz 1:

"Die Republik Österreich ist mit 51 % Gesellschafteranteil Mehrheitseigentümer der For-

schungsgesellschaft Seibersdorf Ges.m.b.H.. Die Republik Österreich trägt 97 % aller Kosten, "

Die Republik Österreich hält 50,463 % Anteile am Gesellschafterkapital zum Stichtag der

letztbeschlossenen Bilanz, das ist der 31. Dezember 1995. Sie trug zu diesem Zeitpunkt 49,7 %

aller Kosten, das sind S 382,695 Mio. (Geamtkosten: S 770,072 Mio.).

Zu Absatz 2:

Die zum 24.10.1996 (Datum des Schreibens) erstellte Prognose des Geschäftsführers konnte

auf Grund eines bereits bis dato innerbetrieblich akkordierten Einsparungspaketes reduziert

werden. Weitere Einsparungsvorgaben, die bis Ende des Geschäftsjahres zum tragen kommen,

lassen eine für 1996 ausgeglichene Bilanzierung der Gesellschaft zu. Die derzeitigen Probleme

werden aus eigener Kraft bewältigt.

Für 1997 herrscht bereits grundsätzlicher Konsens zu einem Sparpaket mit folgenden Kern-

inhalten:

a) Abgeltung des Pensionsstatuts

b) Verzicht auf angehäufte Überzeiten

c) S 36 Mio. Einsparung 1997 aus Entlohnungs- und Sozialthemen

d) S 24 Mio. Einsparung 1997 aus Sachaufwendungen.

Zu Absatz 4:

"Im internationalen Vergleich (siehe Anlage 4) ist bei den Personal- und Sachkosten des

Bundesforschungs- und Prüfzentrum Arsenal wesentlich günstiger als die Forschungsgesell-

schaft Seibersdorf Ges.m.b.H. "

Der Vergleich der Personal- und Sachkosten des BFPZ Arsenal mit der ÖFZS Ges.m.b.H.

bedarf der jeweiligen Ergänzung auf der Einnahmenseite. Unter Berücksichtigung der Ko-

sten/Nutzenrelation ist der Deckungsgrad des BFPZ Arsenal signifikant schlechter im Ver-

gleich zur ÖFZS Ges.m.b.H (Umsatz je Mitarbeiter in ATS 1.000: BFPZ-Arsenal: 342, ÖFZS

Ges.m.b.H.: 749).

Zu Absatz 5:

"Nach allen Hochrechnungen ergibt sich die Fusionslösung als teuerste Variante gegenüber

einer Amtsvariante. Dabei sind Mehrkosten durch die geplante Ausgliederung des Arsenals in

dreistelliger Millionenhöhe zu erwarten. "

Die Fusionslösung bedarf keiner Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe. Die Ausgliede-

rungskosten sind Einmalkosten. Außer den Errichtungskosten (Vorarbeiten zur Eröffnungs-

bilanz, Gesellschaftsvertrag, Rückstellungsbildung, EDV-Erfassung des Anlagevermögens

etc.) fallen keine weiteren Kosten an.

Zu Absatz 6:

"Zusammenfassend kann gesagt werden, daß das Forschungszentrum Seibersdorf ,'pleite,' ist

(siehe Anlage 5, Brief des ehemaligen Geschäftsführers) und dieser Umstand durch einen

potenten Partner behoben werden soll. "

Die OFZS Ges.m.b.H. ist nicht ,'pleite,'. Auch ergeben sich trotz teilweise unterschiedlicher

Aufgabenstellungen Synergien in den Bereichen Bauwesen, Verkehrswesen, Umwelt, Energie-

umwandlung sowie Prüf- und Akkreditierwesen.

Zu Absatz 7:

,'Es liegt der Verdacht nahe, daß durch Veräußerung dieses Familiensilbers unter dem Deck-

mantel der Privatisierung kurzfristig budgetäre Erfolge erzielt werden sollen, ohne Rücksicht-

nahme auf eine gedeihliche Entwicklung im Forschungsbereich. "

Es wird keine Form der Veräußerung vorgenommen, da das Recht der Bundesimmobilien

Gesellschaft m.b.H. (BlG) gemäß Artikel 1, § 3 Abs. 1 BIG-Gesetz, BGBl.Nr. 419/1992, auf

Fruchtnießung an den bundeseigenen Liegenschaften, EZZ 4056, 4059, 4061 und 4070,

KG 01006 Landstraße unberührt bleibt.

Nun zu den Fragen im einzelnen:

1. Wieso wird ein gesundes Unternehmen, das Bundesforschungs- und Prüfzentrum

Arsenal, mit einem offensichtlichen Pleiteunternehmen, der Forschungsgesellschaft

Seibersdorf Ges.m.b.H. fusioniert?

Antwort:

Bereits das Arbeitsübereinkommen der Regierungsparteien für die XlX. Gesetzgebungsperiode

des Nationalrates vom 29. November 1994 (Privatisierung und Ausgliederung) enthielt aus-

drücklich die Ausgliederung des BFPZ Arsenal! als Aufgabe der Bundesregierung. Diese Auf-

gabe wurde im Budgetprogramm der Bundesregierung 1996 bis 2000 vom 20. September 1996

neuerlich festgeschrieben. Das BMWVK erwartet von einer Ausgliederung und einer späteren

Fusionierung mit der ÖFZS Ges.m.b.H. eine erhebliche betriebswirtschaftliche Ergebnissteige-

rung, die bewirkt, daß die Bundeszuschüsse mittelfristig nominal konstant gehalten oder sogar

gesenkt werden können.

Weitere Vorteile der Integration des BFPZ Arsenal mit der ÖFZS Ges.m.b.H. im Wege einer

Fusionierung:

1. Die Fusionierung würde einen Beitrag zur generellen Stärkung der österreichischen For-

schungsinfrastruktur leisten.

2. Verbesserung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit der zwei größten,

außeruniversitären wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen in Österreich.

3. Verbindliche Nutzung von Synergien an beiden Standorten durch straffes, einheitliches

Management anstelle von freien Absprachen.

Die Tätigkeiten der beiden Institutionen werden seit etwa 20 Jahren in jährlich stattfinden-

den Koordinationssitzungen, an denen auch stets Vertreter des Bundesministeriums für

Wissenschaft, Verkehr und Kunst teilnahmen, aufeinander abgestimmt. Seit über einem

Jahr erfolgen diese Abstimmungen in der Arbeitsgemeinschaft "Forschung Austria'" wobei

sich im Vorfeld der Zusammenführung bereits bisher Synergien in folgenden Bereichen

abgezeichnet haben: Qualitätsmanagement, Science- und Technologiepark Wien, Kommuni-

kationstechnik, Meßtechnik, Umweltforschung, Energietechnik, Verkehrstechnik sowie

Ver- und Entsorgungstechnik.

4. Nutzung der privatwirtschaftlichen Gegebenheiten vertrauten Management- und Marketing-

qualitäten des ÖFZS zur Verbesserung der Ertragslage.

-

5. Nutzung der Führungs- und Kontrollkompetenz der in der Gesellschafterversammlung und

im Aufsichtsrat des ÖFZS vertretenen hochrangigen Industriemanager.

6. Durch die Einbindung der sach- und ortskundigen Führungsteams der beiden Institutionen

ist mit einer Verkleinerung der Reibungsverluste während des Überganges von der betriebs-

ähnlichen Einrichtung des Bundes zu einem ergebnisverantwortlichen Standort der ÖFZS-

Arsenal Ges.m.b.H. zu rechnen.

7. Schrittweise Entlastung des Bundeshaushaltes durch die Nicht-Nachbesetzung von Plan-

stellen. Die Ausgliederung bei voller Beibehaltung des Standortes Arsenal würde erhebliche

Einmalkosten verursachen (zu erwartende gewerberechtliche Auflagen, nachzuholende

Sanierung von Gebäuden und Anlagen). Diese Kosten sind jedoch als vom volkswirtschaft-

lichen Standpunkt sinnvoll und gerechtfertigt im Hinblick auf eine Anpassung des BFPZ

Arsenal an die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen anzusehen.

8. Durch die Zusammenlegung des ÖFZS mit dem BFPZ Arsenal sind Einsparungseffekte im

Gemeinkostensektor möglich (insbesondere durch Zusammenlegung und Straffung der

administrativen Funktionen und durch die Schaffung eines einheitlichen, nichtkameralisti-

schen Rechnungswesens für beide Standorte). Erst dadurch wird es möglich, freiwerdende

Planstelle in der Administration nicht mehr nachzubesetzen, ohne daß ein Performance-

Verlust für die operativen Bereiche spürbar wird.

9. Durch bessere Mehrfachnutzung des vorhandenen Geräteparks (85% der Geräte und In-

strumente im Arsenal werden weniger als 33% ihrer in der normalen Dienstzeit gegebenen

Verfügbarkeit tatsächlich genutzt) und sparsamere, gemeinsame lnvestitionspläne beider

Standorte.

2. Ist eine Insolvenz des Forschungszentrum Seibersdorf ohne Fusion mit dem Arsenal

hintanzuhalten?

Wenn ja, durch welche Maßnahmen? .

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Ja. In der ÖFZS Ges.m.b.H. herrscht grundsätzlicher Konsens zu einem Sparpaket mit folgen-

den Kerninhalten.

- Abgeltung des Pensionsstatuts

- Verzicht auf angehäufte Überzeiten

- S 36 Mio. Einsparung 1997 aus Entlohnungs- und Sozialthemen

- S 24 Mio. Einsparung 1997 aus Sachaufwendungen

3. Gab/gibt es auch andere Fusionspläne betreffend Bundesforschungs- und Prüfzentrum

Arsenal?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

4. Gab/gibt es Alternativpläne um die Forschungsgesellschaft Seibersdorf vor der

" Pleite" zu retten?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Es gab auch die Varianten der Errichtung der Arsenal Ges.m.b.H. als Tochtergesellschaft der

ÖFZS, die Zerteilung und teilweise Aus- und Umgliederung sowie die partielle Stillegung des

Arsenals.

Im Zuge der Vorbereitung des Gesetzesentwurfes wurden alle genannten Varianten mit Ver-

tretern der beteiligten Unternehmen, Ministerien und der FGG unter Leitung einer Wirtschafts-

treuhand Ges.m.b.H. untersucht und als - sowohl wirtschaftlich als auch wissenschaftlich -

beste Variante die Ausgliederung und spätere operative und strategische Zusammenführung mit

der ÖFZS angesehen.

5. Welchen Geldbedarf hat das Forschungszentrum Seibersdorf zum Stichtag der An-

frage (aufgegliedert nach Art des Geldbedarfes)?

Antwort:

Der Geldbedarf für Personal, Sachaufwand und Investitionen der ÖFZS Ges.m.b.H. für das

Arbeitsjahr 1996 (Stichtag 29.11.1996) ist gedeckt durch erhöhte Einnahmen bei Forschungs-

leistungen, durch Sparmaßnahmen und durch den Zuschuß des Bundes (siehe BVA 1 996, Ka-

pitel 14). Die wirtschaftlichen Probleme wurden/werden aus eigener Kraft bewältigt, für strate-

gische Forschung werden zusätzlich S 30 Mio. erforderlich werden.

6. Welche budgetäre Entwicklung wird nach der Fusion der beiden Anstalten angenom-

men?

Antwort:

Bei der budgetären Entwicklung für die gem. § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die For-

schungs- und Prüfzentrum Arsenal Ges.m.b.H. geplante strategische und operative Zusammen-

führung der Gesellschaft mit der ÖFZS Ges.m.b.H. und der damit verbundenen Reenginee-

ringmaßnahmen in allen Bereichen wird bis zum Jahre 2001 unter Zugrundelegung einer Grob-

quantifizierung (Erhöhung des Auftragsvolumens um ca. 34 % ) mit einem sinkenden Zuschuß-

bedarf von 9 % gerechnet.

7. Was wurde unternommen, um die notwendigen Budgetmittel, die zur Abdeckung der

nicht vorhandenen Pensionsrücklagen dienen aufzutreiben?

Antwort:

Es wurde gesellschafts intern grundsätzlicher Konsens über eine Variante ,'einmalige Ablöse-

zahlung', sowie die Höhe dieser Ablösezahlung erzielt. Beide Maßnahmen wurden dem Auf-

sichtsrat in der Dezembersitzung zur Beschlußfassung vorgelegt.

8. Wer ist verantwortlich für diese Falschberechnung?

Antwort:

Die Verantwortung bei einer Gesellschaft m.b.H. trägt handelsrechtlich immer die Geschäfts-

führung. Auch beim Heranziehen vom externen Beratern liegt letztendlich die Haftungsfrage

bei der Geschäftsführung.

9. Gab es bzw. wird es diesbezüglich personelle Konsequenzen geben?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Antwort,

a. Die Ablöse des kaufmännischen Geschäftsführers ist bereits erfolgt.

b. Ja, der kaufmännische Geschäftsführer wurde fristlos entlassen.

10. Wieso ignorieren Sie die negativen Stellungnahmen der Gewerkschaft öffentlicher

Dienst und der Arbeiterkammer7

Antwort:

Die Stellungnahmen der Arbeiterkammer bzw. der GÖD beziehen sich auf den Gesetzesentwurf

Oktober 1995 und sind daher nicht mehr wirklich relevant. Die meisten Anregungen der Arbei-

terkammer wurden jedoch sehr wohl aufgegriffen und sind auch in den vorliegenden Gesetzes-

entwurf eingeflossen.

Zum Beispiel:

- Errichtung des Amtes als nachgeordnete Dienststelle,

- Zuteilung zum Amt nur für Beamte, nicht auch für Vertragsbedienstete,

- die Gesellschaft setzt die Rechte und Pflichten des Bundes gegenüber den Vertragsbedien-

steten fort, -

- die Gesellschaft hat dem Bund den Aufwand der Aktivbezüge der Beamten zu ersetzen und

an den Bund monatlich einen Beitrag zur Deckung des Pensionsaufwandes zu leisten,

- der Dienststellenausschuß des Arsenals gilt als Betriebsrat; die Beamten gehören weiter

dem Wirkungsbereich des Zentralausschusses beim Bundesministerium für Wissenschaft,

Verkehr und Kunst an,

- beabsichtigte Kündigungen können nicht vor dem 1 . 1 . 1 998 rechtswirksam ausgesprochen

werden.

Die negative Stellungnahme (aus dem Jahre 1995) seitens Gewerkschaft öffentlicher Dienst und

Arbeiterkammer zur Bilanz Seibersdorf bzw. zur Rückstellungsproblematik hat einen wesentli-

chen Beitrag zum Verhalten der Betriebsräte geleistet und dieselben zum Sparpaket noch mehr

ermuntert. Diese positive Ermunterung wird dazu führen, daß diese Probleme mit der notwendi-

gen Dynamik bereinigt werden können.

1 1. Erachten Sie es als sinnvoll, die Fehlbeträge der Forschungsgesellschaft Seibersdorf

Ges.m.b.H. durch Veräußerung der zum Bundesforschungs- und Prüfzentrum Arse-

nal zugehörigen Liegenschaft ( " Familiensilber ', ) mit einem Schätzwert von etwa

öS 1 Milliarde abzudecken?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum ist es so geplant?

Antwort:

Es wird keine Form der Veräußerung vorgenommen, da das Recht der Bundesimmobilien Ge-

sellschaft m.b.H. (BIG) gemäß Artikel 1, § 3 Abs. 1 BLG-Gesetz, BGBl.Nr. 419/1992, auf

Fruchtnießung an den bundeseigenen Liegenschaften, EZZ 4056, 4059, 4061 und 4070,

KG 01006 Landstraße unberührt bleibt.

12. Erachten Sie eine Verlängerung des befristeten "Arsenalgesetzes", für sinnvoll?

Wenn ja, warum gibt es dann eine entsprechende anderslautende Regierungsvorlage?

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Das vorliegende Bundesgesetz wurde bereits beschlossen, aber bereits im Jahre 1991 empfahl

eine Studie von A.T. KEARNY im Rahmen einer Studie die Überführung in eine Ges.m.b.H.

(diese Ansicht wurde auch von der FGG geteilt), um die Organisation besser den wirtschaftli-

chen Bedingungen anpassen zu können. Die Ausgliederung entspricht auch einem wichtigen

volkswirtschaftlichen Anliegen in Übereinstimmung mit dem Ziel der Sparsamkeit, Wirtschaft-

lichkeit und Zweckmäßigkeit und läßt eine Entlastung des Bundeshaushaltes erwarten.