1544/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Verzetnitsch und Genossen haben am
28. November 1996 unter der Nr. 1542/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Ankauf von 7 Baggern" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren
Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 2:
Die Entscheidung, 7 Stück Hydraulikraupenbagger der Type SAMSUNG, SE21OSTD-2 bei
der Firma SMS zu beschaffen, beruht auf dem Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung
und einer kommissionellen Bewertung. Bei diesem Produkt handelte es sich um das
technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot gemäß den in der Ausschreibung
festgelegten Kriterien. Jede andere Zuschlagserteilung hätte einen Verstoß gegen die
Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes bzw. des GATT-Übereinkommens bedeutet. Im
übrigen kann von einer Bevorzugung eines ausländischen Produktes keine Rede sein, weil
unter den insgesamt 10 Angeboten kein einziges österreichischer Provenienz war.
Zu 3:
Selbstverständlich bin auch ich daran interessiert, wo immer es möglich ist, die heimische
Produktion zu fördern und durch den Kauf österreichischer Erzeugnisse heimische
Arbeitsplätze zu sichern. Andererseits ist aber das Bundesministerium für Landesverteidi-
gung zur Einhaltung der bestehenden Beschaffungsregelungen und des darin verankerten
Bestbieterprinzips verpflichtet.