1522/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 1717/J der Abgeordneten Dr. Hans Peter Haselsteiner und
Genossen vom 1 8. Dezember 1997, betreffend die Regelung eines den internationalen
Standards entsprechenden Übernahmerechts, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 7.:
Ressortzuständig für Angelegenheiten im Sinne der Anfrage ist primär der Bundesminister
für Justiz. Ich darf dennoch bemerken, daß derzeit im Bundesministerium für Justiz unter
Einbindung aller betroffenen Stellen, darunter auch des Bundesministeriums für Finanzen,
die Koordinierung eines österreichischen Standpunkts zu einem geänderten Kommissions-
entwurf einer 13. Richtlinie der EU auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts über Über-
nahmeangebote erfolgt. Zwischen den Regierungsparteien wurde vereinbart, in weiterer
Folge ein entsprechendes Übernahmerecht einvernehmlich zur erarbeiten, Der Verkauf der
CA-BV Anteile des Bundes sollte jedenfalls nicht der unmittelbare Anlaß für eine unausge-
wogene und nicht EU-konforme Lösung sein.
In diesem Zusammenhang teile ich mit, daß die Bank Austria sich im Hinblick auf die Minder-
heitsaktionäre der CA-BV verpflichtet hat, ein Umtauschangebot an alle Aktionäre innerhalb
von 3 Jahren ab rechtskräftigem Erwerb der CA-BV Anteile des Bundes zu richten. Zu-
sätzlich werden Kleinaktionäre ein
Barabfindungsangebot erhalten.
BEILAGE (Anfrage 1717/J) NICHT GESCANNT!!!