153/AB
An den
Präsidenten des
Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten GROßRUCK und Kollegen haben am 1. März 1996 unter der Nr. 186/i an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Gendarmerieposten Gallspach/OÖ" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1.Ist Ihnen diese Aussage des oberösterreichischen Landesgendarmeriekommandanten den Gendarmerieposten Gallspach betreffend bekannt?
2. Wie erklären Sie sich, daß Ihre Aussagen (1935/AB) und die
des oberösterreichischen Landesgendarmeriekommandanten derartig differieren?
3. Können Sie ausschließen, daß bei Ihrer Anfragebeantwortung (1935/AB) ein Irrtum passiert ist?
4. Sollten die Aussagen des oberösterreichischen Landesgendarmeriekommandanten richtig sein: Inwieweit kann man sich auf die Korrektheit von parlamentarischen Anfragebeantwortungen verlassen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu Frage 2:
Der Gendarmerieposten Gallspach wurde anläßlich des Dienststellenstrukturkonzeptes 1991 vom Landesgendarmeriekommando für Oberösterreich zur Zusammenlegung vorgeschlagen, damals mangels geeigneter Unterkunft auf einem übernehmenden Posten aber nicht umgesetzt. Das Betreiben dieser Möglichkeit ist vom Landesgendarmeriekommandanten im Hinblick auf die im Zusammenhang mit der Budgetkonsolidierung im Verwaltungsbereich vorzunehmenden Straffungen neben anderen Vorschlägen erwogen worden, was einer Führungskraft, die für den Dienstbetrieb in ihrem Bereich verantwortlich ist, grundsätzlich erlaubt sein muß. Am 13.2.1996 wurde diese Überlegung von den zuständigen Vertretern meines Ministeriums mit dem Landesgendarmeriekommandanten besprochen und nach Abwägung der wesentlichen Kriterien festgelegt, daß eine Zusammenlegung des Gendarmeriepostens Gallspach bis auf weiteres nicht aktuell ist.
Zu Frage 3:
Ja.
Zu Frage 4:
Unter Hinweis auf die Beantwortung der Frage 2 steht für mich die Korrektheit der Anfragebeantwortung außer Zweifel.