1521/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 1669/J der Abgeordneten Ing. Wolfgang Nußbaumer und
Genossen vom 13. Dezember 1996, betreffend Teilnahme Österreichs an der dritten Stufe
der Wirtschafts- und Währungsunion am 1.1.1999, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1:
Zunächst ist zu bemerken, daß die österreichische Finanzpolitik schon seit langem unter
ähnlichen Bedingungen, wie sie in der WWU gegeben wären, mit Verzicht auf eigenständige
geldpolitische Maßnahmen operiert. Weiters ist zu beachten, daß - im Gegensatz zu einer
weit verbreiteten Meinung - auch in der WWU ein Handlungsspielraum für die nationale
Fiskalpolitik vorhanden sein wird, der jedoch nach oben hin eine Begrenzung bezüglich der
Neuverschuldung erfährt.
Eine der wesentlichen Aufgaben der Fiskalpolitik ist es, konjunkturpolitische Impulse zu
setzen. Dies ist im Rahmen der mittelfristigen Ziele des "Paktes für mehr Stabilität und
Wachstum" und auch im Rahmen der mittelfristigen Budgetpolitik der Bundesregierung
durchaus möglich, und sogar besser möglich, als dies ohne konsolidierungsorientierte
Fiskalpolitik der Fall wäre.
Zu 2:
Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank wird ebenso, wie derzeit jene der OeNB, keine
direkten Auswirkungen auf die Fiskalpolitik haben. Sowohl die Geld- als auch die Fiskalpolitik
werden darauf abzielen, einen stabilitätsorientierten Wachstumskurs zu verfolgen bzw. zu
stützen.
Zu 3:
Der "Pakt für mehr Stabilität und Wachstum" beschränkt die Fiskalpolitik lediglich insofern,
als eine übermäßige bzw. exzessive Neuverschuldung nicht zulässig wäre. Diese Ziel-
setzung stimmt durchaus mit der Ausrichtung der mittelfristigen Budgetpolitik der Bundes-
regierung überein.
Zu 4:
Der "Pakt für mehr Stabilität und Wachstum" verbietet keine finanzpolitischen Maßnahmen,
sondern sanktioniert lediglich exzessive Defizite, die nicht innerhalb einer gewissen Frist
beseitigt werden. Im übrigen verweise ich auf meine Antworten auf die Fragen 1 und 2.
Zu 5:
ln der dritten Stufe der WWU wird es verschiedene Mechanismen geben, die eine finanzielle
Solidarität, wie sie in der Anfrage zum Ausdruck kommt, ausschließt-
a) Die Mitgliedstaaten können nicht dazu verpflichtet werden, die Schulden eines anderen
Mitgliedstaates zu übernehmen ("No-bail-out"-Klausel gemäß Art. 1 O4b EU-V).
b) Die EZB darf gemäß Art. 1 04 und 1 O4a EU-V die öffentlichen Schulden eines Mitglied-
staates nicht übernehmen oder öffentlichen Gebietskörperschaften einen bevorrechtigten
Zugang zu Kreditfazilitäten des ESZB gewähren, bzw. die öffentlichen Schulden nicht im
Wege von Inflation aufgrund des EZB-Primats der Geldwertstabilität monetisieren.
c) Der "Pakt für mehr Stabilität und Wachstum" soll verhindern, daß Zinsen-Schulden-
Spiralen in Gang gesetzt werden, die zu untragbaren öffentlichen Schuldenständen führen.
d) Sollte die öffentliche Schuldenlast eines Mitgliedstaates nicht mehr tragbar erscheinen
bzw. die Tendenz hiezu aufweisen, werden die Finanzmärkte diese Länder mit höheren
Zinsprämien und Kreditrationierungen
sanktionieren.
Zu 6:
Die Integrationsfortschritte seit Bestehen der Europäischen Gemeinschaft sind nicht zuletzt
darauf zurückzuführen, daß im Vertrag keine Austrittsklausel vorgesehen ist. Damit war von
Anfang an eine gewisse Stabilität in den politischen Rahmenbedingungen gegeben und eine
schrittweise Annäherung in den verschiedenen Gemeinschaftsbereichen möglich. Was die
Wirtschafts- und Währungsunion betrifft, so würde die Einfügung einer Austrittsklausel die
Festlegung unwiderruflich fester Wechselkurse, wie dies in Art. 1 091 EU-V vorgesehen ist, de
facto unmöglich machen. Die Folge wäre, daß auch weiterhin ein erheblicher Unsicherheits-
spielraum für die Volkswirtschaften der EU bliebe und die positiven Effekte der WWU auf
lnvestitionen, Wachstum und Beschäftigung entsprechend geringer ausfallen würden.
Zu 7:
Mit der weitgehenden Verwirklichung des Binnenmarktes am 1.1.1993 sind die Voraus-
setzungen für die WWU im wesentlichen bereits geschaffen worden. ln einzelnen Politik-
bereichen werden aber dennoch weitere Integrationsschritte erforderlich sein, wie beispiels-
weise in der Steuerpolitik.
Zu 8:
Ich gehe davon aus, daß die dritte Stufe der WWU, wie vorgesehen, am 1.1.1999 in Kraft
treten wird.
Zu 9. :
Es wird sich auch in der dritten Stufe der WWU nichts am Wert von Spareinlagen ändern.
Die Spareinlagen werden in der dritten Stufe der WWU in Euro umgerechnet werden, somit
in Österreich als auch im gesamten Euro-Gebiet denselben realen Wert wie vorher
aufweisen. Die auf Preisstabilität verpflichtete EZB wird, wie jetzt die OeNB, im gesamten
Euro-Gebiet gewährleisten, daß die innere Stabilität durch niedrige Inflationsraten aufrecht-
erhalten bleibt.
Zu 10:
Die Einhaltung der Konvergenzkriterien laut EU-Vertrag und der "Pakt für mehr Stabilität und
Wachstum,' sichern einen ',harten" Euro.
Angebot und Nachfrage nach Anleihen, und damit der langfristige Zinssatz, werden durch
viele Faktoren bestimmt, so u.a. durch Inflationserwartungen der Anleger und die Geldpolitik
der europäischen Notenbanken, bzw. ab 1 .
1 . 1 999 der Europäischen Zentralbank.
Die Erwartungen der Finanzmärkte sind bekanntlich nur schwer vorhersehbar, es kann aber
davon ausgegangen werden, daß Erwartungen über Zinsänderungen bereits jetzt vorweg-
genommen sind und sich in den aktuellen Zinssätzen widerspiegeln. -
Zu 11:
Aus meiner Sicht wird sich zunächst ein nahezu einheitlicher europäischer Zinssatz für
vergleichbare Anlagen herausbilden. Nach einer kurzen Übergangszeit sollte es aufgrund
der weiter fortschreitenden Konvergenz auf allen Gebieten und der dann vorhandenen
Transparenz und Liquidität der europäischen Finanzmärkte einen einheitlichen europäischen
Zinssatz geben. Ich erwarte durch den Wegfall des Wechselkursrisikos in der WWU keinen
Anstieg des Zinsniveaus für Österreich.
Zu 12.
Mit der Verwirklichung der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion ist aufgrund
des Wegfalls von Wechselkursschwankungen, der Reduktion von Transaktionskosten und
Unsicherheiten ein wirtschaftlicher Wachstumsimpuls zu erwarten. Für Österreich dürfte sich
kurzfristig insbesondere die Wettbewerbsposition gegenüber typischen Abwertungsländern
verbessern. Diese Faktoren sollten über die erhöhte wirtschaftliche Dynamik auch positiv auf
den Arbeitsmarkt wirken und die Beschäftigung insgesamt erhöhen. Die wesentliche Voraus-
setzung für das Lukrieren der wirtschaftlichen Vorteile der dritten Stufe der WWU stellt das
Funktionieren der flexiblen Lohnbildung dar. Die Bedeutung der Lohnbildung als Instrument
der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und der Abfederung von nationalen Konjunktur-
entwicklungen wird sich erhöhen. Österreich hat hier besonders gute Startbedingungen.
Detaillierte Studien zu sektoralen Auswirkungen nach Verwirklichung der dritten Stufe der
WWU liegen derzeit nicht vor. Wie mir berichtet wird, beschäftigen die Banken Spezialisten
für die Bewältigung der Umstellung. Für diesen Bereich ist zu erwarten, daß in einer ersten
Phase der höchste Anpassungsbedarf durch den teilweisen Wegfall des Devisen- und
Valutengeschäftes zu erwarten ist. Ich bin aber der Überzeugung, daß sich der Sektor auf
die neue Situation einstellt und - ebenso wie in anderen Ländern der voraussichtlichen Euro-
Zone - neue Geschäftsfelder
erschließen wird .
Zu 13.:
Ein optimaler Währungsraum liegt vor, wenn die beteiligten Länder über Anpassungs-
mechanismen verfügen, die trotz Aufgabe der Wechselkursflexibilität und der geldpolitischen
Autonomie die Absorption wirtschaftlicher Schocks ohne zusätzliche Kosten ermöglichen.
Der EU-V verlangt eine zweijährige Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkurs-
mechanismus des EWS ohne Abwertung gegenüber der Währung eines anderen Mitglied-
staates, um an der dritten Stufe der WWU teilnehmen zu können. Es ist aus meiner Sicht
ausreichend, das Vorhandensein von geeigneten Anpassungsmechanismen zu belegen. Die
Währungen jener Länder, die schon derzeit eng mit der DM verbunden sind, erfüllen nach
Ansicht der meisten Wissenschaftler bereits jetzt die Bedingungen eines optimalen
Währungsraumes.
Zu 14:
Österreich und andere EU-Mitgliedstaaten haben durch ihre erfolgreiche Hartwährungspolitik
bewiesen, daß eine ausreichend starke Diversifikation der Industrien und die nötige
Flexibilität von Preisen und Löhnen gegeben ist. Österreich verfügt im internationalen
Vergleich über eine sehr hohe Reallohnflexibilität.
Eine vor kurzem veröffentlichte Binnenmarktstudie der Kommission belegt, daß der Binnen-
markt die Produktdiversifikation in den EU-Staaten verstärkt hat.
Weitere Anstrengungen und höhere Flexibilität der Wirtschaft in den nächsten Jahren sind
aber für alle EU-Mitgliedsländer unerläßlich, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit
aufrechterhalten zu können.
Zu 1 5. :
Die angesprochenen direkten Fiskaltransfers sollen sich offensichtlich auf einen euro-
päischen Finanzausgleich beziehen. Durch die Struktur- und den Kohäsionsfonds der EU
gibt es bereits jetzt beträchtliche Fiskaltransfers innerhalb der EU. Ein darüber hinaus-
gehender europäischer Finanzausgleich steht derzeit in der EU nicht zur Diskussion.
ln der Präambel des EU-Vertrages wird von einem "immer engeren Zusammenschluß der
europäischen Völker" gesprochen. Laut Art. 2 dieses Vertrages ist es Aufgabe der
Gemeinschaft, "den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität
zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern',. Die österreichische Bevölkerung hat bekanntlich in
einer Volksabstimmung diesem Vertrag
zugestimmt.
Zu 16:
In der vom Bundesministerium für Finanzen geleiteten Strategiegruppe, der auch die
Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und für Justiz, die Sozialpartner sowie in
das Börsengeschehen involvierte Personen angehören, wurden diese Fragen schon
beraten. Die Grundzüge des beschlossenen Programms sind:
. Überprüfung der steuerlichen Rahmenbedingungen, wobei eine Gleichstellung der Aktien
mit den Rentenwerten bei der Börsenumsatzsteuer angeregt wurde,
. eine Börsereform, die organisatorisch die Verwaltung der Börse durch eine neu zu
gründende Börse Aktiengesellschaft unter Fusion mit der ÖTOB und geschäftsfeldmäßig
den Handel mit Ostwerten enthalten soll,
. die Überlegung weiterer kapitalmarktfördernder Maßnahmen unter Einbeziehung auch
möglicher gesellschaftsrechtlicher Änderungen in bezug auf die Erweiterung der Zulässig-
keit des Ankaufs eigener Aktien, das Umwandlungsrecht, die mögliche Schaffung einer
,'kleinen Aktiengesellschaft" und Übernahmsregelungen, die hostile take overs verhindern
oder zumindest erschweren sollten,
. verstärkte Bankberatung in Richtung Verkauf von Aktienwerten.
Vier Arbeitsgruppen werden die angeführten Problembereiche weiter untersuchen.
Zu 17:
Die angesprochenen Nischen werden von der Wiener Börse bereits geprüft. So sollten
beispielsweise Derivate aus Osteuropa an die ÖTOB gebracht werden. Die Wiener Börse
plant darüber hinaus ein eigenes Handelssegment für Klein- und Mittelbetriebe.
Zu 18:
In österreichischen Wirtschaftskreisen wird, ähnlich wie in Deutschland, überlegt,
sogenannte ',unechte Quotenaktien" einzuführen. Der Unterschied zu echten Quotenaktien
liegt darin, daß hier noch ein auf einen bestimmten Gesamtnennbetrag lautendes Grund-
kapital existiert. Obwohl die diesbezüglichen Überlegungen noch nicht zum Abschluß
gekommen sind, sehe ich die darin liegenden Vorteile im Falle der Währungsumstellung auf
den Euro. Durch diese Quotenaktien würde das Erfordernis von Kapitalveränderungen, die
nur zwecks Erzielung runder Aktiennennbeträge erforderlich wären, bzw. der dadurch
entstehende Aufwand entfallen. ln der Bundesregierung ist der Bundesminister für Justiz für
die Änderung des Aktiengesetzes
zuständig.
Zu 19,:
Überlegungen in Richtung auf Erweiterung der Möglichkeiten zum Rückkauf eigener Aktien
werden in der unter Punkt 16 erwähnten Arbeitsgruppe angestellt. Ressortmäßig zuständig
ist auch hier der Bundesminister für Justiz.
Zu 20.:
Es bestehen keinerlei steuerliche Hemmnisse für eine Veranlagung in Risikokapital. So sind
etwa wirtschaftliche Verluste aus Kommanditbeteiligungen grundsätzlich mit anderen
Einkünften ausgleichsfähig. Dividenden und sonstige Erträgnisse aus österreichischen
Aktien sind mit dem Kapitalertragsteuerabzug in der Höhe von 259% endbesteuert, wahlweise
können sie statt dessen auch mit dem halben Durchschnittsteuersatz versteuert werden.
Junge Aktien sind sonderausgabenbegünstigt; ihre Erträge sind völlig steuerbefreit. ln
diesem Zusammenhang wird bemerkt, daß erst vor relativ kurzer Zeit neue steuerlich
geförderte Beteiligungsformen eingeführt worden sind, nämlich die Wohnsparaktien bzw.
Wandelschuldverschreibungen zur Förderung des Wohnbaus (Erträge bis 4"/o bezogen auf
das Nominale steuerbefreit, Anschaffungskosten sonderausgabenbegünstigt) sowie die
Beteiligungen an Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (Steuerbefreiung für Nominale bis
zu 200.000 S jährlich).
Die Einführung neuer steuerlicher Förderungen für Risikokapital erscheint derzeit nicht
erforderlich.
Zu 21.:
Aus den Erhebungen der Bank für lnternationalen Zahlungsausgleich (BlZ) stammenden
Daten kann kein derartiger Schluß gezogen werden. Es handelt sich nicht um eine Gegen-
überstellung von realwirtschaftlichen und spekulativen, sondern um eine von realwirtschaft-
lichen und finanziellen Tranksaktionen. Die in der Frage vorgenommene implizite Gleich-
setzung von finanziellen mit spekulativen Transaktionen ist ökonomisch unrichtig. Sowohl im
realwirtschaftlichen als auch im finanziellen Bereich kann es spekulative Transaktionen
geben. Ob eine Transaktion spekulativen Charakter aufweist, hängt von den Motiven der
daran Beteiligten und nicht von der Art der Transaktion ab. Die gleiche Transaktion - z.B. ein
Termingeschäft in Fremdwährung - kann spekulativ oder nicht spekulativ sein. Da die Motive
der Transakteure nicht bekannt sind, kann aus den verfügbaren statistischen Daten nicht auf
ein bestimmtes Ausmaß an Spekulationen
geschlossen werden.
Die Gefahr von Devisenspekulationen vor Festlegung des Teilnehmerkreises an der dritten
Stufe der Währungsunion erscheint aus heutiger Sicht gering. Wie in der Konvergenz der
Zinsniveaus in den potentiellen Teilnehmerländern, der stabilen Entwicklung der Wechsel-
kurse sowie der erfolgreichen Einbindung der Finnmark und der italienischen Lira in den
Wechselkursmechanismus des EWS zum Ausdruck kommt, beurteilen die Finanzmärkte die
Einbindung eines relativ großen Länderkreises und den Übergang in die Währungsunion
optimistisch. Daraus läßt sich schließen, daß Devisenspekulationen signifikanten Ausmaßes
unwahrscheinlich erscheinen. Zusätzlich schaffen institutionelle Regelungen, wie der
Stabilitätspakt und das EWS 11, mit dem Euro als Ankerwährung, Sicherheit und wirtschaft-
liche Glaubwürdigkeit.
Zu 22.:
Eine glaubwürdige Wirtschaftspolitik, eine solide Finanz- und Geldpolitik - sichergestellt
durch die Konvergenzkriterien - ,der "Pakt für mehr Stabilität und Wachstum" und eine unab-
hängige Europäische Zentralbank sowie eine enge geldpolitische Zusammenarbeit zwischen
allen beteiligten Notenbanken sind die geeigneten Mittel gegen mögliche Spekulationen auf
den Devisen- und Kapitalmärkten.
Jene Länder, die wie Österreich in den letzten Jahrzehnten eine stabilitätsorientierte
Wirtschaftspolitik betrieben haben, sind gegen Devisenspekulationen gut geschützt.
Zu 23.:
Langfristig orientierte Kapitalströme zu den effizientesten Anlagemöglichkeiten sind uner-
läßlich für eine funktionierende, offene Volkswirtschaft. Eine Besteuerung langfristig
orientierter Kapitalströme würde zu einem Effizienz- und Wachstumsverlust führen.
Kurzfristige Spekulationsströme, die nicht auf ökonomischen Fundamentaldaten basieren
und keine wachstumsfördernde Wirkung haben, können jedoch zu starken Wechselkurs-
schwankungen beitragen.
Eine Besteuerung von Kapitalströmen würde aber nur dann sinnvoll sein, wenn ein weltweit
akkordiertes Vorgehen gewährleistet wäre. Ansonsten besteht die Gefahr von Kapitalflucht in
jene Länder, die sich einem solchen
Übereinkommen nicht anschließen.
Zu 24.:
Die am EWS 11 teilnehmenden Mitgliedstaaten werden verpflichtet sein, jährlich Konvergenz-
programme vorzulegen, die sich in fiskalischer Hinsicht an den Erfordernissen der
Stabilitätsprogramme orientieren.
Zu 25.:
Entsprechend dem Art. 1O9k (3) findet der Art. 1O4c (11 ), der Geldbußen bei mangelnder
Berücksichtigung der Ratsempfehlungen bei Bestehen eines übermäßigen Defizits vorsieht,
nur für Teilnehmer an der dritten Stufe der WVVU Anwendung. Dementsprechend werden für
Nichtteilnehmer an der dritten Stufe der WWU keine Geldbußen auferlegt werden. Dies ist
sachlich gerechtfertigt, weil diese Länder die Stabilität der Eurozone nicht gefährden können.
Zu 26. :
Die Gestaltung des EWS 11 zielt darauf ab, die Konvergenz der nicht an der einheitlichen
Währung teilnehmenden Mitgliedstaaten zu fördern, um auf diese Weise deren
Anstrengungen zur Einführung der einheitlichen Währung zu unterstützen. So ist in diesem
Zusammenhang insbesondere vorgesehen, daß die Wechselkurse jener Mitgliedstaaten, die
nicht sofort an der Eurozone teilnehmen, je nach Konvergenzfortschritt, durch Verringerung
der Bandbreite enger an den Euro angebunden werden. Eine wichtige Grundlage bietet
weiters auch Art. 1 03 EU-V, in dem u.a. die Koordination in wirtschaftspolitischen Fragen
sowie die Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung und die Vereinbarkeit mit den
wirtschaftspolitischen Zielen der Gemeinschaft durch den Rat geregelt ist.
Zu 27. '
Diese Frage muß man in einem Gesamtkontext sehen. Wirtschaftlich nicht gerechtfertigte
Preissteigerungen, die zu Lasten der Konsumenten gehen, können vor allem in jenen
Wirtschaftsbereichen auftreten, wo der Wettbewerb weniger ausgeprägt bzw. die
Ortsgebundenheit der Konsumenten sehr groß ist. Daher müssen Überlegungen angestellt
werden, wie man dieser Problematik wirkungsvoll begegnen kann. Eine gewisse Art der
Preisüberwachung in der sensiblen Umstellungsphase ab dem 1 . Jänner 2002 ist daher zu
überlegen. Darüber finden derzeit
Beratungen statt.
Zu 28.: ,
Gemäß der politisch bereits beschlossenen Euro-Verordnung gibt es klare Regeln, wann bei
der Umstellung auf den Euro auf- oder abgerundet wird. Der Handel wird nicht dazu
gezwungen werden, zu seinen Ungunsten abzurunden. Gleichzeitig wird jedoch darauf zu
achten sein, daß die Umstellung keinerlei Erhöhung des gesamtwirtschaftlichen Preisniveaus
mit sich bringt.
Zu 29. :
Die Frage von Preissteigerungen korreliert sehr stark mit dem Grad an Wettbewerb in einem
Wirtschaftszweig. Ist der Wettbewerb in einem Wirtschaftszweig geringer, sind nicht durch
Kosten gerechtfertigte Preissteigerungen sehr wahrscheinlich und bringen daher Nachteile
für die Konsumenten. Deshalb wird der Markt dort Preissteigerungen verhindern können, wo
der Wettbewerb besonders intensiv ist. ln Wirtschaftszweigen mit oligopolistischen und
monopolistischen Strukturen, bzw. überall dort, wo die Ortsgebundenheit der Konsumenten
besonders groß ist, wird der Markt hingegen nicht notwendigenweise für eine entsprechende
Disziplinierung sorgen.
Zu 30. :
Der Prozeß der Lohnbildung fällt in die Zuständigkeit der Sozialpartner. Ich ersuche um
Verständnis, daß ich daher zu solchen Fragen nicht Stellung nehmen kann.
Zu 31.:
Maßnahmen für eine Preisüberwachung dienen nicht dazu, den Unternehmen zusätzliche
Kosten aufzubürden, sondern die Konsumenten vor überhöhten, ungerechtfertigten Preis-
steigerungen seitens der Unternehmer zu schützen.
Zu 32.:
Der genannte Termin ist Ergebnis umfangreicher Studien und Beratungen. Eine Änderung
des Euro-Fahrplanes steht derzeit nicht zur Diskussion.