1539/AB XX.GP

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Heinz FISCHER

Parlament

1017 W i e n

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1491/J betreffend finanz- und verkehrspolitische Sinnhaftigkeit

der Mautvignette, welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen

und Freunde am 27. November 1996 an mich richteten und aus Grün-

den der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle

ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Die geschätzten Brutto- und Nettoeinnahmen für das Jahr 1997 sind

den beiliegenden Tabellen zu entnehmen.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Die einzige Forderung der Europäischen Kommission, die sich auf

den Erlös auswirkt, ist die Einführung einer Wochenvignette für

die Fahrzeugkategorie bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht. Da

gleichzeitig mit der Einführung dieser Wochenvignette die ur-

sprünglich vorgesehene Kombinationskarte mit den bisherigen be-

stehenden Mautstrecken wegfällt, ergibt sich nach den vorliegen-

den Abschätzungen unter Einbeziehung von Mautverlusten und Ra-

battierungen auf bestehenden Mautstrecken eine Erlösminderung von

rund 45 Mio.S. Dieser Betrag liegt bei weitem innerhalb der

Schätzgenauigkeit der Einnahmen. Eine Aufschlüsselung nach Fahr-

zeugtypen ist in diesem Fall nicht möglich, da eine Zurechnung

von Mautverlusten auf einzelne Kartentypen nicht möglich ist.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Der Verwaltungsaufwand für die Vignette beträgt einschließlich

Abschreibungen für Beschilderung und Kontrollbuchten rund 257

Mio.S im Jahre 1997.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Der Reinerlös im Jahre 1997 beträgt geschätzt 2.209 Mio.S netto.

Hiezu kommen Einnahmen aus Umsatzsteuer in Höhe von rund 443

Mio.S . Eine Aufschlüsselung auf Fahrzeug- oder Vignettentypen ist

nicht möglich, da ein Großteil der Kosten nicht auf die einzelnen

Typen umlegbar ist.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Die Kosten für die Informationskampagne zur Einführung der Vig-

nette im Herbst 1996 und Frühjahr 1997 betragen rund 30,0 Mio.S.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Es wurden für folgende Bereiche eine Vorher-/Nachheruntersuchung

in Auftrag gegeben:

Bereich Ost Autobahn - B 10, Bereich Landeshauptstadt Salzburg,

Bereich Wien - Südosttangente, Bereich Kufstein, Bereich Brenner,

Bereich Bregenz, Bereich A 7 Linz und Bereich Graz - Spielfeld.

Antwort zu den Punkten 7 und 13 der Anfrage:

Bisher wurde eine Ist-Aufnahme des Verkehrs, sowohl im Sommer als

auch im Herbst durchgeführt. Da diese Untersuchung eine Vor-

her-/Nachheruntersuchung ist, wird ein umfassendes Ergebnis erst

gegen Ende des Jahres 1997 vorliegen.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Ausnahmeregelungen wurden für alle Bereiche der Staatsgrenzen und

alle Bereiche gefordert, in denen Autobahnen an dichter verbautem

Siedlungsgebiet vorbeiführen.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, daß die zeitabhängige Maut auf

allen Autobahnen und Schnellstraßen im gesamten Bundesgebiet

gilt. Der Bau und die Erhaltung des hochrangigen Straßennetzes

ist gerade in den Ballungsräumen, für die eine Ausnahme gefordert

wird, sehr aufwendig und teuer, sodaß es ungerechtfertigt wäre,

gerade für diese Strecken .jetzt keine Maut einzuheben.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Wie in der Antwort zu Frage 7 erklärt, wird das Verkehrsgeschehen

im Bereich des Brenners in einer Vorher-/Nachheruntersuchung

erfaßt. Allfällige Maßnahmen in diesem Bereich sind abhängig von

dem Ergebnis dieser Untersuchung und können derzeit nicht prog-

nostiziert werden.

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

An mich wurde die Einführung eines derartigen " Paßpickerls " nicht

herangetragen .

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

In der bereits im Nationalrat eingebrachten Novelle zum Bundes-

straßengesetz ist vorgesehen, die A 22 im Bereich Brigittenauer

Brücke zur B l4a zurückzustufen, da die Brigittenauer Brücke

unter anderem zwei Straßen des niederrangigen Netzes in direkter

Linie verbindet (Donauturmstraße mit Handelskai) und es in diesem

Abschnitt unbillig wäre, eine Autobahnmaut zu verlangen. Der

zweite vorgesehene Abschnitt ist die Kremser Donaubrücke, die

schon bisher für den Langsamverkehr freigegeben wurde und daher

in keiner Weise der Charakteristik einer Schnellstraße ent-

spricht. In der Novelle zum Bundesstraßengesetz ist vorgesehen,

die B 37 bis an den südlichen Brückenkopf zu verlängern und erst

ab diesem Punkt mit der S 33 zu beginnen.

 

 

Anlage nicht gescannt !!