1540/AB XX.GP

 

Die schriftliche prarlamentarische Anfrage Nr. 1537/J-NR/1996, betreffend Informationsarbeit

der Regierung bzw. Der einzelnen Ministerien gegenüber der Öffentlikeit, die die Abgeordne-

ten HALLER und Kollegen am 28.November 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich

wie folgt zu beantworten:

 

 

Grundsätzlich möchte ich festhalten, daß ich die Information der Öffentlichkeit über Maßnah-

men meines Ressorts sowohl als Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst als

auch in meiner jetzigen Eigenschaft als Ressortleiter des Bundesministeriums für Wissenschaft,

Verkehr und Kunst stets als wichtige Aufgabe der öffentlichen Verwaltung angesehen habe und

ansehe. Aus diesem Grund war beispielsweise das Bundesministerium für Wissenschaft, For-

schung und Kunst das erste Ministerium in Österreich, das neben seiner Informationstätigkeit

über traditionelle Medien wichtige und für die Bevölkerung relevante Informationen auch über

das Internet zugänglich gemacht hat.

 

Allerdings gilt auch für die Infomationstätigkeit von Behörden der Grundsatz der Sparsamkeit

und Zweckmäßigkeit sowie die Beachtung der Verhältnismäßigkeit von Aufwand und erreich-

tem Effekt.

Daher erscheinen unspezifische und enorm kostenaufwendige Informationsmittel- wie die in

der Anfrage angeregten Briefe oder Flugblätter an alle Haushalte - nur in jenen ganz

bestimmten Sonderfällen sinnvoll, in den tatsächlich jede Bürgerin und jeder Bürger des Lan-

des von einer bestimmten Maßnahme betroffen wäre. Dieser Fall tritt in einem Fachressort

praktisch nicht ein.

Außerdem ist zu bedenken, daß Informationen keine Einbahn darstellt und nicht nur eine Bring-,

sondern in gewissem Ausmaß auch eine Holschuld ist.

Informationen über wichtige Maßnahmen eines Ministeriums sind überdies in der überwiegen-

den Zahl der Fälle den Print- und Elektronischen Medien zu entnehmen, zu deren Hauptauf-

gaben ja der Transport von Informationen an die breite Öffentlichkeit zählt.

 

Schließlich möchte ich mit Befriedigung feststellen, daß die Informationstätigkeit der Ministe-

rien nun offensichtlich auch von Angehörigen einer Oppositionspartei als notwendig und sogar

intensivierungsbedürftig angesehen wird, die derartige Aktivitäten in der Vergangenheit nicht

selten als Geldverschwendung oder Propagande kritisiert hat.

 

1.     Ist Ihnen diese Umfrage bekannt?

Antwort:

Diese Umfrage ist mir nicht bekannt.

2.  Gibt es Überlegungen der Österreichischen Bundesregierung, wie man die Konzeption

der Kampagnie „National Informations Inrastructure“ an die österreichischen Verhält-

nisse anpassen kann bzw. Wie man aus dieser Konzeption Verbesserungen des Systems

der Informationsarbeit der Bundesregierung durchführen könnte?

3.     Kann man überhupt von einem vorliegenden österreichischen System sprechen?

Antwort:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1524/J-NR/1996 durch

den Bundeskanzler.

 


4. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Bevölkerung über Ihre Tätigkeit

besser zu informieren?

Antwort:

Unter Beachtung der in der Einleitung genannten Grundsätze wird das Informationsangebot

meines Ressorts kontinuierlich erweitert, wobei künftig moderne und kostengünstige Vermitt-

lungsmedien (z.B. Internet) verstärkt eingesetz werden sollten.

5.     Welche Maßnahmen wurden 1995 im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich In-

formation der Bevölkerung von der Bundesregierung bzw. Den einzelnen Ministerien

gesetzt?

Antwort:

Ich kann die Frage nur für mein Ressort folgendermaßen beantworten:

Wie in den Jahren davor wurden auch im Jahr 1995 eine Reihe von Maßnahmen im Bereich der

Öffentlichkeitsarbeit gesetzt wie beispielsweise

n     Publikation von Broschüren und Informationsblättern,

n     Durchführung von Informationsveranstaltungen

n     Pressemitteilungen und -aussendungen.

 

Hervorzuheben ist der erstmalige Einsatz des Internet für die Informationsarbeit des Bundes-

ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst in diesem Jahr.

6.     Wieviel Budget wurde von der Bundesregierung bzw. In einzelnen Ministerien in

welchen Budgetposten für die Informationsarbeit im Jahre 1995 aufgewendet?

Antwort:

Das Budget der Abteilung Presse und Dokumentation, aus dem die meisten Aktivitäten im

Bereich Öffentlichkeitsarbeit finanziert wurden, betrug im Jahr 1995 bei Ansatz I/14008

S 4,7 Mio.


Darüberhinaus wurden einzelne Informationsaktivitäten wie Publikationen, Veranstaltungen,

Seminare, Workshops etc. Aus den Budgets einzelner Fachabteilungen finanziert. Diese detail-

liert anzuführen wäre mit einem nicht vertretbaren hohen Verwaltungsaufwand verbunden.

7.     Welche Maßnahmen wurden 1996 im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich

Information der Bevölkerung von der  Bundesregierung bzw. Den einzelnen Ministe-

rien gesetzt?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 5.

8.     Wieviel Budget wurde von der Bundesregierung bzw. Den einzelnen Ministerien in

welchen Budgetposten für die Informationsarbeit im Jahre 1996 aufgewendet?

Antwort:

Das Budget der Abteilung Presse und Dokumentation im Verwaltungsbereich Wissenschaft-

Kunst betrug bei Ansatz 1/14008 im Jahr 1996 S 4,7 Mio.

Im Verwaltungsbereich Verkehr wurden für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit beim Budget-

ansatz 1/65118 rund S 11 Mio. aufgewendet.

9.     Werden diese Informationen kostenlos erteilt?

Antwort:

Ja.

10.  Wenn nicht, zu welchen Tarifen?

Antwort:

Siehe Frage 9.

 


11 . Steht für die Öffentlichkeitsarbeit in Ihrem Ministerium bzw. der Bundesregierung

eine eigene Abteilung zur Verfügung?

Antwort:

Ja, im  Verwaltungsbereich Wissenschaft und Kunst die Abteilung Präs. 3, "Presse und Doku-

mentation", im Verwaltungsbereich Verkehr die Stabsstelle "Information und Öffentlichkeits-

arbeit" gemäß § 7 Abs.3 BMG.

12. Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 11 .

13. Wenn ja, wieviele Personen gehören ihr an, was ist der Tätigkeitsbereich jedes ein-

zelnen, und seit wann besteht diese Abteilung?

Antwort:

Der Abteilung Präs. 3 gehören 6 Mitarbeiter/innen an, der Stabsstelle 7 Mitarbeiter/innen.

Die Aufgabenbereiche der beiden Einrichtungen umfassen alle Arten von Öffentlichkeitsarbeit,

die Publikation von Informationsmaterial, die Kontakte zu den Medien, die Vorbereitung und

Durchführung von Pressekonferenzen und Veranstaltungen verschiedener Art, Auskunfter-

teilung und Bürgerservice.

Abteilung Präs. 3 wurde 1986 eingerichtet, die Stabsstelle 1987.

14. Entscheidet diese Abteilung bzw. wer entscheidet im jeweiligen Ministerium bzw. bei

der. Bundesregierung über Richtlinien bzw. Leitsätze für die Informationsarbeit?

Antwort:

Der Bundesminister, allenfalls auf Vorschlag der Abteilung bzw, Stabsstelle,

15.Werden oder wurden Aufträge zur Erstellung von Zeitungsinsernten, Flugblättern,

Mailings oder sonstigen Informationsmitteln vergeben?

Antwort :

Ja

16. Wenn ja, nach welchen Richtlinien werden diese Aufträge vergeben?

Antwort :

Nach den geltenden Vergaberichtlinien, insbesondere ÖNORM A 2050.

17.Werden solche Aufträge ausschließlich an österreichische bzw. inländische Firmen

vergeben?

Antwort:

Obwohl einige Aufträge, wo dies die Vorschriften verlangten, EU-weit ausgeschrieben wurden,

wurden alle Aufträge bisher an österreichische Firmen vergeben.

18. Gibt es für Informationen, die EU-Belange oder Interessen betreffen von seiten der

EU Förderungen ?

Antwort:

EU-Förderungen für Informationsprojekte können bei der Kommission eingereicht werden,

sofern die Thematik einen Infomationsschwerpunkt der EU betrifft. Die Kommission und das

Europäische Parlament haben für 1997 - und die folgenden Jahre - drei vorrangige Informa-

tionsaufgaben (PRINCE - Programme d'Information du Citoyen Europeen) definiert:

 Einführung des EURO als gemeinsame Währung;

 Gemeinsam Europa bauen - die Reform der EU,

 Bürger Europas - Chance des Binnenmarktes.

Darüberhinaus gibt es EU-Förderungen unter Umständen für von der Gemeinschaft unterstützte

Projekte, sofern Information ein wichtiger Bestandteil des Projekts und für dessen Umsetzung

erforderlich ist (z.B. Arbeitsmarktprojekte - zugehörige Öffentlichkeitsarbeit).

19. Welche Dienststelle bzw. wer ist für die Koordination zwischcn den einzelnen Mini-

sterien zuständig? Gibt es Hierfür eine Dienstelle des Bundeskanzleramtes?

20. Wenn es derartige Einrichtungen gibt, wie erfolgt die Information der Bevölkerung

über die Existenz und Handhabung dieser Einrichtungen?

21. Wennn es derartige Einrichtungen nicht gibt, warum gibt es sie dann nicht?

Antwort:

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1524/J-NR/1996 durch den Bundeskanzler,

22. Wie stehen Sie zu den betreffenden Umfrageergebnissen?

Glauben Sie, dieses beschämende Ergebnis und den damit aufgezeigten Mißstand in

absehbarer Zeit verbessern zu können?

Antwort:

Ohne alle Ergebnisse der zitierten Umfrage, vor allem aber auch die Art der Fragestellung genau

zu kennen, ist eine seriöse Stellungnahme hiezu nicht möglich,

Aus den Reaktionen auf die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit meines Ressorts weiß ich,

daß diese jedenfalls nicht als "beschämend" empfunden wird,