1565/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1508/J betreffend gefährliches Nadelöhr für Schiffahrt in Maut-

hausen , welche die Abgeordneten Meisinger , Rosenstingl ,

Dipl.-Ing. Prinzhorn und Kollegen am 27. November 1996 an mich

richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie

beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1. der Anfrage:

Wie die Anfrager richtig ausführen, ist für die Verkehrsfreigabe

das Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst zustän-

dig.

Dazu ist jedoch festzuhalten, daß - wie zu Frage 2 und 7 ange-

führt - die Arbeiten zur Herstellung der ausreichenden Fahr-

wassertiefe für die Durchfahrt durch die ersten zwei Joche am

rechten Ufer bereits seit 1989 laufen. Wegen der sehr schwierigen

Sohlenverhältnisse (lockerer  Felsgrund) konnten die Arbeiten

Jedoch bisher noch nicht soweit abgeschlossen werden, daß eine

verläßliche Fahrwassertiefe von 30 dm unter RNW ( Regulierungsnie-

derwasser ) garantiert werden kann.

Alle Arbeiten in diesem schwierigen Abschnitt werden jedoch lau-

fend mit der Schiffahrtsbehörde im Bundesministerium für Wissen-

schaft, Verkehr und Kunst abgestimmt. Dies erfolgt unter anderem

auch bei den jährlich durchgeführten Donaubereisungen.

Antwort zu den Punkten 2 und 7 der Anfrage:

Zunächst wird festgehalten, daß nicht - wie im Vorwort der An-

frage zu lesen ist - 3 Fahrrinnen um öS 38 Mio. ausgebaggert

wurden. Aus Sicht des Bundesministeriums für wirtschaftliche

Angelegenheiten handelt es sich hier um 2 Durchfahrtsjoche am

rechten Ufer, für die zur Herstellung ausreichender Fahrwasser-

tiefen folgende Arbeiten durchgeführt wurden:

1989: Eigenleistung der Wasserstraßendirektion                         S  1,535.000,--

1990: Fa. Brandner GesmbH S Co KG                                             S     644.208,--

1992: Fa. Dywidag Spezialtiefbau GesmbH.                   S 22,167.264, --

Eine im November 1992 durchgeführte Rahmensondierung ergab

eine Fahrwassertiefe von 30 dm unter RNW 85.

Eine Kontrollsondierung 1993 erfaßte eine Felsspitze, die bis

auf 28 dm unter RNW 85 ragt.

1994: Versuch der Entfernung dieser Spitze mit Tieflöffelbagger der

Fa. Donaubetrieb                                                               S       241.800,--

Bisherige Aufwendungen insgesamt:                            S 24, 588.272, --

Antwort zu den Punkten 3, 4 und 5 der Anfrage:

Die Aufnahme bzw. Registrierung von Schiffsunfällen sowie die

Schadensaufnahme bei Schiffsunfällen erfolgt durch das Bundesmi-

nisterium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst. An den Baulich-

keiten der Bundeswasserstraßenverwaltung sind keine Schäden ent-

standen .

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Der Bundeswasserstraßenverwaltung im Bundesministerium für wirt-

schaftliche Angelegenheiten sind keine Warnungen der Schiffahrts-

polizei Mauthausen bekannt.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Im Herbst 1996 erfolgte eine neuerliche Aufnahme der Stromsohle

mit einer verbesserten Meßtechnik. Diese Aufnahme bildet die

Grundlage für die Durchführung weiterer Räumungsarbeiten nach

Maßgabe der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit

sowie der vorhandenen Budgetmittel.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Die zu Frage 8 beschriebenen Maßnahmen werden im engsten Einver-

nehmen mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und

Kunst noch in der derzeitigen Niederwasserperiode ( Winter 1997 )

begonnen und wenn möglich auch abgeschlossen werden. Anschließend

wird eine intensive Kontrolle der Stromsohlenverhältnisse durch-

geführt werden .

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Auf Grund der in diesem Bereich vorliegenden sehr schwierigen

Stromsohlenverhältnisse können die erforderlichen Leistungen und
somit auch die erforderlichen Kosten nur sehr schwer abgeschätzt

werden. Die Vorarbeiten zu einer Abschätzung der erforderlichen

Leistungen sind derzeit im Gange.

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

Wie bereits erwähnt, finden laufend Gespräche zwischen den Ver-

tretern des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenhei-

ten, Bundeswasserstraßenverwaltung, und den Vertretern des Bun-

desministeriums für Wissenschaft, Verkehr und Kunst, Oberste

Schiffahrtsbehörde, über alle Maßnahmen in diesem Bereich statt.

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

Alle bisherigen Maßnahmen und auch die zu Frage 9 angeführten

weiteren Maßnahmen bilden das Ergebnis der gegenseitigen Ressort-

abstimmung .

An das

Präsidium des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten

Im Auftrage des Herrn Präsidenten des Nationalrates beehrt sich die

Parlamentsdirektion, die am 27. November 1996 gemäß § 91 des

Geschäftsordnungsgesetzes 1975 eingebrachte Anfrage (1508/J) der

Abgeordneten Josef Heisinger und Genossen in Abschrift zu übermitteln.

-ps

Auf die im § 91 Abs. 4 leg.cit. enthaltene Bestimmung, derzufolge

schriftliche Anfragen innerhalb von zwei Monaten nach deren Übergabe an den

Präsidenten des Nationalrates schriftlich oder mündlich zu beantworten

sind, darf hingewiesen werden.