1555/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haller, Koller, Dr. Graf Blünegger, Mag. Schreiner,
Dkfm. Ruthofer haben am 28. November 1996 unter der Nr. 1524/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Informationsarbeit der Regierung bzw, der einzelnen
Ministerien gegenüber der Öffentlichkeit gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1.Ist lhnen diese Umfrage bekannt?
2.Gibt es Überlegungen der österreichischen Bundesregierung, wie man die Konzeption der
Kampagne "National Information Infrastruktur" an die österreichischen Verhältnisse an-
passen kann bzw. wie man aus dieser Konzeption Verbesserungen des Systems der Infor-
mationsarbeit der Bundesregierung durchführen könnte?
3.Kann man überhaupt von einem vorliegenden österreichischen System sprechen?
4.Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Bevölkerung über Ihre Tätigkeit besser zu
informieren?
5.Welche Maßnahmen wurden 1995 im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich Informa-
tionen der Bevölkerung von der Bundesregierung bzw, den einzelnen Ministerien gesetzt?
6.Wieviel Budget wurde von der Bundesregierung bzw. den einzelnen Ministerien in wel-
chen Budgetposten für die
Informationsarbeit im Jahre 1995 aufgewendet?
7.Welche Maßnahmen wurden 1996 im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich Informa-
tion der Bevölkerung von der Bundesregierung bzw, den einzelnen Ministerien gesetzt?
8.Wieviel Budget wurde von der Bundesregierung bzw. den einzelnen Ministerien in wel-
chen Budgetposten für die Informationsarbeit im Jahre 1996 aufgewendet?
9.Werden diese Informationen kostenlos erteilt?
1O.Wenn nicht, zu welchen Tarifen?
11.Steht für die Öffentlichkeitsarbeit in Ihrem Ministerium bzw, der Bundesregierung eine
eigene Abteilung zur Verfügung?
12.Wenn nein, warum nicht?
13.Wenn ja, wieviele Personen gehören ihr an, was ist der Tätigkeitsbereich jedes einzelnen,
und seit wann besteht diese Abteilung?
14,Entscheidet diese Abteilung bzw. wer entscheidet im jeweiligen Ministerium bzw. bei der
Bundesregierung über Richtlinien bzw. Leitsätze für die lnformationsarbeit?
15.Werden oder wurden Aufträge zur Erstellung von Zeitungsinseraten, Flugblättern,
Mailings oder sonstigen Informationsmitteln vergeben?
16.Wennja,nach welchen Richtlinien werden diese Aufträge vergeben?
17.Werden solche Aufträge ausschließlich an österreichische bzw. inländische Firmen verge-
ben?
18.Gibt es für Informationen, die EU-Belange oder Interessen betreffen, von seiten der EU
Förderungen?
19.Welche Dienststelle bzw. wer ist für die Koordination zwischen den einzelnen Ministerien
zuständig? Gibt es hierfür eine Dienststelle des Bundeskanzleramtes?
20.Wenn es derartige Einrichtungen gibt, wie erfolgt die Information der Bevölkerung über
die Existenz und Handhabung dieser Einrichtungen?
21.Wenn es derartige Einrichtungen nicht gibt, warum gibt es sie dann nicht?
22,Wie stehen Sie zu den betreffenden Umfrageergebnissen? Glauben Sie, dieses beschä-
mende Ergebnis und den damit aufgezeigten Mißstand in absehbarer Zeit verbessern zu
können?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt.
Zu den Fragen 1 und 22:
Diese Umfrage ist mir nicht bekannt. Grundsätzlich ist aber zu sagen, daß bei Umfragen, die
sich damit beschäftigen, inwieweit sich die Öffentlichkeit informiert fühlt, die Ergebnisse natür-
lich nur subjektive Einstellungen reflektieren. Sie sagen wenig über den objektiven lnfor-
mationsstand aus. Inwieweit sich eine Person als mehr oder weniger informiert fühlt, hängt
auch vom Grad der aktiven Informationssuche ab. Weiters ist die Art der Fragestellung für die
jeweilige Antwort ausschlaggebend. Solche Umfrageergebnisse sind für die Beurteilung des
objektiven Informationsstands der Bevölkerung vielfach nur von marginaler Bedeutung.
Zu Frage 2:
Bei der in Frage stehenden Konzeption zur Schaffung und Entwicklung einer nationalen In-
formationsinfrastruktur geht es im wesentlichen um ein nahtloses Geflecht von Kommunika-
tionsnetzen aus Computern, Fernsehen, Telefon und Satelliten, mit dem unter anderem der
Zugang zur Regierungsinformation verbessert werden soll. Diesbezügliche Anregungen und
Erfahrungen anderer Staaten werden laufend geprüft und gegebenenfalls auch in österreichi-
sche Strategien einbezogen. Was die Schaffung der technischen Voraussetzungen betrifft,
befindet sich für Österreich ein koordiniertes Bundesnetzwerk in Aufbau. Unter anderem ist
dabei eine Vernetzung mit den österreichischen Botschaften im Ausland in den nächsten Jahren
geplant. Die Dienststellen des Bundeskanzleramts sind bereits jetzt elektronisch vernetzt. Die
Verwendung des Internet ist dabei ein zentrales Element. Diese Bemühungen werden von den
Ministerien unterstützt.
Zu Frage 3:
Der systematische Aufbau eines Bundesnetzes
ist im Gange.
Zu Frage 4:
Die Bundesregierung bemüht sich laufend, weitere Maßnahmen in diese Richtung zu setzen. So
wurde etwa im Zuge der EU-Informationsinitiative einer breiten Bevölkerungsschicht das
Europa-Telefon als Anlaufstelle im Bundeskanzleramt zur Verfügung gestellt. Der künftige
Einsatz des Internet ist ebenfalls ein Teil solcher Maßnahmen,
Zu Frage 5:
Der Bundespressedienst des Bundeskanzleramts ist für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.
Diese Sektion bietet eine Vielzahl von Publikationen zu einer breiten Themenpalette an, wobei
Aussendungen und periodisch erscheinende Publikationen auch aktuelle Themen abdecken.
Weitere Informationsmittel sind Film, Einschaltungen, Wanderausstellungen oder die Präsenta-
tionen von Publikationen, Derartige Aktivitäten wurden auch 1995 gesetzt.
Zu Frage 6:
Für die oben genannte Informationsarbeit wurde im Jahr 1995 ein Budget in der Höhe von ca.
16,834.000,-- Schilling aufgewendet (Ansatz 1/10008/4035 bzw. 7284). Hinsichtlich der üb-
rigen Bundesministerien verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautend an sie er-
gangenen Anfragen.
Zu Frage 7:
Die Bundesregierung hat 1996 unter anderem eine Informationsinitiative zum Thema Eu-
ropäische Union ergriffen. Weiters wurden zur Information der Bevölkerung die oben ge-
nannten Informationsaktivitäten gesetzt.
Zu Frage 8:
Für die oben genannte Informationsarbeit wurde im Jahr 1996 ein Budget in der Höhe von ca.
98,000.000,-- Schilling aufgewendet (Ansatz
1/10008/4035 bzw. 7284).
Zu den Fragen 9 und 10:
Die Informationen werden kostenlos erteilt.
Zu den Fragen 11 und 12:
Im Bundeskanzleramt ist, wie bereits erwähnt, eine Sektion (Bundespressedienst, Sektion III)
mit Öffentlichkeitsarbeit befaßt.
Zu Frage 13:
Der Personalstand des Bundespressediensts umfaßt ca. 80 Personen. Die Sektion hat vier Ab-
teilungen, deren genauer Aufgabenbereich dem Amtskalender zu entnehmen ist. Die Mitar-
beiter dieser Abteilungen werden ihrer Vorbildung und ihren (Qualifikationen entsprechend ein-
gesetzt.
Der Bundespressedienst besteht meines Wissens nach praktisch seit Beginn der zweiten Repu-
blik.
Zu Frage 14:
Als grundsätzliche Richtlinie für die Informationsarbeit des Bundeskanzleramts gilt das Prinzip
der umfassenden Information und der einfache Zugang für den interessierten Bürger. Bei den
Inhalten und der Umsetzung der Informationsarbeit orientiert sich der Bundespressedienst an
aktuellen Themen. (Über Inhalte und den Einsatz der adäquaten Kommunikationsmittel ent-
scheidet der Bundespressedienst im Rahmen seiner Zuständigkeit.
Zu Frage 15:
Im Jahr 1996 wurden Aufträge zur Erstellung von Einschaltungen, Publikationen, Filmen, Pla-
katen, TV- und Hörfunkspots etc. erteilt.
Zu Frage 6:
Diese Aufträge wurden im Sinne der einschlägigen Haushaltsvorschriften (ÖNORM A 2050,
Vergabegesetz sowie die Richtlinie 92/50 EWG des Rats vom 18. Juni 1992 betreffend die
Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge) erteilt.
Zu Frage 17:
Nein.
Zu Frage 18:
EU-Förderungen für Informationsprojekte können bei der Kommission eingereicht werden,
sofern die Thematik einen Informationsschwerpunkt der EU betrifft. Die Kommission und das
Europäische Parlament haben für 1997 - und die folgenden Jahre - drei vorrangige Informa-
tionsaufgaben (PRINCE - Programme d'Information du Citoyen Europeen) definiert:
- Einführung des EURO als gemeinsame Währung;
- Gemeinsam Europa bauen - die Reform der EU,
- Bürger Europas - Chancen des Binnenmarktes.
Darüber hinaus gibt es EU-Förderungen unter Umständen für von der Gemeinschaft unter-
stützte Projekte, sofern Information ein wichtiger Bestandteil des Projekts und für dessen
Umsetzung erforderlich ist (z.B. Arbeitsmarktprojekte - zugehörige Öffentlichkeitsarbeit).
Zu Frage 19:
Das Bundeskanzleramt hat aufgrund des Bundesministeriengesetzes grundsätzlich eine Ko-
ordinierungsfunktion. Soweit erwünscht und erforderlich, wird diese von der Sektion Bundes-
pressedienst wahrgenommen.
Zu den Fragen 20 und 21:
Über die Existenz des Bundespressediensts erfährt die Öffentlichkeit aus dem Impressum der
angebotenen Publikationen, bei Präsentationen dieser Publikationen, im Vorspann von Bun-
despressedienst-Filmen, am Europa-Telefon, und künftig auch über das Internet.