1529/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend Nachkauf von Pensionszeiten

(Nr. 1566/J).

Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der gegenständlichen Anfrage

ersichtlichen Fragen führe ich unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des

Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger folgendes aus:

Zu Frage 1:

Im Hinblick darauf, daß jeder einzelne Fall genau geprüft werden muß, er-

folgt eine Erledigung der derzeit offenen Anträge bei der Pensionsversicherungs-

anstalt der Angestellten im Laufe des Jahres 1997.

Zu Frage 2:

Der Hauptverband hat hiezu folgendes mitgeteilt: "Die Einnahmen der

Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter für das Jahr 1996 belaufen sich auf

2,8 Millionen Schilling.

Bei der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten wurden im

Jahre 1996 bis 16.Dezember 1996 von ca. 11.000 Personen Zahlungen in Höhe

von ca. 725 Millionen Schilling geleistet. ln diesem Betrag sind auch jene

Zahlungen enthalten, die aufgrund von Bewilligungen, die vor dem 1.Juli 1996,

also vor Inkrafttreten des Strukturanpassungsgesetzes erfolgt sind.

Bisher wurden bei der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisen-

bahnen von drei ansuchender Personen Zahlungen in der Höhe von insgesamt

S 82.251 ,-- geleistet.

Es wurden bis dato bei der Versicherungsanstalt des österreichischen

Bergbaues für 86 Personen Zahlungen in Höhe von S 3,647.243,20 geleistet.

Seit 1. September 1996 haben bei der Sozialversicherungsanstalt der

gewerblichen Wirtschaft 489 Personen bereits Zahlungen geleistet. Die Gesamt-

höhe beträgt rund 28 Millionen Schilling. Bis 1.September 1996 wurden dem-

gegenüber im Jahr 1996 Zahlungen in Gesamthöhe von rund 17,1 Millionen

Schilling geleistet.

Im Bereich der Sozialversicherungsanstalt der Bauern sind bislang

ca. 100 Anträge auf Einkauf von Schul(Studien)zeiten eingebracht worden. Dem

Grunde nach ist die überwiegende Zahl bereits bearbeitet, die Einzahlung

(Ratenzahlung) erfolgte bis jetzt jedoch nur in wenigen Einzelfällen.

Zu Frage 3:

Richtlinie gibt es keine. Die Pensionsversicherungsträger gehen folgen-

dermaßen vor: Die Ratenanzahl beträgt grundsätzlich - ohne weitere Erhebungen

der Einkommens- und der Familienverhältnisse des (der) Versicherten - die

doppelte Anzahl der einzukaufenden Schul(Studien)monate.

ln sozial begründeten Fällen beträgt die Ratenanzahl - nach entsprechen-

den Erhebungen - das dreifache Ausmaß der einzukaufenden

Schul(Studien)monate.

Zu Frage 4:

Der Hauptverband hat hiezu folgendes mitgeteilt: "Bei der Pensionsver-

sicherungsanstalt der Angestellten konnten von den bisher eingelangten

ca. 3.000 Ratenansucher 2.535 erledigt werden.

Bei den anderen Pensionsversicherungsträgern liegen aufgrund der

geringen Anzahl von Anträgen praktisch keine offenen Ratenansuchen vor."

Zu Frage 5:

Im Jahr 1996 werden die Einnahmen das für diese Anlaufphase budgetierte

Volumen von 100 Mio.S wegen der hohen Inanspruchnahme voraussichtlich deut-

lich übersteigen. Inwieweit die im Jahr 1 997 im Budget vorgesehenen Mehrein-

nahmen von 1.000 Mio.S realisiert werden können, kann derzeit noch nicht abge-

schätzt werden.

Zu Frage 6 und 7:

Ich verweise auf die Ausführungen zu Frage 5 der Anfrage der Abgeord-

neten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Aktenbearbeitung bei den

Pensionsversicherungsanstalten, Nr. 1244/J und auf die Beantwortung der

Frage 1: