1569/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr .
1544/J betreffend zukünftiges Erhaltungskonzept für Autobahnen
und Schnellstraßen, welche die Abgeordneten Fink und Kollegen
am 28.11.1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren
Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage
wie bekannt ist, strebt die Republik Österreich die Erfüllung
der Konvergenzkriterien, wie diese nach den Maastricht -
Verträgen in der Europäischen Union zur Anwendung gelangen, im
Jahr 1997 an.
Dazu soll unter anderem mittels einer Neukonstruktion im
Bereich der Bundesstraßengesellschaften und der ASFINAG unter
Verwendung der Mauteinnahmen eine Ausgliederung der ASFINAG-
Straßenschuld (rd. ÖS 77,4 Mrd. ) aus der Bundesschuld erfolgen.
Zur Zeit ist ein Projektteam bestehend aus Beamten des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, des
Bundesministeriums für Finanzen und der neun Bundesländer,
Mitgliedern der Straßengesellschaften
und der ASFINAG sowie
externen Experten mit der Erarbeitung der entsprechenden
Grundlagen befaßt. Ein endgültiges Ergebnis der Beratungen
steht noch nicht fest.
Es ist mir die besondere Bedeutung der in den Ländern im Rahmen
der Auftragsverwaltung geschaffenen Strukturen, die auch über
das entsprechende Personal sowie umfangreiches Erfahrungs-
potential besitzen, bewußt . Aus diesem Grund strebe ich,
unabhängig von dem Erfordernis einer maastrichtkonformen
Neukonstruktion im Bereich der Straßengesellschaften, auch
zukünftig die Befassung dieser Einrichtungen in den Ländern,
insbesondere der Ressourcen im Bereich der Planung und
Erhaltung,an.
An das
Präsidium des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten
Im Auftrage des Herrn Präsidenten des Nationalrates beehrt sich die
Parlamentsdirektion, die am 28. November 1996 gemäß § 91 des
Geschäftsordnungsgesetzes 1975 eingebrachte Anfrage (1544/J) der
Abgeordneten Ernst Fink und Genossen in Abschrift zu übermitteln.
Auf die im § 91 Abs. 4 leg.cit. enthaltene Bestimmung, der zufolge
schriftliche Anfragen innerhalb von zwei Monaten nach deren Übergabe an den
Präsidenten des Nationalrates schriftlich oder mündlich zu beantworten
sind, darf hingewiesen werden.
Für die Parlamentsdirektion
Dr. Adolf Klausgraber e.h.
Parlamentsvizedirektor