1551/AB XX.GP
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
P arl am ent
1017 Wien '
Die Abgeordneten zum Nationalrat Edith Haller und Genossen haben am 28. November
1996 unter der Nr. 1533/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Informationsarbeit der Regierung bzw. der einzelnen Ministerien gegenüber der
Öffentlichkeit', gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt. '
Z:
Diese Umfrage ist mir nicht bekannt.
Zu 2 und 3:
Ich verweise auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 1524/J durch den Herrn
Bundeskanzler.
Zu 4:
Das Bundesministerium für Landesverteidigung ist schon derzeit darum bemüht, seine
Öffentlichkeitsarbeit laufend zu verbessern, wobei neben den herkömmlichen Medien je
nach der technischen Entwicklung auch modernste Informationsmittel, wie etwa seit kurzem
auch Internet, zum Einsatz gelangen.
Neben der in der Anfrage angesprochenen Öffentlichkeitsarbeit wird in meinem Ressort
auch umfangreiche wehrpolitische Inforrnations- und Bildungsarbeit geleistet, die sich an
die Wehrpflichtigen bzw. Heeresangehörigen selbst sowie an die Gesellschaft insgesamt
richtet. Nicht zuletzt entfaltet die Bürgerservicestelle des Ministeriums ebenfalls wichtige
lnformations- und Auskunftstätigkeit.
Zu 5:
Das Bundesministerium für Landesverteidigung hat 1995 im Zuge seiner Öffentlichkeits-
arbeit durch zahllose Maßnahmen über seinen Aufgabenbereich informiert. Die Palette der
dabei eingesetzten Mittel reichte von Publikationen verschiedenster Art (insbesondere
Presseaussendungen, Broschüren, Prospekte, Plakate etc.) über Pressekonferenzen,
Informationsveranstaltungen und -vorträge bis zu Videofilmen und Computerspielen. Einen
thematischen Schwerpunkt dieser Informationstätigkeit bildete das Jubiläum "40 Jahre
Staatsvertrag', und ',40 Jahre Österreichisches Bundesheer,'. Insgesamt hat sich die
Informationstätigkeit meines Ressorts in rund 23.000 Medienberichten erkennbar
ausgewirkt, die in Printmedien sowie in Rundfunk und Fernsehen veröffentlicht wurden.
-.
Zu 6:
Für Öffentlichkeitsarbeit wurden irn Jahre 1995 durch die Zentralstelle des Bundes-
ministeriums für Landesverteidigung ca. 2,5 Millionen Schilling aufgewendet; diese
Ausgaben sind bei mehreren Voranschlagsposten der Ansätze 1/40008 und 1/40108
veranschlagt.
Zu 7:
Die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Landesverteidigung im Jahre 1996
entsprach inhaltlich im wesentlichen jener des Jahres 1995, wobei ein Schwerpunkt der
Informationstätigkeit dem Jubiläum "1000 Jahre Österreich" gewidmet war. In diesem Jahr
wurde auch eine Homepage im Internet eingerichtet, deren Informationsangebot
kontinuierlich ausgebaut werden soll.
Zu 8:
Für Öffentlichkeitsarbeit wurden im Jahre 1996 ca. 2,4 Millionen Schilling aufgewendet
(Ansätze 1/40008 und 1/40108).
Zu 9 und 10:
Informationen des Ministeriums werden grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zu 11:
Ja.
Zu 12:
Entfällt.
Zu 13:
Der Personalstand des Presse- und Informationsdienstes umfaßt 18 Mitarbeiter. Hinsichtlich
des Tätigkeitsbereiches dieser Abteilung, die seit 1961 besteht, verweise ich auf die im
Amtskalender ausgewiesene Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Landes-
verteidigung.
Zu 14:
Ja. Über die Richtlinien für militärische Öffentlichkeitsarbeit entscheidet der Presse- und
Informationsdienst. : -.
Zu 15 bis 17: - -
Derartige Aufträge wurden auf der Grundlage der allgemeinen Richtlinien für die
Beschaffung im Rahmen von Ausschreibungen vergeben. Selbstverständlich kann es
ausländischen Bietern nicht verwehrt werden, sich im Rahmen der einschlägigen
internationalen Verträge, denen Österreich beigetreten ist, zu beteiligen,
Zu 18:
Zu den grundsätzlichen Aspekten der Förderung von Informationsprojekten durch die
Europäische Union verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr.
1524/J durch den Herrn Bundeskanzler. Bezüglich der Informationstätigkeit des
Bundesministeriums für Landesverteidigung hat sich in den Jahren 1995 und 1996 kein
Projekt ergeben, für welches Förderungen seitens der EU hätten in Anspruch genommen
werden können.
Zu 19 bis 22:
Die Funktion der interministeriellen Koordinierung kommt gemäß Bundesministeriengesetz
dem Bundeskanzleramt zu. Ich verweise daher auch bezüglich dieser Fragen auf die
Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers in Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr.
1524/J,