1521/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage Nr. 1669/J der Abgeordneten Ing. Wolfgang Nußbaumer und

Genossen vom 13. Dezember 1996, betreffend Teilnahme Österreichs an der dritten Stufe

der Wirtschafts- und Währungsunion am 1.1.1999, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1:

Zunächst ist zu bemerken, daß die österreichische Finanzpolitik schon seit langem unter

ähnlichen Bedingungen, wie sie in der WWU gegeben wären, mit Verzicht auf eigenständige

geldpolitische Maßnahmen operiert. Weiters ist zu beachten, daß - im Gegensatz zu einer

weit verbreiteten Meinung - auch in der WWU ein Handlungsspielraum für die nationale

Fiskalpolitik vorhanden sein wird, der jedoch nach oben hin eine Begrenzung bezüglich der

Neuverschuldung erfährt.

Eine der wesentlichen Aufgaben der Fiskalpolitik ist es, konjunkturpolitische Impulse zu

setzen. Dies ist im Rahmen der mittelfristigen Ziele des "Paktes für mehr Stabilität und

Wachstum" und auch im Rahmen der mittelfristigen Budgetpolitik der Bundesregierung

durchaus möglich, und sogar besser möglich, als dies ohne konsolidierungsorientierte

Fiskalpolitik der Fall wäre.

Zu 2:

Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank wird ebenso, wie derzeit jene der OeNB, keine

direkten Auswirkungen auf die Fiskalpolitik haben. Sowohl die Geld- als auch die Fiskalpolitik

werden darauf abzielen, einen stabilitätsorientierten Wachstumskurs zu verfolgen bzw. zu

stützen.

Zu 3:

Der "Pakt für mehr Stabilität und Wachstum" beschränkt die Fiskalpolitik lediglich insofern,

als eine übermäßige bzw. exzessive Neuverschuldung nicht zulässig wäre. Diese Ziel-

setzung stimmt durchaus mit der Ausrichtung der mittelfristigen Budgetpolitik der Bundes-

regierung überein.

Zu 4:

Der "Pakt für mehr Stabilität und Wachstum" verbietet keine finanzpolitischen Maßnahmen,

sondern sanktioniert lediglich exzessive Defizite, die nicht innerhalb einer gewissen Frist

beseitigt werden. Im übrigen verweise ich auf meine Antworten auf die Fragen 1 und 2.

Zu 5:

ln der dritten Stufe der WWU wird es verschiedene Mechanismen geben, die eine finanzielle

Solidarität, wie sie in der Anfrage zum Ausdruck kommt, ausschließt-

a) Die Mitgliedstaaten können nicht dazu verpflichtet werden, die Schulden eines anderen

Mitgliedstaates zu übernehmen ("No-bail-out"-Klausel gemäß Art. 1 O4b EU-V).

b) Die EZB darf gemäß Art. 1 04 und 1 O4a EU-V die öffentlichen Schulden eines Mitglied-

staates nicht übernehmen oder öffentlichen Gebietskörperschaften einen bevorrechtigten

Zugang zu Kreditfazilitäten des ESZB gewähren, bzw. die öffentlichen Schulden nicht im

Wege von Inflation aufgrund des EZB-Primats der Geldwertstabilität monetisieren.

c) Der "Pakt für mehr Stabilität und Wachstum" soll verhindern, daß Zinsen-Schulden-

Spiralen in Gang gesetzt werden, die zu untragbaren öffentlichen Schuldenständen führen.

d) Sollte die öffentliche Schuldenlast eines Mitgliedstaates nicht mehr tragbar erscheinen

bzw. die Tendenz hiezu aufweisen, werden die Finanzmärkte diese Länder mit höheren

Zinsprämien und Kreditrationierungen sanktionieren.

Zu 6:

Die Integrationsfortschritte seit Bestehen der Europäischen Gemeinschaft sind nicht zuletzt

darauf zurückzuführen, daß im Vertrag keine Austrittsklausel vorgesehen ist. Damit war von

Anfang an eine gewisse Stabilität in den politischen Rahmenbedingungen gegeben und eine

schrittweise Annäherung in den verschiedenen Gemeinschaftsbereichen möglich. Was die

Wirtschafts- und Währungsunion betrifft, so würde die Einfügung einer Austrittsklausel die

Festlegung unwiderruflich fester Wechselkurse, wie dies in Art. 1 091 EU-V vorgesehen ist, de

facto unmöglich machen. Die Folge wäre, daß auch weiterhin ein erheblicher Unsicherheits-

spielraum für die Volkswirtschaften der EU bliebe und die positiven Effekte der WWU auf

lnvestitionen, Wachstum und Beschäftigung entsprechend geringer ausfallen würden.

Zu 7:

Mit der weitgehenden Verwirklichung des Binnenmarktes am 1.1.1993 sind die Voraus-

setzungen für die WWU im wesentlichen bereits geschaffen worden. ln einzelnen Politik-

bereichen werden aber dennoch weitere Integrationsschritte erforderlich sein, wie beispiels-

weise in der Steuerpolitik.

Zu 8:

Ich gehe davon aus, daß die dritte Stufe der WWU, wie vorgesehen, am 1.1.1999 in Kraft

treten wird.

Zu 9. :

Es wird sich auch in der dritten Stufe der WWU nichts am Wert von Spareinlagen ändern.

Die Spareinlagen werden in der dritten Stufe der WWU in Euro umgerechnet werden, somit

in Österreich als auch im gesamten Euro-Gebiet denselben realen Wert wie vorher

aufweisen. Die auf Preisstabilität verpflichtete EZB wird, wie jetzt die OeNB, im gesamten

Euro-Gebiet gewährleisten, daß die innere Stabilität durch niedrige Inflationsraten aufrecht-

erhalten bleibt.

Zu 10:

Die Einhaltung der Konvergenzkriterien laut EU-Vertrag und der "Pakt für mehr Stabilität und

Wachstum,' sichern einen ',harten" Euro.

Angebot und Nachfrage nach Anleihen, und damit der langfristige Zinssatz, werden durch

viele Faktoren bestimmt, so u.a. durch Inflationserwartungen der Anleger und die Geldpolitik

der europäischen Notenbanken, bzw. ab 1 . 1 . 1 999 der Europäischen Zentralbank.

Die Erwartungen der Finanzmärkte sind bekanntlich nur schwer vorhersehbar, es kann aber

davon ausgegangen werden, daß Erwartungen über Zinsänderungen bereits jetzt vorweg-

genommen sind und sich in den aktuellen Zinssätzen widerspiegeln. -

Zu 11:

Aus meiner Sicht wird sich zunächst ein nahezu einheitlicher europäischer Zinssatz für

vergleichbare Anlagen herausbilden. Nach einer kurzen Übergangszeit sollte es aufgrund

der weiter fortschreitenden Konvergenz auf allen Gebieten und der dann vorhandenen

Transparenz und Liquidität der europäischen Finanzmärkte einen einheitlichen europäischen

Zinssatz geben. Ich erwarte durch den Wegfall des Wechselkursrisikos in der WWU keinen

Anstieg des Zinsniveaus für Österreich.

Zu 12.

Mit der Verwirklichung der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion ist aufgrund

des Wegfalls von Wechselkursschwankungen, der Reduktion von Transaktionskosten und

Unsicherheiten ein wirtschaftlicher Wachstumsimpuls zu erwarten. Für Österreich dürfte sich

kurzfristig insbesondere die Wettbewerbsposition gegenüber typischen Abwertungsländern

verbessern. Diese Faktoren sollten über die erhöhte wirtschaftliche Dynamik auch positiv auf

den Arbeitsmarkt wirken und die Beschäftigung insgesamt erhöhen. Die wesentliche Voraus-

setzung für das Lukrieren der wirtschaftlichen Vorteile der dritten Stufe der WWU stellt das

Funktionieren der flexiblen Lohnbildung dar. Die Bedeutung der Lohnbildung als Instrument

der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und der Abfederung von nationalen Konjunktur-

entwicklungen wird sich erhöhen. Österreich hat hier besonders gute Startbedingungen.

Detaillierte Studien zu sektoralen Auswirkungen nach Verwirklichung der dritten Stufe der

WWU liegen derzeit nicht vor. Wie mir berichtet wird, beschäftigen die Banken Spezialisten

für die Bewältigung der Umstellung. Für diesen Bereich ist zu erwarten, daß in einer ersten

Phase der höchste Anpassungsbedarf durch den teilweisen Wegfall des Devisen- und

Valutengeschäftes zu erwarten ist. Ich bin aber der Überzeugung, daß sich der Sektor auf

die neue Situation einstellt und - ebenso wie in anderen Ländern der voraussichtlichen Euro-

Zone - neue Geschäftsfelder erschließen wird .

Zu 13.:

Ein optimaler Währungsraum liegt vor, wenn die beteiligten Länder über Anpassungs-

mechanismen verfügen, die trotz Aufgabe der Wechselkursflexibilität und der geldpolitischen

Autonomie die Absorption wirtschaftlicher Schocks ohne zusätzliche Kosten ermöglichen.

Der EU-V verlangt eine zweijährige Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkurs-

mechanismus des EWS ohne Abwertung gegenüber der Währung eines anderen Mitglied-

staates, um an der dritten Stufe der WWU teilnehmen zu können. Es ist aus meiner Sicht

ausreichend, das Vorhandensein von geeigneten Anpassungsmechanismen zu belegen. Die

Währungen jener Länder, die schon derzeit eng mit der DM verbunden sind, erfüllen nach

Ansicht der meisten Wissenschaftler bereits jetzt die Bedingungen eines optimalen

Währungsraumes.

Zu 14:

Österreich und andere EU-Mitgliedstaaten haben durch ihre erfolgreiche Hartwährungspolitik

bewiesen, daß eine ausreichend starke Diversifikation der Industrien und die nötige

Flexibilität von Preisen und Löhnen gegeben ist. Österreich verfügt im internationalen

Vergleich über eine sehr hohe Reallohnflexibilität.

Eine vor kurzem veröffentlichte Binnenmarktstudie der Kommission belegt, daß der Binnen-

markt die Produktdiversifikation in den EU-Staaten verstärkt hat.

Weitere Anstrengungen und höhere Flexibilität der Wirtschaft in den nächsten Jahren sind

aber für alle EU-Mitgliedsländer unerläßlich, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit

aufrechterhalten zu können.

Zu 1 5. :

Die angesprochenen direkten Fiskaltransfers sollen sich offensichtlich auf einen euro-

päischen Finanzausgleich beziehen. Durch die Struktur- und den Kohäsionsfonds der EU

gibt es bereits jetzt beträchtliche Fiskaltransfers innerhalb der EU. Ein darüber hinaus-

gehender europäischer Finanzausgleich steht derzeit in der EU nicht zur Diskussion.

ln der Präambel des EU-Vertrages wird von einem "immer engeren Zusammenschluß der

europäischen Völker" gesprochen. Laut Art. 2 dieses Vertrages ist es Aufgabe der

Gemeinschaft, "den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität

zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern',. Die österreichische Bevölkerung hat bekanntlich in

einer Volksabstimmung diesem Vertrag zugestimmt.

Zu 16:

In der vom Bundesministerium für Finanzen geleiteten Strategiegruppe, der auch die

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und für Justiz, die Sozialpartner sowie in

das Börsengeschehen involvierte Personen angehören, wurden diese Fragen schon

beraten. Die Grundzüge des beschlossenen Programms sind:

. Überprüfung der steuerlichen Rahmenbedingungen, wobei eine Gleichstellung der Aktien

mit den Rentenwerten bei der Börsenumsatzsteuer angeregt wurde,

. eine Börsereform, die organisatorisch die Verwaltung der Börse durch eine neu zu

gründende Börse Aktiengesellschaft unter Fusion mit der ÖTOB und geschäftsfeldmäßig

den Handel mit Ostwerten enthalten soll,

. die Überlegung weiterer kapitalmarktfördernder Maßnahmen unter Einbeziehung auch

möglicher gesellschaftsrechtlicher Änderungen in bezug auf die Erweiterung der Zulässig-

keit des Ankaufs eigener Aktien, das Umwandlungsrecht, die mögliche Schaffung einer

,'kleinen Aktiengesellschaft" und Übernahmsregelungen, die hostile take overs verhindern

oder zumindest erschweren sollten,

. verstärkte Bankberatung in Richtung Verkauf von Aktienwerten.

Vier Arbeitsgruppen werden die angeführten Problembereiche weiter untersuchen.

Zu 17:

Die angesprochenen Nischen werden von der Wiener Börse bereits geprüft. So sollten

beispielsweise Derivate aus Osteuropa an die ÖTOB gebracht werden. Die Wiener Börse

plant darüber hinaus ein eigenes Handelssegment für Klein- und Mittelbetriebe.

Zu 18:

In österreichischen Wirtschaftskreisen wird, ähnlich wie in Deutschland, überlegt,

sogenannte ',unechte Quotenaktien" einzuführen. Der Unterschied zu echten Quotenaktien

liegt darin, daß hier noch ein auf einen bestimmten Gesamtnennbetrag lautendes Grund-

kapital existiert. Obwohl die diesbezüglichen Überlegungen noch nicht zum Abschluß

gekommen sind, sehe ich die darin liegenden Vorteile im Falle der Währungsumstellung auf

den Euro. Durch diese Quotenaktien würde das Erfordernis von Kapitalveränderungen, die

nur zwecks Erzielung runder Aktiennennbeträge erforderlich wären, bzw. der dadurch

entstehende Aufwand entfallen. ln der Bundesregierung ist der Bundesminister für Justiz für

die Änderung des Aktiengesetzes zuständig.

Zu 19,:

Überlegungen in Richtung auf Erweiterung der Möglichkeiten zum Rückkauf eigener Aktien

werden in der unter Punkt 16 erwähnten Arbeitsgruppe angestellt. Ressortmäßig zuständig

ist auch hier der Bundesminister für Justiz.

Zu 20.:

Es bestehen keinerlei steuerliche Hemmnisse für eine Veranlagung in Risikokapital. So sind

etwa wirtschaftliche Verluste aus Kommanditbeteiligungen grundsätzlich mit anderen

Einkünften ausgleichsfähig. Dividenden und sonstige Erträgnisse aus österreichischen

Aktien sind mit dem Kapitalertragsteuerabzug in der Höhe von 259% endbesteuert, wahlweise

können sie statt dessen auch mit dem halben Durchschnittsteuersatz versteuert werden.

Junge Aktien sind sonderausgabenbegünstigt; ihre Erträge sind völlig steuerbefreit. ln

diesem Zusammenhang wird bemerkt, daß erst vor relativ kurzer Zeit neue steuerlich

geförderte Beteiligungsformen eingeführt worden sind, nämlich die Wohnsparaktien bzw.

Wandelschuldverschreibungen zur Förderung des Wohnbaus (Erträge bis 4"/o bezogen auf

das Nominale steuerbefreit, Anschaffungskosten sonderausgabenbegünstigt) sowie die

Beteiligungen an Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (Steuerbefreiung für Nominale bis

zu 200.000 S jährlich).

Die Einführung neuer steuerlicher Förderungen für Risikokapital erscheint derzeit nicht

erforderlich.

Zu 21.:

Aus den Erhebungen der Bank für lnternationalen Zahlungsausgleich (BlZ) stammenden

Daten kann kein derartiger Schluß gezogen werden. Es handelt sich nicht um eine Gegen-

überstellung von realwirtschaftlichen und spekulativen, sondern um eine von realwirtschaft-

lichen und finanziellen Tranksaktionen. Die in der Frage vorgenommene implizite Gleich-

setzung von finanziellen mit spekulativen Transaktionen ist ökonomisch unrichtig. Sowohl im

realwirtschaftlichen als auch im finanziellen Bereich kann es spekulative Transaktionen

geben. Ob eine Transaktion spekulativen Charakter aufweist, hängt von den Motiven der

daran Beteiligten und nicht von der Art der Transaktion ab. Die gleiche Transaktion - z.B. ein

Termingeschäft in Fremdwährung - kann spekulativ oder nicht spekulativ sein. Da die Motive

der Transakteure nicht bekannt sind, kann aus den verfügbaren statistischen Daten nicht auf

ein bestimmtes Ausmaß an Spekulationen geschlossen werden.

Die Gefahr von Devisenspekulationen vor Festlegung des Teilnehmerkreises an der dritten

Stufe der Währungsunion erscheint aus heutiger Sicht gering. Wie in der Konvergenz der

Zinsniveaus in den potentiellen Teilnehmerländern, der stabilen Entwicklung der Wechsel-

kurse sowie der erfolgreichen Einbindung der Finnmark und der italienischen Lira in den

Wechselkursmechanismus des EWS zum Ausdruck kommt, beurteilen die Finanzmärkte die

Einbindung eines relativ großen Länderkreises und den Übergang in die Währungsunion

optimistisch. Daraus läßt sich schließen, daß Devisenspekulationen signifikanten Ausmaßes

unwahrscheinlich erscheinen. Zusätzlich schaffen institutionelle Regelungen, wie der

Stabilitätspakt und das EWS 11, mit dem Euro als Ankerwährung, Sicherheit und wirtschaft-

liche Glaubwürdigkeit.

Zu 22.:

Eine glaubwürdige Wirtschaftspolitik, eine solide Finanz- und Geldpolitik - sichergestellt

durch die Konvergenzkriterien - ,der "Pakt für mehr Stabilität und Wachstum" und eine unab-

hängige Europäische Zentralbank sowie eine enge geldpolitische Zusammenarbeit zwischen

allen beteiligten Notenbanken sind die geeigneten Mittel gegen mögliche Spekulationen auf

den Devisen- und Kapitalmärkten.

Jene Länder, die wie Österreich in den letzten Jahrzehnten eine stabilitätsorientierte

Wirtschaftspolitik betrieben haben, sind gegen Devisenspekulationen gut geschützt.

Zu 23.:

Langfristig orientierte Kapitalströme zu den effizientesten Anlagemöglichkeiten sind uner-

läßlich für eine funktionierende, offene Volkswirtschaft. Eine Besteuerung langfristig

orientierter Kapitalströme würde zu einem Effizienz- und Wachstumsverlust führen.

Kurzfristige Spekulationsströme, die nicht auf ökonomischen Fundamentaldaten basieren

und keine wachstumsfördernde Wirkung haben, können jedoch zu starken Wechselkurs-

schwankungen beitragen.

Eine Besteuerung von Kapitalströmen würde aber nur dann sinnvoll sein, wenn ein weltweit

akkordiertes Vorgehen gewährleistet wäre. Ansonsten besteht die Gefahr von Kapitalflucht in

jene Länder, die sich einem solchen Übereinkommen nicht anschließen.

Zu 24.:

Die am EWS 11 teilnehmenden Mitgliedstaaten werden verpflichtet sein, jährlich Konvergenz-

programme vorzulegen, die sich in fiskalischer Hinsicht an den Erfordernissen der

Stabilitätsprogramme orientieren.

Zu 25.:

Entsprechend dem Art. 1O9k (3) findet der Art. 1O4c (11 ), der Geldbußen bei mangelnder

Berücksichtigung der Ratsempfehlungen bei Bestehen eines übermäßigen Defizits vorsieht,

nur für Teilnehmer an der dritten Stufe der WVVU Anwendung. Dementsprechend werden für

Nichtteilnehmer an der dritten Stufe der WWU keine Geldbußen auferlegt werden. Dies ist

sachlich gerechtfertigt, weil diese Länder die Stabilität der Eurozone nicht gefährden können.

Zu 26. :

Die Gestaltung des EWS 11 zielt darauf ab, die Konvergenz der nicht an der einheitlichen

Währung teilnehmenden Mitgliedstaaten zu fördern, um auf diese Weise deren

Anstrengungen zur Einführung der einheitlichen Währung zu unterstützen. So ist in diesem

Zusammenhang insbesondere vorgesehen, daß die Wechselkurse jener Mitgliedstaaten, die

nicht sofort an der Eurozone teilnehmen, je nach Konvergenzfortschritt, durch Verringerung

der Bandbreite enger an den Euro angebunden werden. Eine wichtige Grundlage bietet

weiters auch Art. 1 03 EU-V, in dem u.a. die Koordination in wirtschaftspolitischen Fragen

sowie die Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung und die Vereinbarkeit mit den

wirtschaftspolitischen Zielen der Gemeinschaft durch den Rat geregelt ist.

Zu 27. '

Diese Frage muß man in einem Gesamtkontext sehen. Wirtschaftlich nicht gerechtfertigte

Preissteigerungen, die zu Lasten der Konsumenten gehen, können vor allem in jenen

Wirtschaftsbereichen auftreten, wo der Wettbewerb weniger ausgeprägt bzw. die

Ortsgebundenheit der Konsumenten sehr groß ist. Daher müssen Überlegungen angestellt

werden, wie man dieser Problematik wirkungsvoll begegnen kann. Eine gewisse Art der

Preisüberwachung in der sensiblen Umstellungsphase ab dem 1 . Jänner 2002 ist daher zu

überlegen. Darüber finden derzeit Beratungen statt.

Zu 28.: ,

Gemäß der politisch bereits beschlossenen Euro-Verordnung gibt es klare Regeln, wann bei

der Umstellung auf den Euro auf- oder abgerundet wird. Der Handel wird nicht dazu

gezwungen werden, zu seinen Ungunsten abzurunden. Gleichzeitig wird jedoch darauf zu

achten sein, daß die Umstellung keinerlei Erhöhung des gesamtwirtschaftlichen Preisniveaus

mit sich bringt.

Zu 29. :

Die Frage von Preissteigerungen korreliert sehr stark mit dem Grad an Wettbewerb in einem

Wirtschaftszweig. Ist der Wettbewerb in einem Wirtschaftszweig geringer, sind nicht durch

Kosten gerechtfertigte Preissteigerungen sehr wahrscheinlich und bringen daher Nachteile

für die Konsumenten. Deshalb wird der Markt dort Preissteigerungen verhindern können, wo

der Wettbewerb besonders intensiv ist. ln Wirtschaftszweigen mit oligopolistischen und

monopolistischen Strukturen, bzw. überall dort, wo die Ortsgebundenheit der Konsumenten

besonders groß ist, wird der Markt hingegen nicht notwendigenweise für eine entsprechende

Disziplinierung sorgen.

Zu 30. :

Der Prozeß der Lohnbildung fällt in die Zuständigkeit der Sozialpartner. Ich ersuche um

Verständnis, daß ich daher zu solchen Fragen nicht Stellung nehmen kann.

Zu 31.:

Maßnahmen für eine Preisüberwachung dienen nicht dazu, den Unternehmen zusätzliche

Kosten aufzubürden, sondern die Konsumenten vor überhöhten, ungerechtfertigten Preis-

steigerungen seitens der Unternehmer zu schützen.

Zu 32.:

Der genannte Termin ist Ergebnis umfangreicher Studien und Beratungen. Eine Änderung

des Euro-Fahrplanes steht derzeit nicht zur Diskussion.