1536/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1593/J betreffend Werbesteuern, welche die Abgeordneten DI

Prinzhorn und Kollegen am 29. November 1996 an mich richteten und

aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt

ist, stelle ich fest:

Einleitend wird darauf hingewiesen, daß gem. § 14 (1) Z 7 und 1-3

FAG Anzeigenabgaben und Ankündigungsabgaben ausschließliche Lan-

des ( Gemeinde )Abgaben sind .

Da es sich bei den Werbesteuern um eine Frage des Finanzaus-

gleiches handelt, liegt die Zuständigkeit somit beim Bundesmini-

ster für Finanzen.

Antwort zu den Punkten 1, 2 und 5 der Anfrage:

Die in der Anfrage genannte Studie ist dem Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten bekannt. Ein Eingriff des Bundes

in diese Landes- bzw. Gemeindeabgabe ist schwierig. Die zunehmen-

de Verbreitung ausländischer Medien in Österreich gerade im TV-

Bereich macht allerdings ein grundsätzliches Überdenken dieser

Abgaben zumindest mittelfristig notwendig. Grenznahe Regional-

sender im Ausland machen sich den Standortvorteil bereits zu-

nutze. weiterhin horizontal wirkende Steuern wären lediglich

innerhalb der verschiedenen Werbeträger wettbewerbsverzerrend,

soferne diese sehr nahe Substitute darstellen ( Zeitungsbeilage

vs. Postwurf, gegenwärtig ist nur die Zeitungsbeilage besteuert) .

wie allgemein bekannt , ist z . B . der ORF ( Bereich Werbung ) von

Wien nach NÖ gewandert.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Der genannten Studie ist zu entnehmen, daß im Jahr 1994 die Wer-

beabgaben insgesamt einen Steuerertrag von 1,55 Mrd. öS erbrach-

ten. Das entspricht rd. O,7 Promille des BIP, rd. 1,2 Promille

des Privaten Konsums und rd. 4,2 Promille des gesamten Aufkommens

an indirekten Steuern auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Genaue Daten liegen dem Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten nicht vor.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Grundsätzlich würde eine einheitliche Regelung der Werbesteuern

der gesamten Volkswirtschaft wohl eher dienlich sein. Langfristig

wird es allerdings aufgrund der Mobilität der Betriebe wahr-

scheinlich zu einem Angleichen der Steuersätze kommen. ( siehe

Bsp. Wien - St. Pölten)

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Ähnliche Belastungen der Werbewirtschaft existieren - wenn auch

nicht so ausgeprägt wie in Österreich - in Italien ( Gemeindesteu-

ern auf Ankündigungen ) , Griechenland ( Abgabe auf Inserate und

Hotels ) , Portugal , Belgien ( Plakatsteuer ) und Schweden ( Abgabe

auf Werbung und Pressemedien ). Der Ertrag von Werbeabgaben in den

europäischen Ländern betrug für 1992 in Griechenland O,41 Pro-

mille des BIP, in Italien O,39 Promille des BIP, in Belgien O,06

Promille des BIP (Portugal: Bagatellabgabe, Österreich: O,81

Promille des BIP) .

Antwort zu den Punkten 8 und 1O der Anfrage:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt in den Zuständigkeitsbereich

des Bundesministers für Finanzen und nicht in den Kompetenzbe-

reich des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Wirtschaftspolitische Gespräche zwischen dem Bundesminister für

Finanzen und mir finden laufend statt, in die seit 1994 (aus

Anlaß einer Novelle zum Vorarlberger Anzeigenabgabengesetz )

auch die laufende Diskussion um die Werbesteuern eingeflossen

ist.

Hingewiesen wird darauf, daß in einer Anfragebeantwortung des

Finanzministers mitgeteilt wird, daß im Bundesministerium für

Finanzen in einer Arbeitsgruppe, der neben Vertretern der Ge-

bietskörperschaften auch Vertreter der Wirtschaftskammer Öster-

reich, des ORF, des Verbandes Österreichischer Zeitungsherausge-

ber und der Journalistengewerkschaft angehören, Lösungsvorschläge

zu erarbeiten sein werden.