1528/AB XX.GP

 

Beantwortung

der parlamentarischen Anfrage der

Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend Minipensionen (Nr.1570/J).

Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der gegenständlichen Anfrage

ersichtlichen Fragen führe ich nach Einholung einer Stellungnahme des Haupt-

verbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger folgendes aus:

Vorausschicken möchte ich, daß mir der konkrete Fall nicht bekannt ist,

ich aber davon ausgehe, daß es sich nur um eine Leistung der jugoslawischen

Pensionsversicherung handeln kann.

Zu Frage 1:

Statistische Daten betreffend die Höhe der Pensionen aus der Bundes-

republik Jugoslawien sind mir nicht bekannt.

Zu Frage 2:

Auf Grund der bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, daß diese

minimalen Leistungen ausschließlich auf die Kursentwicklung zurückzuführen

sind. Weitere Gründe, welche zu derartig geringen Leistungsansprüchen aus

der jugoslawischen Pensionsversicherung führen können, sind mir nicht be-

kannt.

Zu Frage 3:

Mit Wirkung vom 1.10.1993 wurde in der Sozialistischen Föderativen

Republik Jugoslawien - eine Währungsreform durchgeführt, wobei 1 ,000.000,--

jugoslawische Dinar einem neuen Dinar entsprachen. Auf die Festlegung des

durchschnittlichen Devisen-Geldkurses, der zum Stand 31 . 1 O. 1 996 für 1 00

Dinar ATS 213,69 (laut statistischem Monatsheft Nr.10/1996 der Österreichi-

schen Nationalbank) beträgt, haben die Pensionsversicherungsträger keinerlei

Einfluß.