1565/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1508/J betreffend gefährliches Nadelöhr für Schiffahrt in Maut-
hausen , welche die Abgeordneten Meisinger , Rosenstingl ,
Dipl.-Ing. Prinzhorn und Kollegen am 27. November 1996 an mich
richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1. der Anfrage:
Wie die Anfrager richtig ausführen, ist für die Verkehrsfreigabe
das Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst zustän-
dig.
Dazu ist jedoch festzuhalten, daß - wie zu Frage 2 und 7 ange-
führt - die Arbeiten zur Herstellung der ausreichenden Fahr-
wassertiefe für die Durchfahrt durch die
ersten zwei Joche am
rechten Ufer bereits seit 1989 laufen. Wegen der sehr schwierigen
Sohlenverhältnisse (lockerer Felsgrund) konnten die Arbeiten
Jedoch bisher noch nicht soweit abgeschlossen werden, daß eine
verläßliche Fahrwassertiefe von 30 dm unter RNW ( Regulierungsnie-
derwasser ) garantiert werden kann.
Alle Arbeiten in diesem schwierigen Abschnitt werden jedoch lau-
fend mit der Schiffahrtsbehörde im Bundesministerium für Wissen-
schaft, Verkehr und Kunst abgestimmt. Dies erfolgt unter anderem
auch bei den jährlich durchgeführten Donaubereisungen.
Antwort zu den Punkten 2 und 7 der Anfrage:
Zunächst wird festgehalten, daß nicht - wie im Vorwort der An-
frage zu lesen ist - 3 Fahrrinnen um öS 38 Mio. ausgebaggert
wurden. Aus Sicht des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten handelt es sich hier um 2 Durchfahrtsjoche am
rechten Ufer, für die zur Herstellung ausreichender Fahrwasser-
tiefen folgende Arbeiten durchgeführt wurden:
1989: Eigenleistung der Wasserstraßendirektion S 1,535.000,--
1990: Fa. Brandner GesmbH S Co KG S 644.208,--
1992: Fa. Dywidag Spezialtiefbau GesmbH. S 22,167.264, --
Eine im November 1992 durchgeführte Rahmensondierung ergab
eine Fahrwassertiefe von 30 dm unter RNW 85.
Eine Kontrollsondierung 1993 erfaßte eine Felsspitze, die bis
auf 28 dm unter RNW 85 ragt.
1994: Versuch der Entfernung dieser Spitze mit Tieflöffelbagger der
Fa. Donaubetrieb S 241.800,--
Bisherige Aufwendungen insgesamt: S
24, 588.272, --
Antwort zu den Punkten 3, 4 und 5 der Anfrage:
Die Aufnahme bzw. Registrierung von Schiffsunfällen sowie die
Schadensaufnahme bei Schiffsunfällen erfolgt durch das Bundesmi-
nisterium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst. An den Baulich-
keiten der Bundeswasserstraßenverwaltung sind keine Schäden ent-
standen .
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Der Bundeswasserstraßenverwaltung im Bundesministerium für wirt-
schaftliche Angelegenheiten sind keine Warnungen der Schiffahrts-
polizei Mauthausen bekannt.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Im Herbst 1996 erfolgte eine neuerliche Aufnahme der Stromsohle
mit einer verbesserten Meßtechnik. Diese Aufnahme bildet die
Grundlage für die Durchführung weiterer Räumungsarbeiten nach
Maßgabe der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit
sowie der vorhandenen Budgetmittel.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Die zu Frage 8 beschriebenen Maßnahmen werden im engsten Einver-
nehmen mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und
Kunst noch in der derzeitigen Niederwasserperiode ( Winter 1997 )
begonnen und wenn möglich auch abgeschlossen werden. Anschließend
wird eine intensive Kontrolle der Stromsohlenverhältnisse durch-
geführt werden .
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Auf Grund der in diesem Bereich vorliegenden sehr schwierigen
Stromsohlenverhältnisse können die
erforderlichen Leistungen und
somit auch die erforderlichen Kosten nur sehr schwer abgeschätzt
werden. Die Vorarbeiten zu einer Abschätzung der erforderlichen
Leistungen sind derzeit im Gange.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Wie bereits erwähnt, finden laufend Gespräche zwischen den Ver-
tretern des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenhei-
ten, Bundeswasserstraßenverwaltung, und den Vertretern des Bun-
desministeriums für Wissenschaft, Verkehr und Kunst, Oberste
Schiffahrtsbehörde, über alle Maßnahmen in diesem Bereich statt.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Alle bisherigen Maßnahmen und auch die zu Frage 9 angeführten
weiteren Maßnahmen bilden das Ergebnis der gegenseitigen Ressort-
abstimmung .
An das
Präsidium des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten
Im Auftrage des Herrn Präsidenten des Nationalrates beehrt sich die
Parlamentsdirektion, die am 27. November 1996 gemäß § 91 des
Geschäftsordnungsgesetzes 1975 eingebrachte Anfrage (1508/J) der
Abgeordneten Josef Heisinger und Genossen in Abschrift zu übermitteln.
-ps
Auf die im § 91 Abs. 4 leg.cit. enthaltene Bestimmung, derzufolge
schriftliche Anfragen innerhalb von zwei Monaten nach deren Übergabe an den
Präsidenten des Nationalrates schriftlich oder mündlich zu beantworten
sind, darf hingewiesen werden.