1573/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ing. Reichhold

und Kollegen vom 29 . 11 . 1996, Nr . 1584/J, betreffend Frühvermark-

tungsprämie, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Bevor ich auf die Beantwortung Ihrer Fragen näher eingehe, darf ich

folgendes ausführen :

Der Rat der EU verfolgte bei der Festsetzung der Höchstgewichts-

grenzen für die neue Förderungsmaßnahme das Ziel, EU-weit eine

Entlastung des Kälber- bzw. Rindermarktes zustandezubringen. In

diesem Sinn war es erforderlich, die Schlachtgewichte der Kälber in

jedem Mitgliedstaat zu reduzieren. Eine einheitliche Durchschnitts-

gewichtsgrenze für den gesamten Bereich der EU hätte zwar für

Österreich ein attraktiveres Schlachtgewicht zur Folge gehabt, das

Ziel der Marktentlastung wäre jedoch verfehlt worden.

Aufgrund der differenzierten Produktionsvoraussetzungen bzw.

-methoden sind die durchschnittlichen Schlachtgewichte für Kälber

in der EU sehr unterschiedlich. Österreich hat auf Grundlage der

statistischen Ergebnisse mit 82 kg nach Irland (O kg, da tra-

ditionell keine Kälbervermarktung) und dem Vereinigten Königreich

(32 kg) das niedrigste höchstzulässige Schlachtgewicht im Rahmen

dieser Förderungsaktion. Diese höchstzulässigen Schlachtgewichte

wurden aufgrund der Zahlen des EUROSTAT bzw. aufgrund von anderen

veröffentlichten und von der Kommission gebilligten Statistiken

festgelegt . In der Zwischenzeit hat die Eu-Kommission auf Forderun-

gen von einzelnen Mitgliedstaaten, darunter Österreich, mit

niedrigeren Schlachtgewichten reagiert und in einer Sitzung des

Verwaltungsausschusses Rindfleisch am 17.1.1997 für Schlachtungen

zwischen 20.1.1997 und 30.6.1997 folgende Zusatzprämien festgelegt:

- für Karkassen bis max. 110 kg 10 ECU/Stück (= ca. 137, -- ÖS) ;

- für Karkassen zwischen 110, 01 kg und 120 kg 5 ECU/Stück (= ca.

69,-- ÖS) .

Dadurch soll den Nachteilen durch geringe Schlachtgewichte

entgegengewirkt werden. Österreich profitiert - umgerechnet auf das

Schlachtgewicht - von dieser Zusatzprämie in einem sehr erheblichen

Ausmaß.

Bei der Beurteilung der Frühvermarktungsprämie für Kälber sind

daher die Motive zu berücksichtigen, die zur Einführung dieser

Aktion geführt haben. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, den durch

die BSE-Krise in Schwierigkeiten geratenen Rindfleischmarkt

einigermaßen zu stabilisieren. Daher wurde als Alternative zur Ver-

arbeitungsprämie für Kälber diese Frühvermarktungsprämie geschaf-

fen.

Durch eine Prämienzahlung bei einer 15 %-igen Reduzierung des

Schlachtgewichtes sollen die Kälberhalter motiviert werden, sich an

dieser Aktion zu beteiligen. Festzuhalten ist, daß Österreich im

Vergleich zu den anderen Mitgliedstaaten der EU nicht schlechter

behandelt wurde. Diese Tatsache spiegelt sich auch in den aktuellen

Zahlen über die 'Teilnahme der Aktion wider: Österreichs Bauern

haben bislang mit 8.848 Stück beantragten Kälbern die zweithöchste

Teilnahmequote von allen Mitgliedstaaten der EU (Stand 16 . 1 . 1997 ) .

Die sogenannte Verarbeitungsprämie wird derzeit in Frankreich,

Portugal und Großbritannien bezahlt. Kälberlieferungen aus

Deutschland nach Frankreich, wie in Ihrer Anfrage dargestellt,

liegen außerhalb des österreichischen Einflußbereichs und können

daher nicht kommentiert werden. -

Zur Baeantwortung Ihrer Fragen im einzelnen:

Zu Frage 1:

Wie bereits dargestellt, wurden die durchschnittlichen Schlachtge-

wichte aufgrund der EUROSTAT-Statistik 1995 oder anderen veröffent-

lichten und von der Kommission gebilligten Statistiken ermittelt.

Zu Frage 2:

Österreich ist bei den Verhandlungen im Rahmen des Agrarminister-

rates und der vorgelagerten Arbeitsgruppen für ein einheitliches

EU-Gewichtslimit von 90 kg eingetreten. Aufgrund der unterschied-

lichen Produktionsvoraussetzungen in den EU-Mitgliedstaaten und der

eigentlichen Zielsetzung dieser Förderungsmaßnahme (Marktent-

lastung) war eine Realisierung nicht machbar und hätte zu erheb-

lichen Ungleichgewichten geführt.

Zu Frage 3:

Zur Festlegung der österreichischen Haltung wurden seitens des

Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft intensive Ge-

spräche mit den Betroffenen und deren Interessenvertretungen

geführt. Das Ergebnis dieser Gespräche war die österreichische

Position für ein einheitliches Höchtsgewicht von 90 kg.

Zu Frage 4:

Das Erreichen einer höheren Gewichtsgrenze für Österreich ist nicht

eine Frage des "Durchsetzens" , sondern eine Frage, die in Zusammen-

hang mit den tatsächlichen Gegebenheiten der österreichischen Kalb-

fleischproduktion zu sehen ist . Das bis dato vorhandene Daten-

material über die österreichische Kalbfleischproduktion läßt keine

andere Vorgangsweise zu. Ich habe veranlaßt, daß die Zahlen noch

einmal evaluiert werden.

Zu Frage 5:

Mit der Festsetzung einer Gewichtsgrenze von 82 kg für Österreich

kann keine behördliche Wettbewerbsverzerrung im Sinne Ihrer Frage-

stellung erblickt werden, da bei allen EU-Mitgliedstaaten nach der

gleichen Regel, nämlich dem durchschnittlichen Schlachtgewicht

abzüglich 15 %, vorgegangen wurde. Darüber hinaus möchte ich noch

einmal auf das Ergebnis der Sitzung des Verwaltungsausschusses

Rindfleisch vom 17.1.1997 verweisen, in der für Kälber mit

niedrigerem Schlachtgewicht Zusatzprämien beschlossen wurden.

Zu Frage 6:

Österreich hat der Frühvermarktungsprämie für Kälber zugestimmt, um

die verpflichtende Einführung der Verarbeitungsprämie für Kälber

( "Herodesprämie" ) zu vermeiden. Ich lehne diese Art der Marktregu-

lierung aus ethischen Gründen ab. Die Einführung der Verarbeitungs-

prämie ist auch in Zukunft von Österreich nicht geplant.

Die Frühvermarktungsprämie für Kälber kann nur dann gewährt werden,

wenn alle Bestimmungen - und dazu gehört auch das maximale Höchst-

gewicht von 82 kg - eingehalten werden . " Schwindelmethoden " können

von den zuständigen Behörden keinesfalls akzeptiert werden.