1569/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr .

1544/J betreffend zukünftiges Erhaltungskonzept für Autobahnen

und Schnellstraßen, welche die Abgeordneten Fink und Kollegen

am 28.11.1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage

wie bekannt ist, strebt die Republik Österreich die Erfüllung

der Konvergenzkriterien, wie diese nach den Maastricht -

Verträgen in der Europäischen Union zur Anwendung gelangen, im

Jahr 1997 an.

Dazu soll unter anderem mittels einer Neukonstruktion im

Bereich der Bundesstraßengesellschaften und der ASFINAG unter

Verwendung der Mauteinnahmen eine Ausgliederung der ASFINAG-

Straßenschuld (rd. ÖS 77,4 Mrd. ) aus der Bundesschuld erfolgen.

Zur Zeit ist ein Projektteam bestehend aus Beamten des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, des

Bundesministeriums für Finanzen und der neun Bundesländer,

Mitgliedern der Straßengesellschaften und der ASFINAG sowie

externen Experten mit der Erarbeitung der entsprechenden

Grundlagen befaßt. Ein endgültiges Ergebnis der Beratungen

steht noch nicht fest.

Es ist mir die besondere Bedeutung der in den Ländern im Rahmen

der Auftragsverwaltung geschaffenen Strukturen, die auch über

das entsprechende Personal sowie umfangreiches Erfahrungs-

potential besitzen, bewußt . Aus diesem Grund strebe ich,

unabhängig von dem Erfordernis einer maastrichtkonformen

Neukonstruktion im Bereich der Straßengesellschaften, auch

zukünftig die Befassung dieser Einrichtungen in den Ländern,

insbesondere der Ressourcen im Bereich der Planung und

Erhaltung,an.

An das

Präsidium des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten

Im Auftrage des Herrn Präsidenten des Nationalrates beehrt sich die

Parlamentsdirektion, die am 28. November 1996 gemäß § 91 des

Geschäftsordnungsgesetzes 1975 eingebrachte Anfrage (1544/J) der

Abgeordneten Ernst Fink und Genossen in Abschrift zu übermitteln.

 

Auf die im § 91 Abs. 4 leg.cit. enthaltene Bestimmung, der zufolge

schriftliche Anfragen innerhalb von zwei Monaten nach deren Übergabe an den

Präsidenten des Nationalrates schriftlich oder mündlich zu beantworten

sind, darf hingewiesen werden.

Für die Parlamentsdirektion

Dr. Adolf Klausgraber e.h.

Parlamentsvizedirektor