1574/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. l64O /J-NR/1996, betreffend Vergabe der Errichtung
des Okopunkte-Kontrollsystems, die die Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen am 12. Dezem-
ber 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1.,2. Ist es richtig, daß die Errichtung des elektronischen Ökopunkte-Abbuchungs-
systems an die Firma Kapsch vergeben wurde?
Wie hoch sind demnach die Errichtungskosten genau (dem Vernehmen nach
rund 350 Mio. S), aus welchen Mitteln werden sie bezahlt?
Antwort:
Es ist richtig, daß die Fa. Kapsch aus der öffentlichen, EU-weiten Ausschreibung als Bestbieter
hervorgegangen ist und daher mit der Errichtung des elektronischen Ökopunktesystems beauf-
tragt wurde. Die Auftragssumme beträgt laut Schlußbrief öS 296.117.392,- (exkl. MWSt). Die
Abrechnung erfolgt - wie in der Ausschreibung ausdrücklich verlangt - nach Einheitspreisen.
Entsprechend der diesbezüglich im Europaabkommen von SPÖ und ÖVP vom 22. April 1994
enthaltenen Bestimmung sind die Kosten für die Errichtung des elektronischen Ökopunktesystems
vom Straßenerhalter, das ist für die Bundesstraßen das Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten und für die
Landesstraßen das jeweilige Bundesland, zu tragen.
3. Wie viele Mitbewerber gab es bei der Ausschreibung?
Antwort:
Um die Durchführung des Auftrags für die Errichtung des elektronischen Okopunktesystems
bewarben sich insgesamt 6 Firmen, wobei jedoch die Angebote von 3 Firmen die in den Aus-
schreibungsunterlagen geforderten Kriterien nicht erfüllten und daher im Zuge der Angebots-
prüfung als nicht ausschreibungskonform ausgeschieden werden mußten. Von den verbliebenen
3 ausschreibungskonformen Angeboten kam eines, nämlich jenes der Fa. Alcatel, für eine
Vergabe nur bedingt in Frage, da die Mindestanforderungen gemäß Ausschreibung nur zum Teil
erfüllt wurden.
4.,5. Ist es richtig, daß andere Mitbewerber wesentlich niedrigere Angebote legten (konkret
Siemens rund 100 Mio. S weniger, Alcatel rund 150 Mio. S weniger)?
Wie rechtfertigen Sie die Tatsache, daß hier eine Vergabe an einen Anbieter erfolgte,
der annähernd das Doppelte des Billigstbieters verlangt?
Antwort:
Hinsichtlich des Preiskriteriums wäre bezüglich der nach der Anbotsprüfung für eine Vergabe
- grundsätzlich in Frage kommenden 3 ausschreibungskonformen Angebote festzuhalten, daß das
Anbot der Fa. Kapsch hinsichtlich des Preises lediglich gegenüber dem Anbot des Billigstbieters
Alcatel, welches preislich weit unter allen im ho. Ressort eingelangten Anboten für die Errichtung
des elektronischen Ökopunktesystems lag, wie ich aber bereits in der Antwort auf die Frage 3
ausgeführt habe, die weiteren Bestbieterkriterien nur zum Teil erfüllte, einen erheblichen Unter-
schied aufwies, nicht jedoch gegenüber dem anderen für eine Vergabe in Frage kommenden
Angebot. Dieses lag hinsichtlich des Preises ca. 1 % über dem von der Fa. Kapsch veranschlagten
Betrag.
Angesichts der hohen Sensibilität der Transitfrage sowohl aus österreichischer Sicht als auch aus
Sicht der EU werden an das elektronische Ökopunktesystem höchste Anforderungen hinsichtlich
der technischen Funktionalität, der Zuverlässigkeit und der Oualität gestellt, um zumindest den
Effizienzgrad des derzeit praktizierten manuellen Systems zu gewährleisten. Bedingt durch die
technische Novität des elektronischen Ökopunktesystems wurde somit weitestgehend funktional
ausgeschrieben. Die funktionalen Mindestanforderungen der Ausschreibung wurden von der Fa.
Kapsch als Bestbieter im Gegensatz zu allen anderen Bietern, insbesondere jedoch gegenüber
dem Billigstbieter Alcatel nicht nur
erfüllt, sondern zudem auch erheblich weiterentwickelt.
6.,7. Wann wird die fragliche Anlage voll einsatzfähig sein?
Wie werden die Kontrollen bis dahin (falls die Anlage nicht bis Jahreswechsel
fertiggestellt sein sollte, was zu erwarten ist) durchgeführt, zumal dieser Termin im
Beitrittvertrag von Österreich zugesagt wurde?
Antwort:
Hinsichtlich des Zeitplans für die Einführung des elektronischen Ökopunktesystems ist fest-
zuhalten, daß gemäß den in der entsprechenden EU-Verordnung festgelegten Bestimmungen
grundsätzlich eine Übergangsphase bis Ende 1998 vorgesehen ist. Auf der Brenner-Achse, über
die rd. 80% des ökopunktepflichtigen Transitverkehrs verlaufen, wird demnächst eine vorgezoge-
ne lnbetriebnahme der entsprechenden lnfrastruktur erfolgen. Während einer "Einschleifphase"
wird es daher parallel sowohl ein elektronisches als auch ein manuelles Ökopunktesystem geben,
das wie bisher kontrolliert wird. Hierdurch soll ein kontinuierlicher und möglichst reibungsloser
Übergang auf das elektronische System ermöglicht werden und der schrittweise Vollausbau zu
einem flächendeckenden elektronischen Netz erfolgen.
8. Welche zusätzlichen Überwachungsmaßnahmen werden zur Kontrolle der Öko-
punkteregelung abgesehen von der elektronischen Abbuchungsanlage im
einzelnen durchgeführt und welches Personal wird diese Aufgaben übernehmen?
Antwort:
Zusätzlich zu den im Rahmen des elektronischen Ökopunktesystems vorgesehenen umfangrei-
chen Kontrolleinrichtungen mittels fixer und mobiler elektronischer Kontrollen werden entsprechen-
de (manuelle) Stichprobenkontrollen im Landesinneren durchgeführt. Hierfür werden voraussicht-
lich die bereits derzeit dafür zuständigen Organe verantwortlich sein.
9. Wie wird die Verfolgung der "Schwarzfahrer", die Österreich bereits unter Vor-
täuschung mehrerer bilateraler Fahrten verlassen haben, konkret erfolgen, zumal dies
laut einer EU-Unterlage (Protokoll des Ausschusses Ökopunkte) praktisch unmöglich
ist?
Antwort:
Die Aussage, wonach eine Verfolgung von "Schwarzfahrern“, die Österreich bereits verlassen
haben, "praktisch unmöglich" sei, ist nicht richtig. Richtig ist vielmehr, daß hinsichtlich der verfol--
gung von "Okopunkte-Schwarzfahrern"
vorgesehen ist, daß sich die Mitgliedstaaten gegenseitig
Amtshilfe leisten und die Staaten zudem verpflichtet sind, gegen Unternehmen, die gegen das
Ökopunkteregime verstoßen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Im übrigen können
erkannte "()kopunkte-Schwarzfahrer" so wie bisher im Zuge entsprechender Kontrollen fest-
gehalten und bestraft werden. Der Strafrahmen reicht hier von öS 20.000,- Mindeststrafe bis zu öS
100.000,- Höchststrafe.