1538/AB XX.GP

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Heinz FISCHER

Parlament

1017 W i e n

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1516/J betreffend geplanter Eintritt Österreichs in die dritte

Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion am 01.01.1999, welche

die Abgeordneten Ing. Nußbaumer und Kollegen am 27. November 1996

an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit

in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1, 2, 3, 6, 7, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18

und 20 der Anfrage:

Es wird auf die Beantwortung des Bundesministers für Finanzen auf

die unter 1518/J inhaltlich gleichlautend gestellte Anfrage

verwiesen .

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

Es wird auf die Beantwortung des Bundeskanzlers auf die unter

1517/J inhaltlich gleichlautend gestellte Anfrage verwiesen.

Antwort zu den Punkten 8 bis 10 der Anfrage:

Zunächst ist festzuhalten, daß der Zeitraum, in dem neben dem

Euro auch die nationale Währung noch als gesetzliches Zahlungs-

mittel zugelassen sein kann, maximal sechs Monate ab dem 1.1.2002

beträgt. Bei der Klärung der Frage der Dauer einer doppelten

Preisauszeichnung sind insbesondere folgende Ziele zu berück-

sichtigen :

Neben dem damit verbundenen Gewöhnungseffekt trägt eine doppelte

Preisauszeichnung sicherlich zur Preistransparenz und damit zu

einer Verringerung der Suchkosten der Konsumenten bei. Dem stehen

jedoch die in den Unternehmen entstehenden Kosten der doppelten

Preisauszeichnung gegenüber. Dabei ist im Hinblick auf die inter-

nationale Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen

zu verhindern, daß es zu einer Überbelastung des Handels kommt.

Bei der Festlegung der Dauer, des Umfanges und Inhaltes werden

daher auch die diesbezüglichen Maßnahmen insbesondere in benach-

barten EU-Staaten zu beachten sein. - Ferner ist dabei die tech-

nologische Entwicklung einer EDV-unterstützten Preisauszeichnung

von besonderer Bedeutung, die von der Wirtschaft schon aus

Gründen der Kostenminimierung forciert werden wird. Bevor daher

allfällige Regulierungen in diesem Bereich getroffen werden,

sollten innovative Entwicklungen und deren Fortschritt in diesem

Bereich beobachtet werden.

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

Mittels breit angelegter Informationen soll den Unternehmen Hil-

festellung geboten werden.

Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:

In steuerrechtlicher Hinsicht wird auf das Bundesministerium für

Finanzen verwiesen, in handelsrechtlicher Hinsicht wird auf das

dafür zuständige Bundesministerium für Justiz verwiesen.