1538/AB XX.GP
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 W i e n
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1516/J betreffend geplanter Eintritt Österreichs in die dritte
Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion am 01.01.1999, welche
die Abgeordneten Ing. Nußbaumer und Kollegen am 27. November 1996
an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit
in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1, 2, 3, 6, 7, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18
und 20 der Anfrage:
Es wird auf die Beantwortung des Bundesministers für Finanzen auf
die unter 1518/J inhaltlich gleichlautend gestellte Anfrage
verwiesen .
Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:
Es wird auf die Beantwortung des Bundeskanzlers auf die unter
1517/J inhaltlich gleichlautend gestellte
Anfrage verwiesen.
Antwort zu den Punkten 8 bis 10 der Anfrage:
Zunächst ist festzuhalten, daß der Zeitraum, in dem neben dem
Euro auch die nationale Währung noch als gesetzliches Zahlungs-
mittel zugelassen sein kann, maximal sechs Monate ab dem 1.1.2002
beträgt. Bei der Klärung der Frage der Dauer einer doppelten
Preisauszeichnung sind insbesondere folgende Ziele zu berück-
sichtigen :
Neben dem damit verbundenen Gewöhnungseffekt trägt eine doppelte
Preisauszeichnung sicherlich zur Preistransparenz und damit zu
einer Verringerung der Suchkosten der Konsumenten bei. Dem stehen
jedoch die in den Unternehmen entstehenden Kosten der doppelten
Preisauszeichnung gegenüber. Dabei ist im Hinblick auf die inter-
nationale Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen
zu verhindern, daß es zu einer Überbelastung des Handels kommt.
Bei der Festlegung der Dauer, des Umfanges und Inhaltes werden
daher auch die diesbezüglichen Maßnahmen insbesondere in benach-
barten EU-Staaten zu beachten sein. - Ferner ist dabei die tech-
nologische Entwicklung einer EDV-unterstützten Preisauszeichnung
von besonderer Bedeutung, die von der Wirtschaft schon aus
Gründen der Kostenminimierung forciert werden wird. Bevor daher
allfällige Regulierungen in diesem Bereich getroffen werden,
sollten innovative Entwicklungen und deren Fortschritt in diesem
Bereich beobachtet werden.
Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:
Mittels breit angelegter Informationen soll den Unternehmen Hil-
festellung geboten werden.
Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:
In steuerrechtlicher Hinsicht wird auf das Bundesministerium für
Finanzen verwiesen, in handelsrechtlicher Hinsicht wird auf das
dafür zuständige Bundesministerium für Justiz verwiesen.