1573/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ing. Reichhold
und Kollegen vom 29 . 11 . 1996, Nr . 1584/J, betreffend Frühvermark-
tungsprämie, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Bevor ich auf die Beantwortung Ihrer Fragen näher eingehe, darf ich
folgendes ausführen :
Der Rat der EU verfolgte bei der Festsetzung der Höchstgewichts-
grenzen für die neue Förderungsmaßnahme das Ziel, EU-weit eine
Entlastung des Kälber- bzw. Rindermarktes zustandezubringen. In
diesem Sinn war es erforderlich, die Schlachtgewichte der Kälber in
jedem Mitgliedstaat zu reduzieren. Eine einheitliche Durchschnitts-
gewichtsgrenze für den gesamten Bereich der EU hätte zwar für
Österreich ein attraktiveres Schlachtgewicht zur Folge gehabt, das
Ziel der Marktentlastung wäre jedoch
verfehlt worden.
Aufgrund der differenzierten Produktionsvoraussetzungen bzw.
-methoden sind die durchschnittlichen Schlachtgewichte für Kälber
in der EU sehr unterschiedlich. Österreich hat auf Grundlage der
statistischen Ergebnisse mit 82 kg nach Irland (O kg, da tra-
ditionell keine Kälbervermarktung) und dem Vereinigten Königreich
(32 kg) das niedrigste höchstzulässige Schlachtgewicht im Rahmen
dieser Förderungsaktion. Diese höchstzulässigen Schlachtgewichte
wurden aufgrund der Zahlen des EUROSTAT bzw. aufgrund von anderen
veröffentlichten und von der Kommission gebilligten Statistiken
festgelegt . In der Zwischenzeit hat die Eu-Kommission auf Forderun-
gen von einzelnen Mitgliedstaaten, darunter Österreich, mit
niedrigeren Schlachtgewichten reagiert und in einer Sitzung des
Verwaltungsausschusses Rindfleisch am 17.1.1997 für Schlachtungen
zwischen 20.1.1997 und 30.6.1997 folgende Zusatzprämien festgelegt:
- für Karkassen bis max. 110 kg 10 ECU/Stück (= ca. 137, -- ÖS) ;
- für Karkassen zwischen 110, 01 kg und 120 kg 5 ECU/Stück (= ca.
69,-- ÖS) .
Dadurch soll den Nachteilen durch geringe Schlachtgewichte
entgegengewirkt werden. Österreich profitiert - umgerechnet auf das
Schlachtgewicht - von dieser Zusatzprämie in einem sehr erheblichen
Ausmaß.
Bei der Beurteilung der Frühvermarktungsprämie für Kälber sind
daher die Motive zu berücksichtigen, die zur Einführung dieser
Aktion geführt haben. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, den durch
die BSE-Krise in Schwierigkeiten geratenen Rindfleischmarkt
einigermaßen zu stabilisieren. Daher wurde als Alternative zur Ver-
arbeitungsprämie für Kälber diese Frühvermarktungsprämie geschaf-
fen.
Durch eine Prämienzahlung bei einer 15 %-igen Reduzierung des
Schlachtgewichtes sollen die Kälberhalter motiviert werden, sich an
dieser Aktion zu beteiligen. Festzuhalten ist, daß Österreich im
Vergleich zu den anderen Mitgliedstaaten der
EU nicht schlechter
behandelt wurde. Diese Tatsache spiegelt sich auch in den aktuellen
Zahlen über die 'Teilnahme der Aktion wider: Österreichs Bauern
haben bislang mit 8.848 Stück beantragten Kälbern die zweithöchste
Teilnahmequote von allen Mitgliedstaaten der EU (Stand 16 . 1 . 1997 ) .
Die sogenannte Verarbeitungsprämie wird derzeit in Frankreich,
Portugal und Großbritannien bezahlt. Kälberlieferungen aus
Deutschland nach Frankreich, wie in Ihrer Anfrage dargestellt,
liegen außerhalb des österreichischen Einflußbereichs und können
daher nicht kommentiert werden. -
Zur Baeantwortung Ihrer Fragen im einzelnen:
Zu Frage 1:
Wie bereits dargestellt, wurden die durchschnittlichen Schlachtge-
wichte aufgrund der EUROSTAT-Statistik 1995 oder anderen veröffent-
lichten und von der Kommission gebilligten Statistiken ermittelt.
Zu Frage 2:
Österreich ist bei den Verhandlungen im Rahmen des Agrarminister-
rates und der vorgelagerten Arbeitsgruppen für ein einheitliches
EU-Gewichtslimit von 90 kg eingetreten. Aufgrund der unterschied-
lichen Produktionsvoraussetzungen in den EU-Mitgliedstaaten und der
eigentlichen Zielsetzung dieser Förderungsmaßnahme (Marktent-
lastung) war eine Realisierung nicht machbar und hätte zu erheb-
lichen Ungleichgewichten geführt.
Zu Frage 3:
Zur Festlegung der österreichischen
Haltung wurden seitens des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft intensive Ge-
spräche mit den Betroffenen und deren Interessenvertretungen
geführt. Das Ergebnis dieser Gespräche war die österreichische
Position für ein einheitliches Höchtsgewicht von 90 kg.
Zu Frage 4:
Das Erreichen einer höheren Gewichtsgrenze für Österreich ist nicht
eine Frage des "Durchsetzens" , sondern eine Frage, die in Zusammen-
hang mit den tatsächlichen Gegebenheiten der österreichischen Kalb-
fleischproduktion zu sehen ist . Das bis dato vorhandene Daten-
material über die österreichische Kalbfleischproduktion läßt keine
andere Vorgangsweise zu. Ich habe veranlaßt, daß die Zahlen noch
einmal evaluiert werden.
Zu Frage 5:
Mit der Festsetzung einer Gewichtsgrenze von 82 kg für Österreich
kann keine behördliche Wettbewerbsverzerrung im Sinne Ihrer Frage-
stellung erblickt werden, da bei allen EU-Mitgliedstaaten nach der
gleichen Regel, nämlich dem durchschnittlichen Schlachtgewicht
abzüglich 15 %, vorgegangen wurde. Darüber hinaus möchte ich noch
einmal auf das Ergebnis der Sitzung des Verwaltungsausschusses
Rindfleisch vom 17.1.1997 verweisen, in der für Kälber mit
niedrigerem Schlachtgewicht Zusatzprämien beschlossen wurden.
Zu Frage 6:
Österreich hat der Frühvermarktungsprämie für Kälber zugestimmt, um
die verpflichtende Einführung der Verarbeitungsprämie für Kälber
( "Herodesprämie" ) zu vermeiden. Ich lehne diese Art der Marktregu-
lierung aus ethischen Gründen ab. Die Einführung der Verarbeitungs-
prämie ist auch in Zukunft von
Österreich nicht geplant.
Die Frühvermarktungsprämie für Kälber kann nur dann gewährt werden,
wenn alle Bestimmungen - und dazu gehört auch das maximale Höchst-
gewicht von 82 kg - eingehalten werden . " Schwindelmethoden " können
von den zuständigen Behörden keinesfalls akzeptiert werden.