1526/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1578/J-NR/1996, betreffend Bestellung von Paul
Andreas Mailath-Pokorny als Bundeskurator für den Kunstbereich, die die Abgeordneten
Dr. KRÜGER und Kollegen am 29. November 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:
Einleitend ist feststellen, daß Dr. Mailath-Pokorny zum Leiter der Sektion III - Kunstangele-
genheiten des Bundesministeriums für Wissenschaft, Verkehr und Kunst und nicht zum Bun-
deskurator ernannt wurde. Die Funktion des Bundeskurators gibt es nicht, hingegen gibt es
Kuratoren für die bildende Kunst, für Musik, für das Projekt "100 Jahre Kino" sowie für ver-
schiedene Ausstellungsprojekte. Worauf genau sich die anfragenden Abgeordneten beziehen,
ist für mich aus der vorliegenden Anfrage nicht ersichtlich; ich werde dennoch versuchen sie
zu beantworten.
1. Entspricht es den Tatsachen, daß das Ausschreibungsgesetz von 1989 mißachtet wur-
de und die Besetzung der Posten durch Beratung eines " Expertenrates " stattgefunden
hat?
Wenn ja, aus welchem Personenkreis hat sich dieser Expertenrat zusammengesetzt?
Wenn nein, welche Argumente haben für die Besetzung der Position durch Mailath-
Pokorny gesprochen?
Wissenschaft,
3. Entspricht es den Tatsachen, daß der Bundeskurator mit einem Sondervertrag ange-
stellt ist?
Wenn nein, so bitten wir Sie, Herr Minister, um eine Klarstellung des Anstellungs-
verhältnisses.
Antwort:
Die Leitung der Sektion 111 - Kunstangelegenheiten wurde gemäß § 1 Abs. 1 des Ausschrei-
bungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 85, im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 16. Juli 1996 ausge-
schrieben. Die gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 des zitierten Gesetzes eingesetzte Begutachtungskommis-
sion hat mir nach Anhörung der Bewerber ein begründetes Gutachten zur Besetzung dieser
Leitungsfunktion vorgelegt.
Demgemäß habe ich am 14. Oktober 1996 Dr. Mailath-Pokorny zum Leiter der Sektion be-
stellt. Gemäß § 17 Abs. 4 des Bundesministeriengesetzes 1986 in der geltenden-Fassung wurde
mit Dr. Mailath-Pokorny im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesmini-
sterium für Finanzen ein Sondervertrag abgeschlossen. So wie die Begutachtungskommission
bin ich also zum Schluß gekommen, Dr. Mailath-Pokorny aufgrund seiner bisherigen Erfahrun-
gen, seiner umfassenden Ausbildung und seiner beim Hearing geäußerten Vorstellungen mit
der Funktion zu betrauen. Das Ausschreibungsgesetz wurde dabei nicht mißachtet.
2. Laut einem Artikel der Tageszeitung " Die Presse " vom 19. September 1996, Seite 19
sind folgende Kriterien von den Bundeskuratoren unbedingt zu erfüllen:
- gute Kenntnisse des österreichischen Kunstbetriebes
- internationale Erfahrungen
- Kenntnisse der Kunstszene in den Bundesländern
- Eigenverantwortlichkeit.
6. Laut des Zeitungsberichtes der Tageszeitung " Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom
9. Februar 199S erfolgt die Kontrolle der Aktivitäten des Bundeskurators durch Pres-
se und Staat.
Wie und in wieweit kontrolliert der Staat die Aktivitäten und die Vergabe der Pro-
jektförderungen des Bundeskurators7
7. Die Vergabe der Förderungen durch den Bundeskurator erfolgt, im Vergleich zu
Kunstfonds mit einer mehrköpfigen Jury, relativ rasch.
Nach welchen Auswahlkriterien vergibt das Kuratorium die Mittel und durch welche
Instanz wird vor Vergabe der Förderung geprüft ob die Mittel gezielt eingesetzt wer-
den?
Antwort:
Die Funktion der sogenannten Kunstkuratoren ist eine von der Leitung der Sektion für Kunst-
angelegenheiten unabhängige Funktion. Sie wurde 1992 von mir ins Leben gerufen, um über
einen bestimmten Zeitraum und ein bestimmtes fest umrissenes Budget ausgesuchten Experten
der bildenden Kunst die Möglichkeit zu geben, Projekte zu verwirklichen. Die Kuratoren wer-
den mittels eines Werkvertrages angestellt. Ihre Arbeit wird aus dem Kunstförderungsbudget
finanziert, sie unterliegt demnach - so wie die gesamte Verwaltung - den üblichen Kontroll-
mechanismen. Die grundlegende Idee dahinter war und ist, auch außerhalb des Förderungs-
schemas, das durch Beiratsmodelle gekennzeichnet ist, mit klaren Verantwortlichkeiten Struk-
turmaßnahmen im Bereich der bildenden Kunst zu schaffen. Es handelt sich dabei zweifellos
um ein Experiment, das nunmehr in seine dritte Etappe geht und durchwegs positiv rezipiert
wurde. Im übrigen sind mit 1. Jänner 1997 zwei weitere Kuratoren, nämlich Frau Dr. Lioba
Redekker und Dr. Wolfgang Zinggl als Kunstkuratoren bestellt worden. Die von Ihnen zitier-
ten Eigenschaften und Kriterien habe ich auch bei meiner Auswahl als besonders wichtig emp-
funden.
Die Arbeit der Sektion 111 - Kunstangelegenheiten unterliegt, so wie die gesamte staatliche
Verwaltung, der parlamentarischen Kontrolle. Der Kunstbericht, der alljährlich dem Parlament
vorgelegt wird, eröffnet darüberhinaus die Möglichkeit, die einzelnen Förderungen nachzuvoll-
ziehen. Im übrigen ist aus der Fragestellung nicht erkennbar, was genau mit dem Bundeskura-
tor und auch dem Kuratorium gemeint sein
könnte.
4. Entspricht es den Tatsachen, daß Mailath-Pokorny, als einer der ranghöchsten Beam-
ten, weiter den Dienststand des Außenministeriums angehört und mit einem Leihver-
trag zum Wissenschaftsministerium ressortiert?
Wenn ja, wie kann bei einer weiterhin bestehenden Bindung des Kurstors sn das
Ministerium garantiert werden, daß eine " Verbeamtung" der Funktion vermieden
wird? (siehe dazu " Frankfurter Allgemeine Zeitung " , 9. Februar 1995, Nr. 34,
Seite 38)
Antwort:
Dr. Mailath-Pokorny ist noch Beamter des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenhei-
ten und wurde zunächst dem Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst gemäß
§ 38a Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, in der geltenden Fassung
dienstzugeteilt. Dieser Vorgang ist übrigens keineswegs unüblich. Der zitierte Artikel bezieht
sich auf die Funktion der Kunstkuratoren. Allein die Tatsache, daß die Kuratoren alle 2 Jahre
wechseln, spricht gegen eine Verbeamtung. Auch der Vertrag von Dr. Mailath-Pokorny ist
befristet.
5. Entspricht es den Tatsachen, daß die ehemalige Mitarbeiterin im Ministerbüro,
Andrea Mayer, die Leitung der Gruppe übernommen hat, deren Notwendigkeit der
Dienststellenausschuß als nicht gegeben beurteilt hat?
Antwort:
Mag. Andrea Mayer wurde von mir mit der Leitung der Gruppe 1/D (Hochschulen künstleri-
scher Richtung und sozialer Angelegenheiten der Studierenden an Universitäten, Hochschulen
künstlerischer Richtung und Fachhochschulen) betraut. Die Errichtung von Gruppen entspricht
dem Bundesministeriengesetz und dient der gemeinsamen Besorgung und besseren Koordinie-
rung von Aufgaben eines Ressorts; dies ist bei
der Gruppe 1/D der Fall.
Der Dienststellenausschuß hat gegen die Einrichtung dieser Gruppe Einwendungen erhoben,
doch wurden diese Fragen eingehend und mehrmals mit dem Dienststellenausschuß bzw. mit
dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter mit dem Ziel einer Verständigung bzw. eines
Einvernehmens besprochen.