1529/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend Nachkauf von Pensionszeiten
(Nr. 1566/J).
Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der gegenständlichen Anfrage
ersichtlichen Fragen führe ich unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des
Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger folgendes aus:
Zu Frage 1:
Im Hinblick darauf, daß jeder einzelne Fall genau geprüft werden muß, er-
folgt eine Erledigung der derzeit offenen Anträge bei der Pensionsversicherungs-
anstalt der Angestellten im Laufe des Jahres 1997.
Zu Frage 2:
Der Hauptverband hat hiezu folgendes mitgeteilt: "Die Einnahmen der
Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter für das Jahr 1996 belaufen sich auf
2,8 Millionen Schilling.
Bei der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten wurden im
Jahre 1996 bis 16.Dezember 1996 von ca. 11.000 Personen Zahlungen in Höhe
von ca. 725 Millionen Schilling geleistet. ln
diesem Betrag sind auch jene
Zahlungen enthalten, die aufgrund von Bewilligungen, die vor dem 1.Juli 1996,
also vor Inkrafttreten des Strukturanpassungsgesetzes erfolgt sind.
Bisher wurden bei der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisen-
bahnen von drei ansuchender Personen Zahlungen in der Höhe von insgesamt
S 82.251 ,-- geleistet.
Es wurden bis dato bei der Versicherungsanstalt des österreichischen
Bergbaues für 86 Personen Zahlungen in Höhe von S 3,647.243,20 geleistet.
Seit 1. September 1996 haben bei der Sozialversicherungsanstalt der
gewerblichen Wirtschaft 489 Personen bereits Zahlungen geleistet. Die Gesamt-
höhe beträgt rund 28 Millionen Schilling. Bis 1.September 1996 wurden dem-
gegenüber im Jahr 1996 Zahlungen in Gesamthöhe von rund 17,1 Millionen
Schilling geleistet.
Im Bereich der Sozialversicherungsanstalt der Bauern sind bislang
ca. 100 Anträge auf Einkauf von Schul(Studien)zeiten eingebracht worden. Dem
Grunde nach ist die überwiegende Zahl bereits bearbeitet, die Einzahlung
(Ratenzahlung) erfolgte bis jetzt jedoch nur in wenigen Einzelfällen.
Zu Frage 3:
Richtlinie gibt es keine. Die Pensionsversicherungsträger gehen folgen-
dermaßen vor: Die Ratenanzahl beträgt grundsätzlich - ohne weitere Erhebungen
der Einkommens- und der Familienverhältnisse des (der) Versicherten - die
doppelte Anzahl der einzukaufenden Schul(Studien)monate.
ln sozial begründeten Fällen beträgt die Ratenanzahl - nach entsprechen-
den Erhebungen - das dreifache Ausmaß der einzukaufenden
Schul(Studien)monate.
Zu Frage 4:
Der Hauptverband hat hiezu folgendes mitgeteilt: "Bei der Pensionsver-
sicherungsanstalt der Angestellten konnten von den bisher eingelangten
ca. 3.000 Ratenansucher 2.535 erledigt werden.
Bei den anderen Pensionsversicherungsträgern liegen aufgrund der
geringen Anzahl von Anträgen praktisch keine offenen Ratenansuchen vor."
Zu Frage 5:
Im Jahr 1996 werden die Einnahmen das für diese Anlaufphase budgetierte
Volumen von 100 Mio.S wegen der hohen Inanspruchnahme voraussichtlich deut-
lich übersteigen. Inwieweit die im Jahr 1 997 im Budget vorgesehenen Mehrein-
nahmen von 1.000 Mio.S realisiert werden können, kann derzeit noch nicht abge-
schätzt werden.
Zu Frage 6 und 7:
Ich verweise auf die Ausführungen zu Frage 5 der Anfrage der Abgeord-
neten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Aktenbearbeitung bei den
Pensionsversicherungsanstalten, Nr. 1244/J und auf die Beantwortung der
Frage 1: