1568/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Edith Haller und Genossen,

betreffend die Informationsarbeit der Regierung beziehungs-

weise der einzelnen Ministerien gegenüber der Öffentlichkeit,

Nr.1528/J;

Zu der gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu den Fragen 2 und 22:

Diese Umfrage ist mir nicht bekannt. Es ist mir daher nicht möglich, die Stichhaltig-

keit ihrer Ergebnisse zu beurteilen, da insbesondere auch die Art der Fragestellung

für die Beantwortung von wesentlicher Bedeutung ist. Allgemein ist aber davon aus-

zugehen, daß Umfragen zu diesem Thema äußerst subjektive Einstellungen und

Erwartungshaltungen widerspiegeln und die Beurteilung durch den einzelnen auch

vom Grad seiner Bereitschaft zur aktiven Informationssuche abhängt. Solche Umfra-

geergebnisse können daher nur ein Indikator für die Beurteilung des Informations-

standes der Bevölkerung sein.

Zu den Fragen 2 und 3:

Bezüglich beider Fragen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1524/J

durch den Herrn Bundeskanzler.

In Ergänzung dazu möchte ich jedoch die "Dokumentation des Österreichischen

Sozialversicherungsrechtes" (kurz: SOZDOK) hervorheben, deren Datenbanken

schon jetzt ein umfangreiches Informationsnetz für den Bereich der sozialen Sicher-

heit darstellen. So enthält die SOZDOK die österreichischen Sozialversicherungs-

gesetze (ab dem Stand Jänner 1979 in allen Fassungen), die Gesetzesmaterialien,

Verordnungen, Kundmachungen, Verwaltungsregelungen sowie die veröffentlichte

und die unveröffentlichte Judikatur. Die Gesetzesentwürfe können schon während

des Rechtsetzungsverfahrens in der jeweiligen Fassung abgefragt werden. Weiters

stehen in den SOZDOK-Datenbanken die zwischenstaatlichen Sozialversicherungs-

abkommen und die EWR-Verordnungen 1408/71 und 574/72 ebenso zur Verfügung,

wie die Dienstordnungen und in absehbarer Zeit auch die Satzungen und Kran-

kenordnungen der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Ende 1997 sollen einige SOZDOK-Datenbanken auch im Internet angeboten wer-

den.

Die derzeit in rund 36.000 Dokumenten gespeicherten Informationen stehen dem

Parlament, den Gebietskörperschaften, Gerichten und Universitäten kostenlos, den

Interessensvertretungen und privaten Interessenten gegen ein Monatspauschale

von 1 .000.- Schilling, in dem eine Abfragestunde inkludiert ist und weitere Minuten

aliquot verrechnet werden, zur Verfügung.

Zu der Frage 4:

Die bereits bestehenden und vielfältigen Schienen der Öffentlichkeitsarbeit, die für

die Jahre 1995 (Frage 5) und 1996 (Frage 7) sowie bei Frage 13 in der Folge dar-

gestellt werden, werden weiter ausgebaut und sinnvoll optimiert. Wie schon bisher

wird bei Änderungen im Sozialbereich, so etwa bei der Novellierung wesentlicher

Rechtsvorschriften, eine schwerpunktmäßig verstärkte Information der Öffentlichkeit

im allgemeinen sowie der Betroffenen erfolgen. Bei allen Maßnahmen im Bereich

der Öffentlichkeitsarbeit müssen jedoch auch die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirt-

schaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Beachtung finden.

Zu der Frage 5:

Einleitend wird darauf verwiesen, daß sich die Anfrage auf die Bundesregierung

beziehungsweise die Ministerien bezieht. Gerade in meinem Ressort wird aber ein

Großteil der Öffentlichkeitsarbeit nicht von der Zentralstelle, sondern von nachge-

ordneten Dienststellen und vor allem von selbständigen Rechtsträgern, wie etwa den

Sozialversicherungsträgern, wahrgenommen. So nimmt etwa auch das Arbeits-

marktservice seit der Ausgliederung die fachspezifische Öffentlichkeitsarbeit in die-

sem Bereich wahr, wobei diese Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich vollzogen

und finanziert werden. Die in der Folge dargestellten Aktivitäten stellen jeweils daher

nur einen Teil der Bemühungen dar, die Öffentlichkeit über die Initiativen im Sozial-

bereich beziehungsweise die Betroffenen über das zur Verfügung stehende

Leistungsangebot zu informieren.

Im Jahr 1995 wurden im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit folgende Maßnahmen ge-

setzt:

- Vorlage des ersten Berichtes des Arbeitskreises Pflegevorsorge

- Herausgabe der Publikation "Klientenrechte - Sozialpolitische Steuerung der

Oualität von Hilfe und Pflege im Alter" (als Band 5 der Reihe "Soziales Europa")

- Broschüre "Ein Fall für das Bundessozialamt" (Darstellung des Leistungsangebo-

tes der Bundessozialämter)

- Broschüre "Einstellung, die sich lohnt" (Darstellung der neuen Förderungsmög-

lichkeiten bei der Einstellung von behinderten Arbeitnehmerlnnen, die sich durch

den Europäischen Sozialfonds ergeben)

- erster Band der Broschürenreihe "Bericht zur Lage behinderter Menschen" mit

der Thematik "Kindheit - Schule"

- Aktualisierung und Neuauflage der achtteiligen Broschürenreihe "Fingerzeig"

- Ausarbeitung einer dreibändigen (Österreich West, Mitte und Ost) Publikation

über die Alten- und Pflegeheime in Österreich

- Überarbeitung und Neuauflage der Publikation "Österreich sozial"

- Betreuung mehrerer Informationsstände auf unterschiedlichen Fachmessen (so

zB Studien- und Berufsinformationsmessen in Wien, Wels und Leoben, Paracel-

sus Messe in Klagenfurt, "Wiener Neustadt aktiv") zum Themenkreis Arbeitneh-

merschutz

- Mitwirkung an Informationsveranstaltungen und Seminaren mit Bezug auf Fra-

gen zum Arbeitnehmerlnnenschutz (wobei insbesondere im Zusammenhang mit

den Neuerungen beim Arbeitnehmerlnnenschutzgesetz die Informationsarbeit

verstärkt wurde)

- Herausgabe neuer Informationsmaterialien zu den Themen "Aufgaben der

Arbeitsinspektion", "Standorte der Arbeitsinspektion", "Kinder- und Jugendbe-

schäftigung", "Mutterschutzbestimmungen" und "Heimarbeit"

- Herausgabe wissenschaftlicher Publikationen und Teilnahme von Bediensteten

der Zentralstelle an Veranstaltungen zum Schwerpunktbereich Arbeits-, Beschäf-

tigungs- und Bildungspolitik

Da die Information über den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Jahr 1995 einen

wesentlichen Schwerpunkt der Informationsarbeit des Bundesministeriums für Arbeit

und Soziales bildete, wird in der Folge die diesbezügliche Vorgangsweise näher

dargestellt:

Die Information über den ESF richtet sich speziell an drei Zielgruppen: Die Begün-

stigten, die potentiellen Begünstigten und die allgemeine Öffentlichkeit, wobei die

erste Zielgruppe unmittelbar informiert wurde.

Die zweite Zielgruppe - die potentiellen Begünstigten werden über die sich durch die

kofinanzierten Maßnahmen bietenden Möglichkeiten informiert. Die Endbegünstigten

sind verpflichtet, über die Gewährung von ESF-Mittel zu informieren und geförderte

Projektträger zu verpflichten, die Projektteilnehmer über die ESF-Förderung des

Projektes zu informieren. Weiters besteht für sie die Verpflichtung, potentielle

Begünstigte im Zuge von Beratungen auch über die Fördermöglichkeiten des ESF

zu informieren. Dadurch sollen die kofinanzierten Maßnahmen bekannt gemacht und

ihre Transparenz erhöht werden. Gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2082/93 sorgt

Österreich (das Bundesministerium für Arbeit und Soziales) für eine angemessene

Publizität der Pläne. Die für die Durchführung einer Aktion mit finanzieller Beteiligung

der Gemeinschaft verantwortlichen Einrichtungen (zB das Arbeitsmarktservice, die

Bundesämter für Soziales und Behindertenwesen) sorgen für die Publizität der Maß-

nahmen.

Darüber hinaus macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Öffentlich-

keit auf die Rolle der Gemeinschaft in der Kooperation mit der österreichischen

Arbeitsmarktpolitik im Zusammenhang mit den kofinanzierten Maßnahmen zur

beruflichen Bildung, Beschäftigung und Entwicklung des Humankapitals aufmerk-

sam. Über die Durchführungsphasen und über den Stand der Umsetzung wird die

Öffentlichkeit einerseits über Presseaussendungen als auch über die Presseabtei-

lungen der Endbegünstigten informiert. Zusätzlich werden regelmäßig von Seiten

des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales als auch der Endbegünstigten Refe-

ratstätigkeiten in unterschiedlichsten Bereichen übernommen.

Weiters werden die bestehenden Ilnformationsmaterialien ergänzt beziehungsweise

spezielle Broschüren erstellt. Seit 1994 erscheint die Broschürenreihe "esf-news",

die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit dem Arbeits-

marktservice in einer Auflage von ca. 6.000 Stück herausgegeben wird. Die ersten

drei Nummern (1994/95) enthielten vor allem allgemeine lnformationen über die

Strukturfonds, den ESF und die jeweiligen regionalen (Ziele 1 , 2 und 5b) und hori-

zontalen (Ziele 3 und 4) Ziele.

Zu der Frage 6:

Für den Bereich der Zentralstelle wurden im Jahr 1995 für die Öffentlichkeitsarbeit

rund 10,1 Millionen Schilling aufgewendet. Diese Mittel sind vorwiegend in den VA-

Posten 403./... (Handelswaren), 727. und 728. (sonstige Leistungen) sowie bei den

VA-Ansätzen 1/1592. (Arbeitsinspektion) in den VA- Posten ..../006 (Öffentlichkeits-

arbeit) enthalten.

Zu der Frage 7:

Im Jahr 1996 wurden im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit folgende Maßnahmen

gesetzt beziehungsweise Veröffentlichungen ausgearbeitet, wobei die zur Frage 5

getroffenen allgemeinen Aussagen auch hier zu berücksichtigen sind:

- Publikation "Geschützte Werkstätten GesmbH - Unternehmen mit sozialpoliti-

schem Auftrag" (erschienen in der Reihe "Forschungsberichte aus Sozial- -und Ar-

beitsmarktpolitik")

- Überarbeitung und Neuauflage der Broschüre "Ein Fall für das Bundessozial-

amt?"

- Produktion des Videos "Gut beraten" anläßlich des zwanzigjährigen Bestehens

der mobilen Beratungsdienste für Kinder und Jugendliche (das Video wird auch

weiterhin als Informationsträger verwendet werden)

- Informationsstände bei Messen zum Thema Arbeitnehmerlnnenschutz

- verstärkte Mitwirkung an lnformationsveranstaltungen und Seminaren mit Bezug

auf Fragen zum Arbeitnehmerlnnenschutz

- Versendung von Informationsblättern unter anderem zu den Themen "Präventiv-

fachkräfte und Sicherheitsvertrauenspersonen", "Ausbildungseinrichtungen für Si-

cherheitsvertrauenspersonen und Sicherheitskräfte", "Schlüsselzahlen für Sicher-

heitsfachkräfte und Arbeitsmediziner", "Informationen zur Berechnung von

Schlüsselzahlen", "Mindesteinsatzzeit für Sicherheitskräfte in Betrieben bis 250

Beschäftigten und in Betrieben mit mehr als 250 Beschäftigten", Mindesteinsatz-

zeit für Arbeitsmediziner in Betrieben bis 250 Beschäftigten und mehr als 250 Be-

schäftigten", "Arbeitsmedizinische Zentren", "Arbeitnehmerlnnenschutz in Zu-

sammenarbeit mit Leiharbeit", "Stichtage im Bezug auf das Arbeitnehmerlnnen-

schutzgesetz" und "Informationen zur Einsatzzeit von Lenkern"

- Besuch von Veranstaltungen Wirtschaftstreibender ("Wirtschaftstammtische"),

- um den Kontakt zu Unternehmern zu intensivieren

- Veranstaltung eines Tages der offenen Tür in Vorarlberg

- Kontaktaufnahme zu den Schulen und Unterstützung eines Projektunterrichtes

zum Thema "Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit" samt Aufsatzwettbewerb

- Ausstellung "110 Jahre Arbeitssicherheit in Kärnten" als Dokumentation des

Wandels der Sicherheit am Arbeitsplatz vom Beginn der Industrialisierung bis

heute

- Mitarbeit an der Erstellung eines Kalenders (gemeinsam mit dem Verkehrs-

Arbeitsinspektorat, der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt und dem Verband

österreichischer Sicherheits-Ingenieure), der als Beitrag zur Europäischen Woche

an am Arbeitnehmerlnnenschutz interessierte Personen verteilt wurde

- Erstellung von Studien und Analysen zu den Themenbereichen Arbeitsbezie-

hungen und Gleichstellung von Mann und Frau (Veröffentlichung vorgesehen)

- Übersetzung und Herausgabe internationaler Studien, so insbesondere des vom

Internationalen Arbeitsamt entwickelten lnformationspaketes (drei Broschüren und

 ein Video über die Internationale Arbeitsorganisation und zu den Rechten er-

werbstätiger Frauen aufgrund der IAO-Übereinkommen)

- Herausgabe wissenschaftlicher Publikationen und Teilnahme von Bediensteten

der Zentralstelle an Veranstaltungen zum Schwerpunktbereich Arbeits-, Beschäf-

tigungs und Bildungspolitik

-1996 wurde vom BMAS die Erstellung eines ESF-Handbuches in Auftrag gege-

ben

Im Zusammenhang mit den neuen Regelungen über die Versicherungspflicht von

Werkverträgen nahmen Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an

zahlreichen Informationsveranstaltungen teil. Weiters wurde in Zusammenarbeit mit

dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger an drei Tagen

eine "hotline" zu diesem Thema eingerichtet.

Einen Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit bildete im Jahr 1996 das Europäische

Jahr für lebensbegleitendes Lernen. ln diesem Rahmen wurden von meinem Res-

sort mehrere Veranstaltungen organisiert, die über Wichtigkeit und Möglichkeiten der

Aus- und Weiterbildung in Österreich informierten. Darunter befanden sich auch

speziell für Jugendliche entwickelte Projekte (Event mit "Bildungsreise", Podiumsdis-

kussionen, Ausstellungen). Größte Breitenwirkung erzielte auch die österreichweite

PR-Kampagne "Lernen heißt Leben" mit der Schaltung eines Video-Spots im ORF

über einen Zeitraum von drei Monaten (insgesamt 44,000.000 Kontakte) und einer

Telefon-hotline, die rund um die Uhr zu erreichen war.

Ebenfalls im Rahmen des Europäischen Jahres für lebensbegleitendes Lernen fan-

den zum Thema "Weiterbildung" mehrere von meinem Ministerium initiierte "Tage

der offenen Tür" in Bildungseinrichtungen statt, bei denen auch Pressegespräche

stattfanden. Zur Unterstützung der Maßnahmen im Europäischen Jahre für lebens-

begleitendes Lernen wurden die jeweiligen Veranstaltungen durch gezielte öffent-

lichkeitsarbeit in der Presse angekündigt beziehungsweise rezensiert sowie die von

der Europäischen Union publizierten Dokumentationen über "Lifelong Learning"

einem breiten Publikum kostenlos zugänglich gemacht.

lm Bereich des Europäischen Sozialfonds verlagerte sich 1996 der Informations-

schwerpunkt mehr auf die bisher erfolgte Umsetzung der ESF-Mittel und auf die

Berichte über die Programmschwerpunkte. So waren die Schwerpunkte der Bro-

schürenreihe "esf-news" beispielsweise die Themen "Regionale Arbeitsmarkt-

politik", ,Ziel 4 - Präventive Arbeitsmarktpolitik", "Förderung von Chancengleichheit

von Frauen und Männern".

Zu der Frage8: ,

Auch für das Jahr 1996 ist - vom Bundesvoranschlag 1996 ausgehend - mit Ausga-

ben in der Höhe von rund 10,1 Millionen Schilling gerechnet werden. Diese Mittel

sind ebenfalls vorwiegend in den VA-Posten 403./... (Handelswaren), 727. und 728.

(sonstige Leistungen) sowie bei den VA-Ansätzen 1/1592. (Arbeitsinspektion) in den

VA- Posten ..../006 (Öffentlichkeitsarbeit) enthalten.

Zu den Fragen 9 und 10

Grundsätzlich werden alle Informationen kostenlos erteilt. Ab sofort werden Publika-

tionen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Zahlscheine beigelegt. Auf

einer Allonge werden die Bezieher dieser Publikationen gebeten, entsprechend ihrer

Möglichkeiten einen finanziellen Beitrag zu leisten. Die eingehenden Beträge fließen

in den Nationalfonds zur besonderen Hilfe behinderter Menschen.

Zu den Fragen 11 und 12

Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist für die Öffentlichkeitsarbeit eine

eigene Abteilung eingerichtet.

Zu der Frage 13

Die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit besteht mit einer Unterbrechung seit dem Jahr

1991 und verfügt derzeit über insgesamt fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu

deren Aufgaben zählt die Aufbereitung und Weitergabe von Ressort-Informationen

an Presse, Hörfunk und Fernsehen, die Erbringung von Serviceleistungen für Jour-

nalisten und andere Meinungsbildner, die Organisation von Presseveranstaltungen,

die systematische Beobachtung und Dokumentation von audiovisuellen Medien so-

wie der Printmedien, die Handhabung des APA-Online-Dienstes, Planung, Organi-

sation und Koordination der lnformations- und Werbemaßnahmen des Ressorts, die

Mitwirkung an öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten von grundsätzlicher Bedeutung,

die Autorisierung von Ressortbeiträgen von grundsätzlicher Bedeutung, die Verfas-

sung von Beiträgen in Printmedien sowie die Bereitstellung von Ressortinformatio-

nen.

Weiters ist die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit die Verbindungsstelle des Bundesmi-

nisteriums für Arbeit und Soziales zu den Pressebüros anderer Bundesministerien

und Institutionen. Bei all diesen Aufgaben werden die einzelnen Mitarbeiter entspre-

chend ihrer Oualifikation eingesetzt.

Zu der Frage 14:

Über die Richtlinien und Leitsätze der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums

für Arbeit und Soziales entscheide ich in meiner Funktion als Bundesminister.

Zu der Frage 15:

Ja, derartige Auftrage wurden vergeben. Wo es möglich ist, wird aber versucht,

diese Arbeiten möglichst intern, so etwa über die Hausdruckerei, durchzuführen.

Zu den fragen 16 und 17

Maßstab für die Vergabe von Aufträgen durch Bundesdienststellen sind die entspre-

chenden Rechtsvorschriften, wie etwa das Vergabegesetz, die ÖNORM A 2050 oder

die Richtlinie 92/50 EWG betreffend die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe

öffentlicher Dienstleistungsaufträge. Ausgehend von diesen Normen ist es durchaus

möglich, daß einzelne Aufträge an ausländische Firmen zu vergeben sind, da Anbie-

ter aus allen EU-Staaten gleichberechtigt sind. Allerdings traten zB bei den im Rah-

men des Europäischen Jahres für lebensbegleitendes Lernen und des Europäischen

Sozialfonds zu vergebenden Aufträgen nur österreichische Interessenten auf.

Zu der Frage18

Für Informationen, die EU-Belange oder Interessen betreffen, gibt es seitens der

Europäischen Union folgende Förderungen:

- Bei den Gemeinschaftsinitiativen werden im Rahmen der Technischen Hilfe von

der Kommission Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds für Information und

Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt. Es handelt sich um die Gemeinschaftsinitiativen

BESCHÄFTlGUNG, ADAPT, lNTERREG 11, LEADER, URBAN, KMU, RECHAR,

RETEX, und RESlDER. Dabei ist im Rahmen der Gemeinschaftsinitiativen

BESCHÄFTlGUNG und ADAPT ein eigener Schwerpunkt den Maßnahmen der

Sensibilisierung, Information und Öffentlichkeitsarbeit vorbehalten, über den ent-

sprechende Projekte aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mit nationaler Kofi-

nanzierung gefördert werden können. Beispielsweise wurde die bereits erwähnte

Broschüre "esf-news" und das ESF-Handbuch durch die Europäische Union kofi-

nanziert.

- Im Rahmen der Aktionsprogramme werden gleichfalls Mittel fGr die Öffentlich-

keitsarbeit von der Europäischen Kommission bereitgestellt, so etwa für die Pro-

gramme HELlOS II für Behinderte (ist mit Ende 1996 ausgelaufen) und das 4. Rah-

menprogramm zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen.

Zu den Fragen 19,20 und 21:

Soweit eine Koordination in Angelegenheiten der Öffentlichkeitsarbeit zwischen den

Zentralstellen erforderlich ist, erfolgt sie durch den Bundespressedienst im Bundes-

kanzleramt. Im übrigen verweise ich diesbezüglich auf die Beantwortung der Anfrage

Nr. 1524/J durch den Herrn Bundeskanzler.