1539/AB XX.GP
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 W i e n
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1491/J betreffend finanz- und verkehrspolitische Sinnhaftigkeit
der Mautvignette, welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen
und Freunde am 27. November 1996 an mich richteten und aus Grün-
den der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle
ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die geschätzten Brutto- und Nettoeinnahmen für das Jahr 1997 sind
den beiliegenden Tabellen zu entnehmen.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die einzige Forderung der Europäischen Kommission, die sich auf
den Erlös auswirkt, ist die Einführung einer Wochenvignette für
die Fahrzeugkategorie bis 3,5 t
zulässiges Gesamtgewicht. Da
gleichzeitig mit der Einführung dieser Wochenvignette die ur-
sprünglich vorgesehene Kombinationskarte mit den bisherigen be-
stehenden Mautstrecken wegfällt, ergibt sich nach den vorliegen-
den Abschätzungen unter Einbeziehung von Mautverlusten und Ra-
battierungen auf bestehenden Mautstrecken eine Erlösminderung von
rund 45 Mio.S. Dieser Betrag liegt bei weitem innerhalb der
Schätzgenauigkeit der Einnahmen. Eine Aufschlüsselung nach Fahr-
zeugtypen ist in diesem Fall nicht möglich, da eine Zurechnung
von Mautverlusten auf einzelne Kartentypen nicht möglich ist.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Der Verwaltungsaufwand für die Vignette beträgt einschließlich
Abschreibungen für Beschilderung und Kontrollbuchten rund 257
Mio.S im Jahre 1997.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Der Reinerlös im Jahre 1997 beträgt geschätzt 2.209 Mio.S netto.
Hiezu kommen Einnahmen aus Umsatzsteuer in Höhe von rund 443
Mio.S . Eine Aufschlüsselung auf Fahrzeug- oder Vignettentypen ist
nicht möglich, da ein Großteil der Kosten nicht auf die einzelnen
Typen umlegbar ist.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Kosten für die Informationskampagne zur Einführung der Vig-
nette im Herbst 1996 und Frühjahr 1997 betragen rund 30,0 Mio.S.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Es wurden für folgende Bereiche eine Vorher-/Nachheruntersuchung
in Auftrag gegeben:
Bereich Ost Autobahn - B 10, Bereich Landeshauptstadt Salzburg,
Bereich Wien - Südosttangente, Bereich Kufstein, Bereich Brenner,
Bereich Bregenz, Bereich A 7 Linz und Bereich Graz - Spielfeld.
Antwort zu den Punkten 7 und 13 der Anfrage:
Bisher wurde eine Ist-Aufnahme des Verkehrs, sowohl im Sommer als
auch im Herbst durchgeführt. Da diese Untersuchung eine Vor-
her-/Nachheruntersuchung ist, wird ein umfassendes Ergebnis erst
gegen Ende des Jahres 1997 vorliegen.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Ausnahmeregelungen wurden für alle Bereiche der Staatsgrenzen und
alle Bereiche gefordert, in denen Autobahnen an dichter verbautem
Siedlungsgebiet vorbeiführen.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, daß die zeitabhängige Maut auf
allen Autobahnen und Schnellstraßen im gesamten Bundesgebiet
gilt. Der Bau und die Erhaltung des hochrangigen Straßennetzes
ist gerade in den Ballungsräumen, für die eine Ausnahme gefordert
wird, sehr aufwendig und teuer, sodaß es ungerechtfertigt wäre,
gerade für diese Strecken .jetzt keine Maut einzuheben.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Wie in der Antwort zu Frage 7 erklärt, wird das Verkehrsgeschehen
im Bereich des Brenners in einer Vorher-/Nachheruntersuchung
erfaßt. Allfällige Maßnahmen in diesem Bereich sind abhängig von
dem Ergebnis dieser Untersuchung und können derzeit nicht prog-
nostiziert werden.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
An mich wurde die Einführung eines derartigen " Paßpickerls " nicht
herangetragen .
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
In der bereits im Nationalrat eingebrachten Novelle zum Bundes-
straßengesetz ist vorgesehen, die A 22 im Bereich Brigittenauer
Brücke zur B l4a zurückzustufen, da die Brigittenauer Brücke
unter anderem zwei Straßen des niederrangigen Netzes in direkter
Linie verbindet (Donauturmstraße mit Handelskai) und es in diesem
Abschnitt unbillig wäre, eine Autobahnmaut zu verlangen. Der
zweite vorgesehene Abschnitt ist die Kremser Donaubrücke, die
schon bisher für den Langsamverkehr freigegeben wurde und daher
in keiner Weise der Charakteristik einer Schnellstraße ent-
spricht. In der Novelle zum Bundesstraßengesetz ist vorgesehen,
die B 37 bis an den südlichen Brückenkopf zu verlängern und erst
ab diesem Punkt mit der S 33 zu beginnen.
Anlage nicht gescannt !!