1536/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1593/J betreffend Werbesteuern, welche die Abgeordneten DI
Prinzhorn und Kollegen am 29. November 1996 an mich richteten und
aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt
ist, stelle ich fest:
Einleitend wird darauf hingewiesen, daß gem. § 14 (1) Z 7 und 1-3
FAG Anzeigenabgaben und Ankündigungsabgaben ausschließliche Lan-
des ( Gemeinde )Abgaben sind .
Da es sich bei den Werbesteuern um eine Frage des Finanzaus-
gleiches handelt, liegt die Zuständigkeit somit beim Bundesmini-
ster für Finanzen.
Antwort zu den Punkten 1, 2 und 5 der Anfrage:
Die in der Anfrage genannte Studie ist dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten bekannt. Ein
Eingriff des Bundes
in diese Landes- bzw. Gemeindeabgabe ist schwierig. Die zunehmen-
de Verbreitung ausländischer Medien in Österreich gerade im TV-
Bereich macht allerdings ein grundsätzliches Überdenken dieser
Abgaben zumindest mittelfristig notwendig. Grenznahe Regional-
sender im Ausland machen sich den Standortvorteil bereits zu-
nutze. weiterhin horizontal wirkende Steuern wären lediglich
innerhalb der verschiedenen Werbeträger wettbewerbsverzerrend,
soferne diese sehr nahe Substitute darstellen ( Zeitungsbeilage
vs. Postwurf, gegenwärtig ist nur die Zeitungsbeilage besteuert) .
wie allgemein bekannt , ist z . B . der ORF ( Bereich Werbung ) von
Wien nach NÖ gewandert.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Der genannten Studie ist zu entnehmen, daß im Jahr 1994 die Wer-
beabgaben insgesamt einen Steuerertrag von 1,55 Mrd. öS erbrach-
ten. Das entspricht rd. O,7 Promille des BIP, rd. 1,2 Promille
des Privaten Konsums und rd. 4,2 Promille des gesamten Aufkommens
an indirekten Steuern auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Genaue Daten liegen dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten nicht vor.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Grundsätzlich würde eine einheitliche Regelung der Werbesteuern
der gesamten Volkswirtschaft wohl eher dienlich sein. Langfristig
wird es allerdings aufgrund der Mobilität der Betriebe wahr-
scheinlich zu einem Angleichen der Steuersätze kommen. ( siehe
Bsp. Wien - St. Pölten)
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Ähnliche Belastungen der Werbewirtschaft existieren - wenn auch
nicht so ausgeprägt wie in Österreich - in Italien ( Gemeindesteu-
ern auf Ankündigungen ) , Griechenland ( Abgabe auf Inserate und
Hotels ) , Portugal , Belgien ( Plakatsteuer ) und Schweden ( Abgabe
auf Werbung und Pressemedien ). Der Ertrag von Werbeabgaben in den
europäischen Ländern betrug für 1992 in Griechenland O,41 Pro-
mille des BIP, in Italien O,39 Promille des BIP, in Belgien O,06
Promille des BIP (Portugal: Bagatellabgabe, Österreich: O,81
Promille des BIP) .
Antwort zu den Punkten 8 und 1O der Anfrage:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt in den Zuständigkeitsbereich
des Bundesministers für Finanzen und nicht in den Kompetenzbe-
reich des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Wirtschaftspolitische Gespräche zwischen dem Bundesminister für
Finanzen und mir finden laufend statt, in die seit 1994 (aus
Anlaß einer Novelle zum Vorarlberger Anzeigenabgabengesetz )
auch die laufende Diskussion um die Werbesteuern eingeflossen
ist.
Hingewiesen wird darauf, daß in einer Anfragebeantwortung des
Finanzministers mitgeteilt wird, daß im Bundesministerium für
Finanzen in einer Arbeitsgruppe, der neben Vertretern der Ge-
bietskörperschaften auch Vertreter der Wirtschaftskammer Öster-
reich, des ORF, des Verbandes Österreichischer Zeitungsherausge-
ber und der Journalistengewerkschaft angehören, Lösungsvorschläge
zu erarbeiten sein werden.